Petizione indirizzata a:
Bundesamt für Verkehr (BAV)
Durch die "ausserordentliche Lage" werden Besitzer eines gültigen Generalabonnements mit 15 Tagen Nachlass - rückwirkend auf den 15. März - entschädigt. Davon ausgeschlossen sind bisher allerdings unter anderem die Besitzer eines gültigen Seven25-Abos, welches ursprünglich zum Zwecke des "Ausgangs" am Abend angeboten wurde. Es soll nun auch hier Gerechtigkeit für die Seven25-Besitzer geschaffen werden, denn eine Nutzung dieses Angebots ist derzeit nicht zu diesem Sinne möglich, wofür es vermarket und gekauft wurde.
Motivazioni:
Während dieser "ausserordentlichen Lage" besteht aber zudem auch keine Möglichkeit einen Club, ein Kaffee, eine Bar oder ein Restaurant zu besuchen. Die Besitzer eines gültigen Seven25-Abos sollten somit mit denselben Leistungen entschädigt werden wie GA-Kunden. Zudem beinhaltet das Seven25-Abo seit Ende 2019 auch alle weiteren Verbindungen, welche das GA beinhaltet, anstelle "nur" noch die SBB-Zuverbindungen. So wurde das Abo also zu einem GA abgewandelt, welches jeweils zwischen 19.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens gültig ist.
Es bestehen somit die selben Rechte wie für die GA-Kunden und es sollten die selben Entschädigungen zur Verfügung gestellt werden.
Mit Ihrer Unterschrift schaffen wir Gerechtigkeit!