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Was wäre passiert, wenn die eine am Arbeitsort verunfallt wäre und die Andere sich wegen Krankheit hätte abmelden müssen vom Dienst? Indem das Kunstmuseum Basel zu diesem Mittel der Repression greift, exponiert sich die Leitung damit als Gegnerin von Gleichstellungsanliegen - dies obwohl sie sich Gleichberechtigung auf die Fahne schreibt. Sollte keinerlei Übergabe der Aufsichtspflichten an Kollegen stattgefunden haben und damit die Sicherheit des Hauses und die von ausgestellten Werken in Gefahr geraten sein, so war das nachlässig - aber rechtfertigt nicht die Kündigungen!

Quelle: Alice Cantaluppi

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