Region: UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen
Kultur

Wesentliche Sichtachse auf das UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen, Schweiz schützen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
UNESCO World Heritage Centre, 7, place de Fontenoy, 75352 Paris 07 SP, France
829 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

829 Unterstützende

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

30.11.2019, 17:54

Foto: Urs Anderegg, www.sunGallen.ch

Fast zwei Jahre Arbeit mit eindrücklichen Begegnungen, guten Helferinnen und Helfern, ermunternden Gesprächen, Geduldsproben, Herausforderungen und wertvoller Unterstützung gehen nun zu Ende...

Leider müssen wir die Petition erfolglos beenden.

Wir möchten uns bei allen Mitunterzeichner*innen herzlich bedanken!

Hanspeter und Anita


28.11.2019, 17:12

Foto: Urs Anderegg, www.sunGallen.ch

Hanspeter Egloff und Anita Lötscher Egloff
Felsenstrasse 18
9000 St. Gallen
Suisse
hanspeter.egloff@bluewin.ch

EINSCHREIBEN
Madame Mechtild Rössler
Directrice du Centre du patrimoine mondial de l’UNESCO
7, place de Fontenoy
75352 Paris 07 SP
France

28. November 2019

Ihre Antwort auf unsere Petition «Wesentliche Sichtachse auf das UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen, Schweiz schützen!» (whc.unesco.org/fr/list/268)

Sehr geehrte Frau Rössler

Vor einem Jahr, am 18. Oktober 2018, haben wir Ihnen unsere Petition „Wesentliche Sichtachse auf das UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen, Schweiz schützen!“ mit 829 Unterschriften zugesandt. www.openpetition.eu/!gallus

Am 9. November 2018 hat uns Herr Nicolas Mathieu, Generalsekretär der Schweizerischen
UNESCO-Kommission, beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Bundesgasse 28, 3003 Bern versichert, dass die Petition eingehend geprüft und unabhängig behandelt werde. Er sagte auch, dass wir von Ihnen eine vollständige Antwort erhalten werden. Zudem haben wir Sie zu einem Besuch hier vor Ort eingeladen.

Zusammen mit den 827 Mitunterzeichnenden sind wir überzeugt davon, dass sowohl die städtische wie auch die kantonale Denkmalpflege und besonders der Verein Weltkulturerbe Stiftsbezirk diese Sichtachse nicht den Richtlinien (Artikel 104) entsprechend schützen. Die Frage der Sichtachse wurde nie unabhängig und unter Einbezug der hängigen rechtlichen Pendenzen untersucht:
Siehe Jahresbericht des Vereins 2017 S. 24 ID-104: „2017-2018 Erarbeitung einer städtischen Schutzverordnung inkl. Festlegung von räumlich begrenzten Zonen für Schutz der Sichtachsen und Sichtbereiche“ (1)
Und Jahresbericht 2018 S.27 ID-104 „ … Festlegung von räumlich begrenzten Zonen für Schutz der Sichtachsen und Sichtbereiche in der Altstadt … Der Entwurf für die Schutzverordnung soll im August 2019 vorliegen. (2)
Auch im UNESCO Welterbe Aktionsplan Schweiz 2016 – 2013 vom Bundesamtes für Kultur BAK heisst es auf S.7/8 unter Massnahmen zum Stiftsbezirk St. Gallen: „2019: Es ist eine Pufferzone festzulegen, welche Sichtbezüge von aussen und innen von Beeinträchtigungen freihält und weitreichende Sichtachsen berücksichtigt.“ (3)

Unserer Meinung nach liegt das Problem bei der Multifunktionalität des Denkmalpflegers Herr Niklaus Ledergerber. Im vorliegenden Fall ist er gleichzeitig Berater der Bauherren und der städtischen Baubewilligungskommission. Zudem ist er mitverantwortlich für die Pendenzen in der Fachgruppe Erbe des Vereins Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen und darüber hinaus ist er Präsident von ICOMOS Schweiz (4), der Organisation, welche die UNESCO bei der Denk-malpflege „unabhängig“ berät. Er hat uns gegenüber seine Befangenheit in dieser Angelegenheit nie offen gelegt.

Wir bedauern sehr, dass wir von Ihnen keine direkte Antwort erhalten haben. Frau Claudia Friedl, Nationalrätin, hat von der Schweizerischen UNESCO Kommission die ICOMOS Note vom Oktober 2019 und Ihren Begleitbrief an den Schweizer Botschafter in Paris vom 17. Oktober 2019 erhalten. Diese hat Frau Friedl an uns weitergeleitet.
Wir sind sehr enttäuscht über den negativen Entscheid. Für uns ist Ihre Antwort weder vollständig noch unabhängig. Einzig die vorgefasste Meinung von Herrn Ledergerber wurde berücksichtigt. Unserer Meinung nach wurden die Fragen der Sichtachse und der Pufferzone sowie die laufenden rechtlichen Pendenzen nicht entsprechend einbezogen. Die ICOMOS Kommentare sind unserer Ansicht nach aus der Zeit vor 1983, bevor der Stiftsbezirk zum Weltkulturerbe wurde. Seither müsste diese Sichtachse geschützt sein: Weil sie horizontal und im rechten Winkel von der Berneggstrasse genau auf die Mitte des Daches des Doms bzw. das Gallusrelief trifft und gleichzeitig das ganze Spektrum über den Stiftbezirk und die Altstadt eröffnet, und weil sie öffentlich zugänglich ist. Sie ist für uns massgeblich, einzigartig und aussergewöhnlich. Durch das vorgeschlagene Projekt wird diese Sichtachse vollständig zerstört. Das ist für uns nicht „vernachlässigbar“ und wir können es nicht nachvollziehen.

Wir waren bereit einen begründeten negativen Entscheid ihrer unabhängigen Experten hier vor Ort entgegenzunehmen und den Mitunterzeichnern zukommen zu lassen. Aber auf diese Art und Weise können wir ihn nicht verstehen und haben grosse Mühe damit.

Mit freundlichen Grüssen

Hanspeter Egloff Anita Lötscher Egloff

(1) www.stiftsbezirk.ch/userdata/Verein%20Weltkulturerbe/jahresbericht-2017-verein-weltkulturerbe.pdf
(2) www.stiftsbezirk.ch/userdata/Verein%20Weltkulturerbe/jahresbericht-2018-verein-weltkulturerbe.pdf
(3)https://www.bak.admin.ch/dam/bak/de/dokumente/unesco_welterbe/aktionsplan_welterbeschweiz2015.pdf.download.pdf/aktionsplan_welterbeschweiz2015.pdf
(4) www.icomos.ch/organisation/


27.11.2019, 18:09

Dokument anzeigen

ICOMOS Weisung

Kulturgut Stiftsbezirk St. Gallen
Vertragsstaat Schweiz
Kulturgut ID 268
Datum der Registrierung 1983
Kriterien (ii)(iv)
Projekt Bauprojekt am Mühlensteg 8

Der Stiftsbezirk St. Gallen wurde auf Grund der Kriterien (ii) und (iv) 1983 in die Welterbeliste eingetragen. Die rückwirkende Erklärung über den aussergewöhnlichen universellen Wert wurde vom Welterbe-Komitee an seiner 37. Tagung in Phnom Penh, Kambodscha (2013) angenommen und ist über den folgenden Link verfügbar: whc.unesco.orgin/en/list/268/documents/

Im Februar 2019 unterbreitete der Vertragsstaat Schweiz dem Welterbezentrum von einer dritten Partei die Petition „Wesentliche Sichtachse auf das UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen, Schweiz schützen!“ gemäss Art. 174 der Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. ICOMOS studierte die vom Welterbezentrum erhaltenen Dokumente. (Diese Dokumente waren nicht unsere Petitionsunterlagen, sondern nur der im Brief vom 8. Nov. 2018 vom Bundesamt für Kultur bei Herrn Niklaus Ledergerber, Denkmalpflege Stadt St. Gallen angeforderte "detaillierte Projektbeschrieb". Anmerkung des Übersetzers)

Der Projektbeschrieb wurde uns durch eine PDF-Datei mit einer relativ niedrigen Auflösung übermittelt, was die Bewertung erschwert hat. Sie enthielt aber glücklicherweise genügend Informationen damit wir zu einer Stellungnahme gelangen konnten.

ICOMOS möchte die folgenden Kommentare anbieten:

1. Das vorgesehene Grundstück liegt an einer steilen Böschung zum Talboden hin.
2. Das Projekt wird auf bereits bestehendem Bauland vorgeschlagen.
3. Das vorgeschlagene Projekt wird einen historischen Strassenwall vervollständigen: das unbebaute Grundstück stört die Harmonie im urbanen Kontext.
4. Die Ansicht des vorgeschlagenen Gebäudes harmoniert sowohl mit der Ästhetik wie auch mit der Höhe der bereits bestehenden Bauten.
5. Seine Auswirkungen auf die Aussichten auf den Stiftsbezirk werden vernachlässigbar sein.

ICOMOS, Charenton-le-Pont
Oktober 2019

Übersetzung des englischen Originals durch Hanspeter Egloff im November 2019


01.09.2019, 20:09

Eine Kulturstadt, die Touristen und Einwohner länger behalten will, sollte diesen Hotspot nicht vorsätzlich verbauen lassen.
Eine verantwortungsvolle Denkmalpflege sollte das Denkmal schützen, nicht den kurzfristigen Hypothekarprofit.
Die städtische und die kantonale Baudirektion sollte die Augen öffnen und sich nicht verstecken.
Die UNESCO sollte eine unabhängige Prüfung der Faktenlage zulassen und nicht darüber hinwegschauen.


16.06.2019, 17:36

An
PetitionärInnen und Öffentlichkeit
Frau Stadträtin Maria Pappa
Herrn Regierungsrat Martin Klöti
Herrn Nicolas Mathieu, Schweizerische UNESCO Kommission, Bern
Comité du Patrimoine Mondial de l‘UNESCO, Paris

Sehr Geehrte

"Wesentliche Sichtachse auf das UNESCO Weltkulturerbe Stiftsbezirk St. Gallen, Schweiz schützen! www.openpetition.eu/!gallus. Wir ersuchen das UNESCO Weltkulturerbezentrum in Paris von ihren unabhängigen Fachexperten vor Ort prüfen zu lassen, ob es sich hier um eine wesentliche Sichtachse handelt."

Im Juni/Juli 2018 haben 829 Personen unterzeichnet – die meisten handschriftlich vor Ort.
Im November 2018 hat die Schweizerische UNESCO Kommission bestätigt, dass unser Vorgehen den Richtlinien entspreche. Sie hat erklärt, dass die Petition beim Welterbezentrum angekommen und an das Bundesamt für Kultur in Bern zur Überprüfung weitergeleitet worden sei. Uns wurde versichert, dass sie eingehend bearbeitet und beantwortet werde.
Vom Bundesamt für Kultur BAK kam die Kopie eines Briefes an Herrn Niklaus Ledergerber, Denkmalpflege der Stadt St. Gallen, in dem er zur Übermittlung eines detaillierten Projektbeschriebs sowie um Darlegung seiner Position gebeten wurde.
Er hatte zuvor mit der gleichen Bauherrschaft das Haus am Mühlensteg 10 renoviert. Unsere Einladung, vor Ort über die Perspektive auf den Dom und die Altstadt zu sprechen, hat er nicht beantwortet.

In den Jahresberichten des Vereins Stiftsbezirk sieht man, dass bei Bestimmung und Schutz der Sichtachsen Handlungsbedarf besteht und dass Stadt und Verein in Verzug sind: „2017-2018 Erarbeitung einer städtischen Schutzverordnung inkl. Festlegung von räumlich begrenzten Zonen für Schutz der Sichtachsen und Sichtbereiche“„ … Der Entwurf für die Schutzverordnung soll im August 2019 vorliegen.“
Der Verein wollte nicht mit uns über Sichtachsen sprechen. An zuständiger Stelle in der Fachgruppe Erbe ist wiederum Herr Ledergerber.
Im UNESCO Welterbe Aktionsplan Schweiz 2016 –23 des BAK heisst es zum Stiftsbezirk St. Gallen: „Bis 2019 ist eine Pufferzone festzulegen, welche Sichtbezüge von aussen und innen von Beeinträchtigungen freihält und weitreichende Sichtachsen berücksichtigt.“

Wir warten immer noch auf eine unabhängige FachexpertIn vor Ort. Weder vom BAK noch von der Schweizerischen UNESCO Kommission kam eine Antwort. Am 14. Mai 2019 hiess es im St. Galler Tagblatt unter dem Titel „Neustart am Mühlensteg … Das Bundesamt für Kultur habe die Denkmalpflege von Stadt und Kanton St. Gallen um eine Stellungnahme gebeten und darauf basierend eine eigene Stellungnahme verfasst, zuhanden des Welterbe-Zentrums in Paris. Darin steht das Bundesamt den Bauplänen am Mühlensteg durchaus positiv gegenüber: «Das Projekt verursacht keinerlei Veränderung des einmaligen, universellen Werts des eingetragenen Kulturguts und beeinträchtigt den Ausblick darauf nicht massgeblich.» Derzeit begutachtet Icomos den Fall, der internationale Rat der Unesco für Denkmäler und historische Stätten mit Sitz in Paris.“
Bei Icomos Schweiz steht: „ … Die Neutralität und Unabhängigkeit der Mitglieder als Fachexperten, sind von besonderer Bedeutung.“ Der Präsident ist Herr Ledergerber.
Wir stellen fest, dass er sich selbst seinen Entscheid durch alle Instanzen hindurch unhinterfragt bestätigen kann.

Am 15. Mai 2019 wurde von der Stadt St. Gallen erneut die Baubewilligung zum Mühlensteg 8 erteilt - ohne ein Wort zur Sichtachse. Ohne unseren Rekurs beim Baudepartement des Kantons St. Gallen könnte seit Ende Mai gebaut werden. (Foto)

An die Verantwortlichen:

• Unsere Petition wurde nicht unabhängig geprüft, bearbeitet und beantwortet. Es war nie ein neutraler Fachexperte mit uns vor Ort.
• Wir fordern zugunsten des Weltkulturerbes einen Baustopp bis ihre Pendenzen erledigt sind und eine echte Denkmalpflege möglich wird.
• Das betroffene Grundstück sollte seit Aufnahme des Stiftsbezirks in die UNESCO Welterbeliste 1983 nicht mehr als „Baulücke“ bezeichnet werden.

Für die PetitionärInnen und die Öffentlichkeit:

• Weil das Verbandsbeschwerderecht im Kanton St. Gallen abgeschafft wurde, sind nur wir als direkte Anstösser einspracheberechtigt. Dies haben wir mit unserem erneuten Rekurs wahrgenommen. Es geht aber nicht um unsere private Aussicht, diese bleibt bestehen. Es geht um die öffentliche Sicht auf den Stiftsbezirk und die Altstadt. Wir können nicht weiterhin das finanzielle Risiko allein tragen. Wir suchen dringend Mitarbeitende, um die Sache breiter abzustützen und das Kostenrisiko zu teilen. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie uns mit der Organisation von Crowdfounding unterstützen wollen. Wir freuen uns!
• Auch für weiterführende Projekte brauchen wir Unterstützung. Viele Leute haben den Bau einer Aussichtsplattform erwähnt, andere den Erwerb des Bodens durch eine Organisation. Eine Gruppe engagierter Leute ist jetzt dringend nötig.

Freundliche Grüsse

Hanspeter Egloff und Anita Lötscher Egloff



19.05.2019, 22:17

- Letzte Woche erfuhren wir aus dem St. Galler Tagblatt folgende Neuigkeiten:
www.tagblatt.ch/suche?form%5Bq%5D=Neustart+am+M%C3%BChlensteg%3A+Noch+ist+die+Sicht+auf+den+Dom+frei+%7C+StGaller+Tagblatt&form%5Bfilter%5D=w
- Am 15. Mai 2019 hat die Stadt St. Gallen die erneute Baubewilligung zum Mühlensteg 8 erteilt. D.h. dass vom 29. Mai 2019 an die Sichtachse wie im Foto oben verbaut werden kann ...,
wenn niemand mehr etwas dagegen unternimmt.


23.12.2018, 17:21

Liebe MitpetentInnen
Inzwischen haben wir je eine vollumfängliche Kopie der Petition mit Unterschriften, Kommentaren, Presse und Fotos an Herrn Scheitlin, Stadtpräsident und Frau Pappa, Direktion Planung und Bau, sowie an Herrn Bischof Markus Büchel, Herrn Regierungsrat Martin Klöti, Vorsteher Departement des Innern des Kantons St. Gallen und Herrn Thomas Franck, Präsident des Vereins Weltkulturerbe gesandt. Der Eingang wurde von allen schriftlich bestätigt.
Am 16. Dez. 2018 feierten wir mit einem Dutzend Helferinnen und Helfer das Zustandekommen der Petition. Wir freuen uns sehr, dass sie jetzt bei der UNESCO in Paris und folglich beim Bundesamt für Kultur in Bern in Bearbeitung ist.
Wir möchten uns bei allen herzlich bedanken und wünschen schöne Feiertage.
Hanspeter Egloff und Anita Lötscher



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