Ausstellung einer "Zweitschrift" der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein)

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Unterstützende 12 in Deutschland

Sammlung beendet

12 Unterstützende 12 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet November 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Bundestag möge beschließen, dass für Kraftfahrzeuge eine "Zweitschrift" der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein) ausgestellt werden kann, deren Existenz im Teil I (Fahrzeugbrief) vermerkt wird, und diese Zweitschrift bei polizeilichen Kontrollen anstelle des Originals vorgezeigt werden kann.

Begründung

Sehr viele der privaten PKWs werden von Ehepaaren gemeinsam genutzt. In der Regel hat jeder einen Fahrzeugschlüssel, aber es gibt den Fahrzeugschein nur einmal. Für viele ist es mühsam, diesen nach jeder Fahrt wieder irgendwo abzulegen, wo der andere ihn wieder an sich nimmt.So legen viele den Fahrzeugschein im Fahrzeug ab. Dadurch kann im Fall des Diebstahls der Dieb aber seine Fahrt gegenüber der Polizei legitimieren, was zu Regress von der Versicherung führen kann, die Urteile sind da bisher nicht eindeutig.Andere vergessen hingegen die Papiere zu übergeben und fahren dennoch und sind damit dem Risiko einer Ordnungswidrigkeit ausgesetzt (Geldbuße plus die Aufforderung, die Papiere nachträglich der Polizei vorzulegen).Andere behelfen sich mit Kopien, teils sogar beglaubigten, die zwar mancherorts akzeptiert werden, wozu es aber keine Verpflichtung durch die Polizei gibt, d. h. man läuft immer noch Gefahr ein Bußgeld zu zahlen.Abhilfe hiergegen würde bieten, wenn die oben genannte Zweitschrift zulässig ist. Durch den Vermerk im Brief wüsste auch ein Käufer, dass das Dokument existiert, und kann auf dessen Aushändigung bestehen. Das wäre zugleich der Vorteil gegenüber der Variante, einfache oder beglaubigte Kopien zum Ausweis gegenüber der Polizei zuzulassen, da sich dann jemand vor dem Verkauf eines Autos einen Nachschlüssel sowie eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheins machen, das Fahrzeug nach dem Verkauf entwenden und bei Kontrollen als berechtigter Nutzer ausweisen könnte, ohne dass der Käufer davon weiß.Falls EU-Richtlinien gegen einen zweiten identischen Fahrzeugschein sprechen, könnte auch ein nationales, als Zweitschrift gekennzeichnetes Dokument gleichen Inhalts den Zweck erfüllen.

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