Region: Bayern
Erfolg
Soziales

Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie bei der Diakonie Bayern und der ELKB

Petition richtet sich an
Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
12.469 Unterstützende 11.981 in Bayern

Petition hat zum Erfolg beigetragen

12.469 Unterstützende 11.981 in Bayern

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet April 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 13.07.2023
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

An die Mitglieder der ARK-Bayern:

Andreas Häfner, Thomas Hinkl, Joachim Laupenmühlen, Arthur Pauli

(Vertreter der Mitarbeiter:innen der Diakonie)

Irmgard Hahn, Gerd Herberg, Klaus Klemm, Patrik Demke

(Vertreter der Mitarbeiter:innen der ELKB)

Markus Bottlang, Dr. Matthias Heidler, Evelyn Henseleit, Karl Schulz

(Vertreter der Arbeitgeber:innen der Diakonie)

Dr. Nikolaus Blum, Florian Baier, Tanja Keller, Klaus Stiegler

(Vertreter der Arbeitgeber:innen kirchlicher Körperschaften)

Zur Kenntnis:

Gerhard Berlig, Geschäftsführer der ARK

Arthur Palaschinski, stellvertretender Geschäftsführer der ARK

 

Liebe Mitglieder der ARK Bayern,

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleg:innen,

im Rahmen des dritten Entlastungspakets hat die Bundesregierung, zur Bekämpfung der Folgen der aktuellen Energiekrise, die Zahlung einer sog. Inflationsausgleichsprämie vorgeschlagen. Damit haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei als Einmalzahlung – auch in mehreren Teilbeträgen – auszubezahlen. Diese Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, sie ist also nicht an eine Tarif- oder Entgeltrunde gebunden. Und sie ist dazu gedacht die hohen Preissteigerungen auszugleichen, unter denen Arbeitnehmer:innen aktuell leiden.

Deshalb appellieren wir als Unterzeichnende an die ARK Bayern, im Geltungsbereich der AVR-Bayern sowie der DiVO Gebrauch von der Möglichkeit zu machen, allen Mitarbeiter:innen bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei unabhängig von der nächsten Entgeltverhandlung beginnend im laufenden Jahr auszubezahlen. Die enorme Teuerung schlägt für alle Mitarbeiter:innen diakonischer Einrichtungen und kirchlicher Träger jetzt zu Buche. Daher müssen wir auch jetzt Lösungen für die Kolleg:innen finden. Ein Verweis darauf, dass die z.B. für den Geltungsbereich der AVR-Bayern Entgeltrunde für 2023 abgeschlossen ist und erst wieder ab dem 01.07.2024 die Einkommen steigen können, trägt der Not der Kolleg:innen keine Rechnung. Diese Entscheidung ist auch deshalb jetzt zu treffen, weil wir sonst Mitarbeiter:innen verlieren werden an Arbeitgeber, die die Inflationsausgleichsprämie in den nächsten Monaten auszahlen.

In der aktuellen Tarifeinigung vom 23.04.2023 für den TVöD ist die Auszahlung beginnend ab dem 01.06.2023 vorgesehen, sodass die Refinanzierung über die Kostenträger auch für die diakonischen Arbeitgeber und beispielsweise Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft möglich wird.

Wir schlagen vor, sich einerseits an der aktuellen Tarifeinigung für den TVöD zu orientieren, andererseits die Laufzeit der jetzigen Vereinbarung der ARK zu berücksichtigen. Konkret sollte die Auszahlung wie folgt erfolgen:

  • Einmalig 1.240 € im Juli 2023
  • Monatliche Zahlung von 160 € ab August 2023 bis Juni 2024
  • Auszubildende und Praktikant:innen sollen jeweils die Hälfte davon erhalten

Der um einen Monat nach hinten versetzte Termin zum Start mit der Auszahlung ermöglicht es den Arbeitgebern entsprechende Vereinbarungen mit den Kostenträgern zu treffen.

Nachdem offensichtlich am 17.05. keine Entscheidung getroffen worden ist und es auch sonst keine Reaktion Ihrerseits gab, fordern wir Sie als Mitglieder der ARK Bayern auf, auf Ihrer nächsten Sitzung am 13.07.2023 einen entsprechenden Beschluss zu fassen, damit die Inflationsausgleichsprämie zeitnah zur Auszahlung kommen kann.

Erstunterzeichner:innen

 

Martin Albrecht, Vorsitzender der Gesamt-MAV Diakonie Regensburg, ver.di

Claudia Barkholz, stellv. Vorsitzende der GMAV im Dienststellenverbund Diakoneo KdöR, ver.di

Lutz Egerer, Vorsitzender MAV Dienste und Einrichtungen im Dekanat Nürnberg, ver.di

Stefan Eisele, Vorsitzender der Gesamtmitarbeitervertretung der Rummelsberger Diakonie, ver.di

Werner Enser, Vorsitzender der GMAV im Dienststellenverbund Diakoneo KdöR, ver.di

Annemie Fuchs, stellvertretende Vorsitzende der MAV Diakonie Allgäu

Ilona Fuß, Vorsitzende der MAV Diakonie Allgäu

Edith Günter-Rumpel, Vorsitzende der MAV Diakonie Würzburg, ver.di

Julia Hasenstab, Vorsitzende der Gesamt-MAV des ZfK Würzburg, ver.di

Natascha Heckl, stellvertretende MAV-Vorsitzende Altes Schweinheimer Schulhaus Aschaffenburg, ver.di

Daniel Köhler, MAV Diakonie Würzburg, ver.di

Petra Lessmann, Vorsitzende der MAV Diakonie Roth-Schwabach, ver.di

Kinga Marz, stellvertretende Vorsitzende der MAV Diakonie Hasenbergl, ver.di

Thomas Pfeifer, Vorsitzender der Gesamt-MAV Diakonie Traunstein, GEW

Burkhard Schattenmann, MAV Diakonie Sulzbach-Rosenberg, ver.di

Andreas Schlutter, Vorsitzender der MAV Diakonie München und Oberbayern, ver.di

Nicole Seidel, stellv. Vorsitzende der Gesamt-MAV der Hilfe im Alter gGmbH, ver.di

Romina Sukienicki, Vorsitzende der MAV Diakonie Rosenheim, ver.di

Markus Wiedemann, SBV Arbeit und Tagesstruktur Oettingen/Polsingen/Gunzenhausen, ver.di

Begründung

Die Entgelterhöhungen bei der Evangelischen Kirche und der Diakonie Bayern in 2022 und 2023 inklusive der Corona-Sonderzahlungen im Frühjahr 2022 reichen nicht aus, um die erheblichen Reallohnverluste durch die hohe Inflation auszugleichen.

Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Ab dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Quelle: Bundesregierung

Inflationsrate im Jahr 2022 bei +7,9 %

Inflationsrate schwächt sich im Dezember 2022 ab, bleibt aber mit +8,6 % auf hohem Stand

Quelle: Statistisches Bundesamt

Wie sehr sind die Preise wirklich gestiegen?

Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes steigen die Preise bei Nahrungsmitteln weiterhin stark an. Im Vorjahresvergleich sind die Lebensmittelpreise (+22,3 %) im März 2023 sogar stärker gestiegen als die Energiepreise (+3,5 %). Diese Entwicklung betrifft alle Lebensmittelgruppen. In den vergangenen 20 Jahren waren die Lebensmittelpreise weniger angestiegen als andere Lebenshaltungskosten. Zwischen 2000 und 2019 lag die Teuerung durchschnittlich noch knapp unter 1,5 Prozent.

Quelle: Verbraucherzentrale

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Andreas Schlutter aus München
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Neuigkeiten

Die Reallöhne sind gesunken. Gibt den Leuten gefälligst den Inflationsausgleich. Ich habe die Petition unterschrieben. Könnt ihr auch für folgende Petition Unterschriften anwerben: openpetition.de/!ynkkg

Noch kein CONTRA Argument.

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