Region: Schweiz
Bild der Petition Anpassung der Strafbestimmungen im Tierschutzgesetz
Tierschutz

Anpassung der Strafbestimmungen im Tierschutzgesetz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Strafrecht
146 Unterstützende 77 in Schweiz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

146 Unterstützende 77 in Schweiz

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die folgende Artikel des TschG sind anzupassen:

TschG Art. 26 b,c,e Aufhebung Geldstrafe. Freiheitstrafe 1 - 3 Jahre (nicht unter 1 Jahr!) TschG Art. 26 a,d Geldstrafe von min. 5 000 - 40 000 TschG Art. 28 e,f Aufhebung Geldstrafe. Freiheitstrafe 1 - 3 Jahre (nicht unter 1 Jahr!) TschG Art. 29 Anhebung der verjährung auf von 4 und 5 Jahre auf 10 Jahre

Bei Verstoss gegen TschG Art. 26,28,29 nebst jeweiliger Strafe noch lebenslange Halteverbot für sämtliche Tiere.

Begründung

Auch wenn Tiere mit uns nicht in unserer Sprache kommunizieren können, heisst es noch lange nicht das ein Tier nicht fähig ist Schmerzen, Stress usw. zu spüren.

Dementsprechend ist bei einer unsachgemässen Tötung mit erheblichem Schmerz, emotionalem Stress zu rechnen. Quälen führt bei einem Tier, wie bei uns Menschen, zu psychologischen Schäden.

Ich appeliere mit dieser Petion an die vernunft der Menschheit mit den Tieren fair umzugehen.

Mit einer Geldstrafe bestraft man einen Tierquäler nicht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

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