Solange die Gesundheitskosten umfassend durch die Besucher solcher Veranstaltungen getragen werden, sprich die Allgemeinheit mit den Folgekosten nicht belastet wird, könnte man solcherart Vorschriften aufheben. Dies ist aber derzeit nicht der Fall, weshalb der Bund einschreiten muss. Im Interesse des Einzelnen, und im Interesse der Allgemeinheit.
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