Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Anonyme & freiwillige Verwendung der COVID Codes

1.Die Verwendung der App ist freiwillig. 2.Wer sich dazu entscheidet, den Covidcode in der App einzugeben, der willigt ein, die Diagnose zu speichern, bzw. den Hash, also die Id, welche zu seiner App gehört, in einer Datenbank zu speichern. Dies geschieht anonym. Der Bund kann durch den Hash keinen Rückschluss auf die Person machen. 3.Unterliegen alle Vertragspartner und Mittarbeiter des Bundes dem Amtsgeheimnis bzw. der Schweigepflicht gemäss Bundespersonalgesetz. Dieser Punkt der Petition ist nicht begründet und eine reine Unwahrheit.

Quelle: www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/61310.pdf

1.3

2 Gegenargumente
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