Migration

Bleiberecht für Drittstaatler*innen aus der Ukraine!

Petition richtet sich an
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein
76 Unterstützende 47 in Schleswig-Holstein

Sammlung beendet

76 Unterstützende 47 in Schleswig-Holstein

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Als Russland im Februar 2022 die Ukraine angriff, mussten auch Menschen mit nicht-ukrainischer Staatsbürgerschaft fliehen. Sie gelten als sogenannte "Drittstaatler". Auch sie haben in der Ukraine gelebt, dort Familie und Freunde gehabt, studiert oder gearbeitet. Das sind zum Beispiel Menschen aus der Türkei, Ghana oder Nigeria. Von Beginn des Krieges an, wurden diese Menschen diskriminiert und es wurde ihnen nicht derselbe Schutz gewährt wie ukrainischen Geflüchteten. Ihnen droht jetzt die Abschiebung!

Im Gegensatz zu ukrainischen Geflüchteten bekamen sie in der Regel kein sicheres Bleiberecht nach §24 AufenthG für zwei Jahre, sondern nur bis Ende August 2022 von der Visumspflicht befreit.

Die Fiktionsbescheinigung, ein Übergangspapier, das viele bekommen haben, gilt nur für 3 bis 6 Monate.

Seitdem versuchen viele in Deutschland ihr Studium fortzusetzen oder ihre Abschlüsse anerkennen zu lassen.

Die Hürden sind aber viel zu hoch. So müssen für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ein Sperrkonto über 10.000€ nachgewiesen werden sowie Sprachkenntnisse auf B2 oder C1Niveau.

Menschen, die bereits ihr Studium abgeschlossen haben, brauchen ebenfalls hohe Sprachkenntnisse um ihren Anerkennungsprozess starten zu können. In den letzten Wochen haben die ersten Betroffenen von den Ausländerbehörden eine Duldung bekommen, sodass sie nun konkret von einer Abschiebung bedroht sind!

Wir fordern daher vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Schleswig-Holstein beziehungsweise von der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung die Diskriminierung von Geflüchteten aus der Ukraine zu beenden und den Drittstaatler*innen eine sichere Perspektive zu ermöglichen! Die Behandlung von Geflüchteten 2.er Klasse muss aufhören!

Die tägliche Debatte um Fachkräfte ist eine Farce, wenn aktuell Menschen, die ihr Studium beenden wollen oder bereits studiert haben, nun von Abschiebungen bedroht werden.

Konkret fordern wir

  • eine aufenthaltsrechtliche Perspektive zu schaffen, zum Beispiel über die Verlängerung der Fitkionsbescheinigungen
  • die Hürde des Sperrkontos in Höhe von 10.000€ zur Aufnahme eines Studiums zu reduzieren
  • die Zuwanderungsbehörden anzuweisen, Ermessen auszuüben und nicht mit Abschiebung zu drohen.

Begründung

Die Geflüchtete ohne ukrainische Staatsbürgerschaft sind genauso vor dem Krieg Russlands aus der Ukraine geflohen, haben ihren Lebensmittelpunkt verloren, ihr Studium, ihre Arbeit, Freunde und Familie verloren.

Sie müssen als Geflüchtete anerkannt werden!

Unter den Drittstaatler*innen sind viele (werdende) Akademiker*innen, häufig im medizinischen Bereich.

Täglich wird in den Nachrichten vom sogenannten Fachkräftemangel gesprochen. Doch die gut ausgebildeten Menschen, die sich seit bald einem Jahr um die Fortsetzung ihres Studiums kümmern oder um die Anerkennung ihres Berufsabschlusses, sollen jetzt abgeschoben werden?

Das ist inhuman und (auch) ökonomisch absurd.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Netzwerk "Bleiberecht und gleiche Rechte!" aus Kiel
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Neuigkeiten

  • Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

    Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

    Ihr openPetition-Team

Noch kein PRO Argument.

Die Ukrainer mussten aufgrund des Krieges ihre Heimat verlassen, die Drittstaatler können in ihre sichere Heimat zurückkehren und genau das sollten sie auch tun....oder sie werden abgeschoben, was vollkommen richtig ist, denn sie benötigen keinen Schutz!

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