Sammlung beendet
Hiermit bitten wir um die Anhebung der Kleinunternehmerregelung von 22 000,00 Euro auf mindestens 30000,00 Euro pro Jahr. Die hohen Energiekosten und die Inflation treiben viele Kleinunternehmer in Existenznöte.
Die künstlerischen Berufe, die auch zur Bildung beitragen, sollten generell von der Mehrwertsteuer befreit werden und nicht nur die staatlichen Musikschulen. Die künstlerischen Berufe stellen keine Konkurrenz zur Wirtschaft dar.
Begründung
22 000,00 Euro sind nur die Einnahmen. Davon gehen noch die Betriebskosten, Krankenkasse, Rentenzahlung und Pflegekasse ab. Somit bleiben meist nur 1200,00 Euro Netto im Monat. In Zeiten der Inflation, gestiegener Mieten und Nebenkosten ist das zu wenig Geld für die Lebenshaltungskosten. Wenn der Musik- oder Tanzunterricht 19% teurer durch die Mehrwertsteuer würde, können und möchten sich viele den Unterricht nicht als Freizeitangebot leisten. Man würde Klientel verlieren. Österreich hat bereits die Kleinunternehmerregelung auf 40 000, Euro angehoben.
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