Änderung der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz; Beschränkung der Amtszeit von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
3 Unterstützende 3 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

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Die Petition wurde von der Plattform entfernt

  1. Gestartet Juni 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

In der Kommunalverfassung von Rheinland-Pfalz gibt es bekanntlich keine Beschränkung die es untersagt, dass eine betroffene Person nur für bestimmte Male zum Bürgermeister gewählt werden darf.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Mit meiner Beschwerde möchte ich eine Änderung der Kommunalverfassung erreichen, die eine Beschränkung einbaut, wie lange ein Bürgermeister amtieren darf maximal und wie oft er gewählt werden darf.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Schillerpl. 3, 55116 Mainz.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Gemeindeordnung (GemO).

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.

Ein Bürgermeister sollte aus meiner Sicht niemals unendlich lange amtieren und auch nicht unendlich oft gewählt werden dürfen. Andere Personen verdienen es auch mal dieses Amt bekleiden zu dürfen. Deshalb würde es sich lohnen endlich einmal eine Beschränkung einzuführen, die die Amtszeit einschränkt und die Anzahl der Wählbarkeit eines Bürgermeisters. Eine solche Einschränkung ermöglicht anderen Kandidaten, dass sie auch mal ihre Chance erhalten und nicht immer dieselbe Person dauerhaft gewählt wird. Das stärkt den Wettbewerb in der Gemeinde.

Link zur Petition

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