Περιοχή: Glarus Nord

NEIN zu den geplanten 12 Windkraftanlagen in Bilten

Η αναφορά απευθύνεται σε
Landrat, Regierungsrat

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Νέα

28/09/2025, 1:54 μ.μ.

Keine Windräder in dichtbesiedeltem Gebiet!
Text angepasst und Links beigelegt.


Neue Begründung:

► Worum geht es?

  • In der Richtplananpassung 2024 hat der Regierungsrat die Gebiete Bilten Ost und Bilten West erneut als Eignungsgebiete für Windkraftanlagen aufgenommen. Geplant sind jetzt 12 Windräder – mehr als doppelt so viele wie im früheren Projekt von 2019!

► Warum wir uns wehren

  • 2019 hat der Landrat die Windenergiezonen in Bilten aus guten Gründen gestrichen, nämlich um ein intaktes Siedlungsgebiet zu erhalten, zum Schutz der Landschaft und unserer Lebensqualität. Diese demokratische Entscheidung darf nach nur 6 Jahren nicht wieder umgestossen werden!
  • Keine Windräder in dichtbesiedeltem Gebiet!Gebiet! Die SieAnwohner sind Lärm, Schattenwurf, nächtlichem Blinklicht und visueller Belästigung ausgesetzt, der Lärm kann sogar die Gesundheit beeinträchtigen (WHO-Leitlinien). Die Windräder sind schädlich für die Natur, stellen eine tödliche Falle für Vögel und Fledermäuse dar und beeinträchtigen Gesundheit,die Natur und Erholung.umliegenden Naherholungsgebiete. Sie schaden der Standortattraktivität und haben einen negativeneinen negativen Einfluss auf die Immobilienpreise.
  • Der Schutz der Menschen, die in dieser Region wohnen, muss in jedem Fall Vorrang haben.
  • Bilten droht regelrecht eingekesselt zu werden, sollte zusätzlich die geplante Windenergiezone in Schänis mit 6 Windrädern realisiert werden.
  • Der Kanton Glarus ist – anders als vom Regierungsrat dargestellt – nicht verpflichtet, Windenergiezonen bei Bilten auszuweisen. Der Schaden wäre insgesamt viel grösser als der Nutzen.
  • Der Kanton Glarus produziert heute schon dreimal mehr erneuerbaren Strom als im Kanton selbst verbraucht wird.

► Was Sie tun können

  • Unterstützen Sie die Petition mit Ihrer Unterschrift
  • Teilen Sie die Petition in Ihrem Umfeld

Weitere Informationen finden Sie unter: www.linthgegenwind.ch


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7


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