Regio: Zug
Vervoer

Ampel-Intervall Sihlbrugg verlängern

Petitie is gericht aan
Amt für Verkehr
206 Ondersteunend

Handtekeningeninzameling voltooid

206 Ondersteunend

Handtekeningeninzameling voltooid

  1. Begonnen januari 2023
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Overdracht voorbereiden
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing

03-02-2023 19:51

Korrekturen und Satz-Optimierungen. Keine grundlegenden Veränderungen.


Neuer Petitionstext:

In der Industriekreuzung Zugerstrassse - Sihlbruggstrasse - Ruessenstrasse in Sihlbrugg ist der Intervall der AmpelAmpeln der beiden Industriezubringern viel zu kurz.kurz (5 Sek.)DiesSek.), erzeugt,was dassin der RückstauRuessenstrasse immeroft längereinen wird.unnötig langen Stau verursacht. Gleichzeitig hat die andere Seite auch grün was zur Folge hat, dass man oft wegen der Vortrittsregelung gezwungen ist in der Mitte der Kreuzung stehen zu bleiben.

Dadurch wird der Rückstau immer länger und weniger Autos kommen durch.

In der Hauptverkehrszeit ist es für Lastwagen ein sehr schwieriges Unterfangen.

Die Forderung:

  • Verlängerung des Ampelintervalls auf beiden Seiten auf mind. 15-20 Sekunden.
  • Eine Lösung der beiden Zubringer für einen flüssigen Verkehr.


Neue Begründung:

Ich bin selber Lastwagenchauffeur und beobachte regelmässig wie andere Lastwagenfahrer deswegen grossem Stress ausgesetzt sind. Man muss sehr aufmerksam die Ampelschaltung erwischen um das Fahrzeug rechtzeitig in Gang zu bringen. Oft schaltet die Ampel bereits auf Orange und der Lastwagen ist noch nicht ganz durchgefahren. Die folgenden Fahrzeuge versuchen dann auch noch schnell durchzukommen was ein viel zu nahes Auffahren bewirkt.bewirkt und somit die Unfallgefahr erhöht.

Der Rückstau wiederum zwingt die Autofahrer bei der Verzweigung Ruessenstrasse (Höhe Schneider Umweltservice) auf das Trottoir auszuweichen um grösseren Fahrzeugen beim Abbiegen Platz zu verschaffen.

Eine solche Verkehrssituation ist in einer derart regen Industriezone nicht mehr zeitgemäss.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 98


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