Region: Brig-Glis
Construction

Augenmass Bei Der Raumplanung!

Petitioner not public
Petition is directed to
Stadtrat von Brig-Glis
173 supporters 79 in Brig-Glis

Petitioner did not submit the petition.

173 supporters 79 in Brig-Glis

Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched 2020
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

Gestützt auf das Faktenblatt https://www.igraumplanung.ch zur Petition fordern die Unterzeichnenden den Stadtrat von Brig-Glis auf, dass:

  • die umfassende Mitwirkung der Bevölkerung bei der Umsetzung der Revision des eidg. Raumplanungsgesetzes gewährleistet wird;

  • der Stadtrat auf seinen Entscheid vom 28. Mai 2019 zur Festlegung des Siedlungsgebietes von Brig-Glis zurückkommt und das sogenannte Siedlungsgebiet über die heutige Bauzone der Stadtgemeinde erstreckt;

  • für Flächen in Randgebieten, die aus raumplanerischen Gründen für eine Rückzonung in Frage kommen, das Eigentum respektiert und volle materielle Entschädigung geleistet wird;

  • die Gemeinde, wenn sie die Schaffung von Freiflächen innerhalb der heutigen Bauzone als sinnvoll erachtet, den Boden vorgängig gegen volle materielle Entschädigung erwirbt;

  • der Stadtrat von Brig-Glis im Raumplanungsdossier wieder selbst die Führung übernimmt und mehrheitsfähige Lösungen erarbeitet;

  • eine Raumplanungskommission in Brig-Glis gebildet wird, und der IG Raumplanung Brig-Glis-Gamsen-Brigerbad darin Einsitz gewährt wird.

Reason

Im Walliser Bote vom 6. Juni 2019 informierte die Stadtgemeinde Brig-Glis über ihr künftiges Siedlungsgebiet. Sie publizierte einen Plan mit den vorgesehenen Rückzonungs- und Reserveflächen, die nach dem Willen des Stadtrats nicht mehr Teil der Bauzone von Brig-Glis sein sollen.

Die Bevölkerung von Brig-Glis wurde über die Absichten vorgängig nicht ins Bild gesetzt, der Stadtrat hat bei der Festlegung des Siedlungsgebietes über die Köpfe hinweg Tatsachen schaffen wollen und dabei die vom eidgenössischen Raumplanungsgesetz verlangte Mitwirkung der Bevölkerung ausser Acht gelassen. Auch auf sein „Leitbild räumliche Entwicklung Brig-Glis von 2014“ hat er wenig Rücksicht genommen.

Brig-Glis liess sich von Bund und Kanton ohne Zeitnot in die Rolle des Musterknaben drängen, um allen anderen Oberwalliser Gemeinden zu demonstrieren, dass ihnen in Sachen Raumplanung keine Alternative bleibt, als ein willenloses Vollzugsinstrument von Bund und Kanton zu sein. Falsch! Raumplanung ist zutiefst demokratisch, es braucht Mehrheiten für eine massvolle Umsetzung der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes.

Für den Stadtrat von Brig-Glis ist Raumplanung offensichtlich ein reines Zahlenspiel. Die theoretischen Berechnungen des Kantons, die auf widerlegbaren Annahmen beruhen, wurden als fix angenommen und es wurde brav die exakt geforderte Fläche für die Rückzonung bzw. die Blockierung vorgesehen. Die Anwendung qualitativer Kriterien diente nur noch der Auswahl und der Rechtfertigung für diese Flächenauswahl. Ein verkehrtes Vorgehen, bei dem das Pferd am Schwanz aufgezäumt wurde.

Die politisch Verantwortlichen der Stadtgemeinde Brig-Glis haben ein Negativ-Beispiel geliefert, wie man es nicht machen darf in Sachen Respektierung der demokratischen Prozesse und in Sachen Kommunikation und Mitwirkung der Bevölkerung!

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News

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