Stellungnahmen: Stadtrat Nienburg/Weser

Antwort Anzahl Anteil
Ich stimme zu / überwiegend zu 28 77,8%
Unbeantwortet 5 13,9%
Ich lehne ab 3 8,3%

5 %

5% unterstützen einen Antrag im Parlament.

80% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

80% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Rüdiger Tegtmeier

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

WG, zuletzt bearbeitet am 26.07.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.


Peter Schmithüsen

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 09.07.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Peter Schmithüsen. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die Straßenausbausatzung muss dringend durch eine solidarische Finanzierung der Straßenbaukosten ersetzt werden. Die StrabS kann abgeschafft werden, wenn eine alternative Einnahmequelle beschlossen wird. Die Straßen sind in einem schlechten Zustand und es dringend erforderlich Sanierungen durchzuführen und den Erhalt sicher zu stellen. Aus meiner persönliche Sicht wäre eine Erhöhung der Grundsteuer eine mögliche und angemessene Maßnahme, um die Einnahmen auf Seiten der Stadt entsprechend zu sichern.


Heinrich Werner

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

FDP-ULN, zuletzt bearbeitet am 03.07.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Straßenausbaubeitragssatzung muss abgeschafft werden. Dies sollte meiner Meinung nach auf Landesebene passieren. Die FDP Landtagsfraktion hat dies auch 2019 per Antrag in den Landtag eingebracht.
Da dies keine Mehrheit in der Großen Koalition gefunden hat, muss nun auf kommunaler Ebene nachgesteuert werden.
Der Straßenausbau, die Sanierung sowie die Erneuerung bestehender Straßen ist eine öffentliche Aufgabe und muss solidarisch von allen aus Steuermitteln finanziert werden. Die Kosten, die dabei immer wieder von der Verwaltung genannt werden, sind bewusst hoch angesetzt, damit dies abschreckend wirken soll. In den letzten 10 Jahren war die Summe für die Straßenerneuerung relativ gering, nun soll plötzlich ca 2,2 Millionen Euro pro Jahr zusammen kommen. Dies ist meiner Meinung nach falsch. Eine Summe von 1 Million Euro pro Jahr würde ausreichen, wenn erstens der Zeitraum für die Finanzieruzng einer Maßnahem über 2 bis 3 Jahre berechnet wird und zweitens die Maßnahme in einem "normalen" Ausbaustandard durchgeführt wird. Durch öffentliche Fördermittel können weiterhin die Kosten für die Stadt verringert werden.
Eine Umlegung der Kosten einer Straßenausbaumaßnahme nach der jetzigen Satzung oder einer leicht veränderten Satzung (Ratenzahlung, etc.) ist für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger unzumutbar und höchst unsozial.
Deshalb spreche ich mich für eine leichte Erhöhung z.B. der Grundsteuer aus. Die Mehreinnahmen können dann zweckgebunden (wird von der Politik nach dem Straßenkataster festgelegt) umgesetzt werden. Diese solidarische Lösung bei der alle Bürgerinnen und Bürger ihren Teil dazu beitragen, muss die Grundlagen für die zu treffenden Entscheidungen sein.


Mechthild Schmithüsen

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 01.07.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Das Thema Straßenausbaubeiträge treibt mich seit Jahren um und ich bin daher sehr dankbar, dass Vorstöße zu deren Abschaffung im Nienburger Stadtrat durch diese Petition nun Rückenwind und konkrete Dringlichkeit erhalten.
Die Verpflichtung der Kommune, Straßenausbaubeiträge zu erheben, ergibt sich aus dem Rechtsgrundsatz, dass der Sanierung von Straßen eine individuelle Vorteilnahme der Anwohner zu Grunde liege. Dieses war vielleicht vor 100 Jahren mal der Fall, als verstreut liegende, nur über Feldwege erreichbare Einsiedeleien an ein kanalisiertes Straßennetz angeschlossen wurden.
Im Gegensatz dazu wird die Sanierung von bereits bestehenden Straßen dadurch erforderlich, dass diese von der gesamten Bürgerschaft genutzt und befahren wurden. Die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist daher eine ebenfalls im allgemeinen Interesse liegende, dringend erforderliche Infrastrukturmaßnahme. Diese müssen aus dem Stadthaushalt finanziert werden und wenn Nienburg dazu nicht in der Lage ist, wäre die folgerichtige Maßnahme, die Grundsteuersätze entsprechend anzuheben.

Leider haben die Entwicklungen in anderen Kommunen gezeigt, dass sowohl die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen zur Finanzierung der Straßensanierung, als auch die Anhebung der Grundsteuer jeweils ebenfalls zu rechtlichen Verwerfungen führen und z.B. Anwohner*innen, die gerade erst Beiträge entrichten mussten, eine Solidarisierung aller zukünftigen Kosten nicht klaglos hinnehmen. Um Kommunen vor langwierigen und kostenschweren rechtlichen Auseinandersetzungen zu bewahren, hat der niedersächsische Städtetag daher die allgemeine Empfehlung ausgesprochen, die derzeitige Regelung nicht anzutasten, bis hier die ersten abschließenden Urteile gesprochen wurden.

Andere Kommunen haben sich dennoch getraut, neue Wege zu gehen, das sollte uns für Nienburg Mut machen.


Sabrine Hartung

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

WG, zuletzt bearbeitet am 26.06.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich sehr, dass es in Nienburg nun auch eine Bürgerinitiative gibt, die sich mit den Straßenausbaubeiträgen befasst. Allerdings wollte ich schon bei den letzten Kommunalwahlen das Thema in den Wahlkampf nehmen, dass sich in Nienburg endlich eine Änderung ergibt und wir mit unseren schlechten Straßen endlich mal weiterkommen. (damals war ich noch Mitglied in der SPD, die Fraktionsspitze hat dieses Thema aber leider nicht besetzen wollen, im Gegensatz zu ihrem späteren Ratsantrag).
Nun meine Position zu diesem Thema bedeutet: die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen. Die bedeutet, dass alle Bürger in dieser Stadt einen Betrag zu entrichten haben und dass von diesen Einnahmen - zweckgebunden - die Sanierung der Straßen finanziert werden. Diese Art der Finanzierung gibt es schon in mehreren Kommunen in Deutschland und ich halte diese Möglichkeit am gerechtesten. Ich z.B. wohne in der Alpheide und in meiner Straße gibt es wenig Verkehr - aber ich nutze ja auch alle anderen Wege und Straßen in dieser Stadt und nicht nur die Straße in der ich wohne. Dass ich mich dann über eine wiederkehrende Gebühr an den Kosten, die insgesamt anfallen halte ich für den gerechtesten Weg. Man könnte sich hierbei z.B. an der Höhe der Grundsteuer orientieren.
Im Übrigen muss ich aber auch einmal ganz deutlich sagen dass JEDE*R Bürger*in dieser Stadt mit seinen oder ihren Steuern und Abgaben die Stadt finanziert – also wir uns selber (neben den Geldern von Land oder Bund). So sieht dies unsere Demokratie vor und wer diese Beiträge komplett abschaffen möchte muss einen anderen Weg finden, die Straßen verkehrstüchtig zu erhalten. Eine Finanzierung durch uns, also die Bewohner dieser Stadt, wird es immer geben, offen oder verdeckt über eine andere Steuer. Wir Bürger entscheiden daher immer, welche Maßnahmen in dieser Stadt umgesetzt werden und wo unser Geld eingesetzt werden soll. In dieser Hinsicht sind wir uns übrigens in der Wählergemeinschaft einig und werden auch im Rat der Stadt Nienburg diese, unsere Position weiter vertreten.
Mit den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen haben wir aber ein Instrument in der Hand, welches die Belastung des Bürgers klein hält und wir in unserer Stadt trotzdem gute sanierte, verkehrssichere Straßen und Wege bauen und erhalten können.
Vielen Dank
Sabine Hartung


Detlef Becker

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

FDP-ULN, zuletzt bearbeitet am 25.06.2020

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die jetzige Straßenausbausatzung ist unserer Meinung nach nicht gerecht. Grundeigentümer an Gemeindestraßen sollen an den Ausbaukosten beteiligt werden, Grundeigentümer an Kreis- Bundesstraßen in Wirtschaftswegen jedoch nicht. Besser ist eine jährliche Umlage auf alle Grundeigentümer der Stadt


Bild von Rüdiger Altmann

Rüdiger Altmann

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 25.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rüdiger Altmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die SPD Fraktion hat bereits Anfang 2019 einen Ratsantrag eingebracht, welcher Anliegerbeiträge bei Straßenausbauten auf gerechtere Beine stellen soll. Dieser Antrag wurde leider von der Stadtverwaltung nicht, bzw. unzureichend bearbeitet und dem Rat bisher nicht zum Beschluss vorgelegt. Wir wollen verhindern, dass Menschen in finanzielle Not geraten durch fällige Ausbaubeiträge. Andere Anträge beziehen sich nur auf Stundung und Ratenzahlung incl. Zinsbelastung, dies wurde von der Verwaltung bearbeitet, trifft jedoch in keiner Weise die Ziele, welche wir als SPD Fraktion verfolgen. Unsere Verkehrsinfrastruktur benötigt eine verlässliche Finanzierung, Land und Bund zeigen kein Interesse, diese kommunalen Aufgaben zu übernehmen oder zu unterstützen.
Wir möchten wiederkehrende Beiträge erheben, welche für jede und jeden tragbar und planbar sind und diese im Haushalt zweckgebunden für Straßenausbauten einsetzen. Auf welcher Basis und in welcher erforderlichen Höhe z.B. Quartalsbeiträge zu erheben wären, wäre Ziel und Aufgabe der Verwaltung gewesen. Wir bleiben aktiv am Thema, ein Zustandskataster zur Sanierungspriorität der Nienburger Straßen existiert bereits, wir stimmen derzeit jedoch keinen Baumaßnahmen zu, solange die Beitragsfrage unklar ist.
Klar ist aber auch, dass Anlieger dann keine Mitsprache bei Ausbauten mehr erlangen, wenn sie auf der Finanzierungsseite nicht mehr Betroffene sind, sondern die Gelder aus einem allgemein finanzierten, zweckgebundenen Haushaltspunkt entnommen werden.


Klaas Warnecke

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 25.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rüdiger Altmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die SPD Fraktion hat bereits Anfang 2019 einen Ratsantrag eingebracht, welcher Anliegerbeiträge bei Straßenausbauten auf gerechtere Beine stellen soll. Dieser Antrag wurde leider von der Stadtverwaltung nicht, bzw. unzureichend bearbeitet und dem Rat bisher nicht zum Beschluss vorgelegt. Wir wollen verhindern, dass Menschen in finanzielle Not geraten durch fällige Ausbaubeiträge. Andere Anträge beziehen sich nur auf Stundung und Ratenzahlung incl. Zinsbelastung, dies wurde von der Verwaltung bearbeitet, trifft jedoch in keiner Weise die Ziele, welche wir als SPD Fraktion verfolgen. Unsere Verkehrsinfrastruktur benötigt eine verlässliche Finanzierung, Land und Bund zeigen kein Interesse, diese kommunalen Aufgaben zu übernehmen oder zu unterstützen.
Wir möchten wiederkehrende Beiträge erheben, welche für jede und jeden tragbar und planbar sind und diese im Haushalt zweckgebunden für Straßenausbauten einsetzen. Auf welcher Basis und in welcher erforderlichen Höhe z.B. Quartalsbeiträge zu erheben wären, wäre Ziel und Aufgabe der Verwaltung gewesen. Wir bleiben aktiv am Thema, ein Zustandskataster zur Sanierungspriorität der Nienburger Straßen existiert bereits, wir stimmen derzeit jedoch keinen Baumaßnahmen zu, solange die Beitragsfrage unklar ist.
Klar ist aber auch, dass Anlieger dann keine Mitsprache bei Ausbauten mehr erlangen, wenn sie auf der Finanzierungsseite nicht mehr Betroffene sind, sondern die Gelder aus einem allgemein finanzierten, zweckgebundenen Haushaltspunkt entnommen werden.


Abdel-Karim Iraki

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 25.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Peter Schmithüsen. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die Straßenausbausatzung muss dringend durch eine solidarische Finanzierung der Straßenbaukosten ersetzt werden. Die StrabS kann abgeschafft werden, wenn eine alternative Einnahmequelle beschlossen wird. Die Straßen sind in einem schlechten Zustand und es dringend erforderlich Sanierungen durchzuführen und den Erhalt sicher zu stellen. Aus meiner persönliche Sicht wäre eine Erhöhung der Grundsteuer eine mögliche und angemessene Maßnahme, um die Einnahmen auf Seiten der Stadt entsprechend zu sichern.


Anja Altmann

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 25.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rüdiger Altmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die SPD Fraktion hat bereits Anfang 2019 einen Ratsantrag eingebracht, welcher Anliegerbeiträge bei Straßenausbauten auf gerechtere Beine stellen soll. Dieser Antrag wurde leider von der Stadtverwaltung nicht, bzw. unzureichend bearbeitet und dem Rat bisher nicht zum Beschluss vorgelegt. Wir wollen verhindern, dass Menschen in finanzielle Not geraten durch fällige Ausbaubeiträge. Andere Anträge beziehen sich nur auf Stundung und Ratenzahlung incl. Zinsbelastung, dies wurde von der Verwaltung bearbeitet, trifft jedoch in keiner Weise die Ziele, welche wir als SPD Fraktion verfolgen. Unsere Verkehrsinfrastruktur benötigt eine verlässliche Finanzierung, Land und Bund zeigen kein Interesse, diese kommunalen Aufgaben zu übernehmen oder zu unterstützen.
Wir möchten wiederkehrende Beiträge erheben, welche für jede und jeden tragbar und planbar sind und diese im Haushalt zweckgebunden für Straßenausbauten einsetzen. Auf welcher Basis und in welcher erforderlichen Höhe z.B. Quartalsbeiträge zu erheben wären, wäre Ziel und Aufgabe der Verwaltung gewesen. Wir bleiben aktiv am Thema, ein Zustandskataster zur Sanierungspriorität der Nienburger Straßen existiert bereits, wir stimmen derzeit jedoch keinen Baumaßnahmen zu, solange die Beitragsfrage unklar ist.
Klar ist aber auch, dass Anlieger dann keine Mitsprache bei Ausbauten mehr erlangen, wenn sie auf der Finanzierungsseite nicht mehr Betroffene sind, sondern die Gelder aus einem allgemein finanzierten, zweckgebundenen Haushaltspunkt entnommen werden.


Horst Prüfer

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 25.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rüdiger Altmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die SPD Fraktion hat bereits Anfang 2019 einen Ratsantrag eingebracht, welcher Anliegerbeiträge bei Straßenausbauten auf gerechtere Beine stellen soll. Dieser Antrag wurde leider von der Stadtverwaltung nicht, bzw. unzureichend bearbeitet und dem Rat bisher nicht zum Beschluss vorgelegt. Wir wollen verhindern, dass Menschen in finanzielle Not geraten durch fällige Ausbaubeiträge. Andere Anträge beziehen sich nur auf Stundung und Ratenzahlung incl. Zinsbelastung, dies wurde von der Verwaltung bearbeitet, trifft jedoch in keiner Weise die Ziele, welche wir als SPD Fraktion verfolgen. Unsere Verkehrsinfrastruktur benötigt eine verlässliche Finanzierung, Land und Bund zeigen kein Interesse, diese kommunalen Aufgaben zu übernehmen oder zu unterstützen.
Wir möchten wiederkehrende Beiträge erheben, welche für jede und jeden tragbar und planbar sind und diese im Haushalt zweckgebunden für Straßenausbauten einsetzen. Auf welcher Basis und in welcher erforderlichen Höhe z.B. Quartalsbeiträge zu erheben wären, wäre Ziel und Aufgabe der Verwaltung gewesen. Wir bleiben aktiv am Thema, ein Zustandskataster zur Sanierungspriorität der Nienburger Straßen existiert bereits, wir stimmen derzeit jedoch keinen Baumaßnahmen zu, solange die Beitragsfrage unklar ist.
Klar ist aber auch, dass Anlieger dann keine Mitsprache bei Ausbauten mehr erlangen, wenn sie auf der Finanzierungsseite nicht mehr Betroffene sind, sondern die Gelder aus einem allgemein finanzierten, zweckgebundenen Haushaltspunkt entnommen werden.


Hans Rübenack

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 24.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Hans Rübenack. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die CDU-Stadtratsfraktion im Nienburger Rat hat sich schon sehr frühzeitig mit dem Thema Straßenausbaubeiträgen und den damit verbundenen Belastungen für die Anlieger auseinandergesetzt.

Dieses hatten wir in unserem Ratsantrag vom 19. November 2018 schon dokumentiert. Hier haben wir beantragt, dass zumindest eine Stundung auf Basis einer Minimalverzinsung eingeführt wird. Weiter hat der Antrag den Inhalt zu prüfen, ob durch regelmäßige Zahlungen eine solche einmalige Zahlungslast ersetzt werden kann.

Seit diesem Zeitpunkt, ist das Thema Straßenausbaubeiträge von der Verwaltung vorbereitet und zum Teil politisch diskutiert worden.
Nach unserem Kenntnisstand wird dem Rat, Ende Juni 2020, in einer ratsoffenen Präsentation das Ergebnis dieser Untersuchungen bekannt gegeben.

Die Straßenausbausatzung ist nicht nur hinsichtlich der monetären Belastung der Anlieger zu überarbeiten sondern, sollte man das System der Anliegerbeiträge abschaffen wollen, müsste auch über die Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren nachgedacht werden.
Im jetzigen Verfahren kann der Anlieger sich nicht unerheblich in das Baugeschehen und die Bauausführung einbringen. Dieses macht auch Sinn, da er ja direkt Betroffener der Baumaßnahme ist.
Sollte man die Anliegerbeiträge gegen eine allgemeine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt ersetzen, so müssten Regelungen eingeführt werden, wie sich dann alle Nienburger Bürger in diese Strassensanierung einbringen können, oder ob dann ggfls. auf eine solche Beteiligung verzichtet werden kann.

Weiter ist dringend zu klären, da die Gemeindestraßen von der Gemeinde zu erstellen und zu unterhalten sind, in welcher Form diese Kosten in den Haushalt einzustellen sind.

Eine Anhebung der Grundsteuer wird zur Zeit von der CDU-Stadtratsfraktion abgelehnt, da sie in aller Regel nicht den Eigentümer trifft, sondern den Bewohner (Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten des Mieters).

Darüber hinaus muss die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, im Falle der Einführung einer neuen Umlage für die Grundstückseigentümer, die dann regelmäßig, also dauerhaft erhoben wird, wie man sich eine solche gerechte Umlage vorstellen kann.
Bei den jetzigen Straßenausbaubeiträgen wird die Lage des Grundstückes, die Größe des Grundstückes sowie die Qualität (Kosten) der Baumaßnahme berücksichtigt.

Was ist mit den Personenkreisen die im Rahmen einer Stadtteilsanierung oder einer Innenstadtsanierung auch an dem Ausbau von Straßen und Plätzen beteiligt sind.
Wie werden die Belange dieser Bürger, die über die Sanierungsabgabe ebenfalls mit Kosten belastet werden, berücksichtigt ?

Insoweit sind die Fragen, die zu klären sind, vielschichtig und bedürfen einer genauen Prüfung, damit nicht die Belastung Einzelner durch eine Dauerbelastung aller einfach ersetzt wird.

Jetzt schon festzustellen ist, dass die Haushaltslage derart angestrengt ist, dass die Forderung der CDU-Stadtratsfraktion auch die Instandhaltung und Instandsetzung der öffentlichen Strassen und Geh- bzw. Radweg stärker zu berücksichtigen, Regelmäßig der Haushaltslage zum Opfer fällt.

Bedauerlich dabei ist, dass offensichtlich politische Parteien dieses "Finanzierungs-problem" dazu ausnutzen, Stimmung zu machen und die Angst der Bürger weiter forciert.

Am aktuellen Beispiel der Rühmkorffstraße zeigt sich, ob gleich es noch überhaupt keine politische Willensbildung gegeben hat, diese Straße auszubauen, obgleich es noch überhaupt gar keine Diskussion mit den Anwohnern hinsichtlich eines möglichen Ausbaus gegeben hat, gewinnt man in der Öffentlichkeit den Eindruck, als wäre der Ausbau der Rühmkorffstraße schon beschlossene Sache.
Klar ist, dass wir kurzfristig eine Lösung für die Straßenausbausatzung finden müssen und zwar bevor wir die nächste Straße sanieren. Ich denke, dass das zwischen allen Parteien Konsens ist.
Ich erwarte, nachdem die Verwaltung ihre Arbeit getan hat und dieses in den politischen Gremien vorgestellt hat, wir es in der CDU-Stadtratsfraktion bearbeitet haben, dass in Kürze dann auch die Öffentlichkeit informiert wird.


Wilhelm Schlemermeyer

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Hans Rübenack. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Stadtratsfraktion im Nienburger Rat hat sich schon sehr frühzeitig mit dem Thema Straßenausbaubeiträgen und den damit verbundenen Belastungen für die Anlieger auseinandergesetzt. Dieses hatten wir in unserem Ratsantrag vom 19. November 2018 schon dokumentiert. Hier haben wir beantragt, dass zumindest eine Stundung auf Basis einer Minimalverzinsung eingeführt wird. Weiter hat der Antrag den Inhalt zu prüfen, ob durch regelmäßige Zahlungen eine solche einmalige Zahlungslast ersetzt werden kann. Seit diesem Zeitpunkt, ist das Thema Straßenausbaubeiträge von der Verwaltung vorbereitet und zum Teil politisch diskutiert worden. Nach unserem Kenntnisstand wird dem Rat, Ende Juni 2020, in einer ratsoffenen Präsentation das Ergebnis dieser Untersuchungen bekannt gegeben. Die Straßenausbausatzung ist nicht nur hinsichtlich der monetären Belastung der Anlieger zu überarbeiten sondern, sollte man das System der Anliegerbeiträge abschaffen wollen, müsste auch über die Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren nachgedacht werden. Im jetzigen Verfahren kann der Anlieger sich nicht unerheblich in das Baugeschehen und die Bauausführung einbringen. Dieses macht auch Sinn, da er ja direkt Betroffener der Baumaßnahme ist. Sollte man die Anliegerbeiträge gegen eine allgemeine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt ersetzen, so müssten Regelungen eingeführt werden, wie sich dann alle Nienburger Bürger in diese Strassensanierung einbringen können, oder ob dann ggfls. auf eine solche Beteiligung verzichtet werden kann. Weiter ist dringend zu klären, da die Gemeindestraßen von der Gemeinde zu erstellen und zu unterhalten sind, in welcher Form diese Kosten in den Haushalt einzustellen sind. Eine Anhebung der Grundsteuer wird zur Zeit von der CDU-Stadtratsfraktion abgelehnt, da sie in aller Regel nicht den Eigentümer trifft, sondern den Bewohner (Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten des Mieters). Darüber hinaus muss die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, im Falle der Einführung einer neuen Umlage für die Grundstückseigentümer, die dann regelmäßig, also dauerhaft erhoben wird, wie man sich eine solche gerechte Umlage vorstellen kann. Bei den jetzigen Straßenausbaubeiträgen wird die Lage des Grundstückes, die Größe des Grundstückes sowie die Qualität (Kosten) der Baumaßnahme berücksichtigt. Was ist mit den Personenkreisen die im Rahmen einer Stadtteilsanierung oder einer Innenstadtsanierung auch an dem Ausbau von Straßen und Plätzen beteiligt sind. Wie werden die Belange dieser Bürger, die über die Sanierungsabgabe ebenfalls mit Kosten belastet werden, berücksichtigt ? Insoweit sind die Fragen, die zu klären sind, vielschichtig und bedürfen einer genauen Prüfung, damit nicht die Belastung Einzelner durch eine Dauerbelastung aller einfach ersetzt wird. Jetzt schon festzustellen ist, dass die Haushaltslage derart angestrengt ist, dass die Forderung der CDU-Stadtratsfraktion auch die Instandhaltung und Instandsetzung der öffentlichen Strassen und Geh- bzw. Radweg stärker zu berücksichtigen, Regelmäßig der Haushaltslage zum Opfer fällt. Bedauerlich dabei ist, dass offensichtlich politische Parteien dieses "Finanzierungs-problem" dazu ausnutzen, Stimmung zu machen und die Angst der Bürger weiter forciert. Am aktuellen Beispiel der Rühmkorffstraße zeigt sich, ob gleich es noch überhaupt keine politische Willensbildung gegeben hat, diese Straße auszubauen, obgleich es noch überhaupt gar keine Diskussion mit den Anwohnern hinsichtlich eines möglichen Ausbaus gegeben hat, gewinnt man in der Öffentlichkeit den Eindruck, als wäre der Ausbau der Rühmkorffstraße schon beschlossene Sache. Klar ist, dass wir kurzfristig eine Lösung für die Straßenausbausatzung finden müssen und zwar bevor wir die nächste Straße sanieren. Ich denke, dass das zwischen allen Parteien Konsens ist. Ich erwarte, nachdem die Verwaltung ihre Arbeit getan hat und dieses in den politischen Gremien vorgestellt hat, wir es in der CDU-Stadtratsfraktion bearbeitet haben, dass in Kürze dann auch die Öffentlichkeit informiert wird.


Andreas Schmied

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Hans Rübenack. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Stadtratsfraktion im Nienburger Rat hat sich schon sehr frühzeitig mit dem Thema Straßenausbaubeiträgen und den damit verbundenen Belastungen für die Anlieger auseinandergesetzt. Dieses hatten wir in unserem Ratsantrag vom 19. November 2018 schon dokumentiert. Hier haben wir beantragt, dass zumindest eine Stundung auf Basis einer Minimalverzinsung eingeführt wird. Weiter hat der Antrag den Inhalt zu prüfen, ob durch regelmäßige Zahlungen eine solche einmalige Zahlungslast ersetzt werden kann. Seit diesem Zeitpunkt, ist das Thema Straßenausbaubeiträge von der Verwaltung vorbereitet und zum Teil politisch diskutiert worden. Nach unserem Kenntnisstand wird dem Rat, Ende Juni 2020, in einer ratsoffenen Präsentation das Ergebnis dieser Untersuchungen bekannt gegeben. Die Straßenausbausatzung ist nicht nur hinsichtlich der monetären Belastung der Anlieger zu überarbeiten sondern, sollte man das System der Anliegerbeiträge abschaffen wollen, müsste auch über die Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren nachgedacht werden. Im jetzigen Verfahren kann der Anlieger sich nicht unerheblich in das Baugeschehen und die Bauausführung einbringen. Dieses macht auch Sinn, da er ja direkt Betroffener der Baumaßnahme ist. Sollte man die Anliegerbeiträge gegen eine allgemeine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt ersetzen, so müssten Regelungen eingeführt werden, wie sich dann alle Nienburger Bürger in diese Strassensanierung einbringen können, oder ob dann ggfls. auf eine solche Beteiligung verzichtet werden kann. Weiter ist dringend zu klären, da die Gemeindestraßen von der Gemeinde zu erstellen und zu unterhalten sind, in welcher Form diese Kosten in den Haushalt einzustellen sind. Eine Anhebung der Grundsteuer wird zur Zeit von der CDU-Stadtratsfraktion abgelehnt, da sie in aller Regel nicht den Eigentümer trifft, sondern den Bewohner (Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten des Mieters). Darüber hinaus muss die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, im Falle der Einführung einer neuen Umlage für die Grundstückseigentümer, die dann regelmäßig, also dauerhaft erhoben wird, wie man sich eine solche gerechte Umlage vorstellen kann. Bei den jetzigen Straßenausbaubeiträgen wird die Lage des Grundstückes, die Größe des Grundstückes sowie die Qualität (Kosten) der Baumaßnahme berücksichtigt. Was ist mit den Personenkreisen die im Rahmen einer Stadtteilsanierung oder einer Innenstadtsanierung auch an dem Ausbau von Straßen und Plätzen beteiligt sind. Wie werden die Belange dieser Bürger, die über die Sanierungsabgabe ebenfalls mit Kosten belastet werden, berücksichtigt ? Insoweit sind die Fragen, die zu klären sind, vielschichtig und bedürfen einer genauen Prüfung, damit nicht die Belastung Einzelner durch eine Dauerbelastung aller einfach ersetzt wird. Jetzt schon festzustellen ist, dass die Haushaltslage derart angestrengt ist, dass die Forderung der CDU-Stadtratsfraktion auch die Instandhaltung und Instandsetzung der öffentlichen Strassen und Geh- bzw. Radweg stärker zu berücksichtigen, Regelmäßig der Haushaltslage zum Opfer fällt. Bedauerlich dabei ist, dass offensichtlich politische Parteien dieses "Finanzierungs-problem" dazu ausnutzen, Stimmung zu machen und die Angst der Bürger weiter forciert. Am aktuellen Beispiel der Rühmkorffstraße zeigt sich, ob gleich es noch überhaupt keine politische Willensbildung gegeben hat, diese Straße auszubauen, obgleich es noch überhaupt gar keine Diskussion mit den Anwohnern hinsichtlich eines möglichen Ausbaus gegeben hat, gewinnt man in der Öffentlichkeit den Eindruck, als wäre der Ausbau der Rühmkorffstraße schon beschlossene Sache. Klar ist, dass wir kurzfristig eine Lösung für die Straßenausbausatzung finden müssen und zwar bevor wir die nächste Straße sanieren. Ich denke, dass das zwischen allen Parteien Konsens ist. Ich erwarte, nachdem die Verwaltung ihre Arbeit getan hat und dieses in den politischen Gremien vorgestellt hat, wir es in der CDU-Stadtratsfraktion bearbeitet haben, dass in Kürze dann auch die Öffentlichkeit informiert wird.


Hartmut Stöver-Umgelder

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rüdiger Altmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die SPD Fraktion hat bereits Anfang 2019 einen Ratsantrag eingebracht, welcher Anliegerbeiträge bei Straßenausbauten auf gerechtere Beine stellen soll. Dieser Antrag wurde leider von der Stadtverwaltung nicht, bzw. unzureichend bearbeitet und dem Rat bisher nicht zum Beschluss vorgelegt. Wir wollen verhindern, dass Menschen in finanzielle Not geraten durch fällige Ausbaubeiträge. Andere Anträge beziehen sich nur auf Stundung und Ratenzahlung incl. Zinsbelastung, dies wurde von der Verwaltung bearbeitet, trifft jedoch in keiner Weise die Ziele, welche wir als SPD Fraktion verfolgen. Unsere Verkehrsinfrastruktur benötigt eine verlässliche Finanzierung, Land und Bund zeigen kein Interesse, diese kommunalen Aufgaben zu übernehmen oder zu unterstützen.
Wir möchten wiederkehrende Beiträge erheben, welche für jede und jeden tragbar und planbar sind und diese im Haushalt zweckgebunden für Straßenausbauten einsetzen. Auf welcher Basis und in welcher erforderlichen Höhe z.B. Quartalsbeiträge zu erheben wären, wäre Ziel und Aufgabe der Verwaltung gewesen. Wir bleiben aktiv am Thema, ein Zustandskataster zur Sanierungspriorität der Nienburger Straßen existiert bereits, wir stimmen derzeit jedoch keinen Baumaßnahmen zu, solange die Beitragsfrage unklar ist.
Klar ist aber auch, dass Anlieger dann keine Mitsprache bei Ausbauten mehr erlangen, wenn sie auf der Finanzierungsseite nicht mehr Betroffene sind, sondern die Gelder aus einem allgemein finanzierten, zweckgebundenen Haushaltspunkt entnommen werden.


Marcus Veil

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Hans Rübenack. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Stadtratsfraktion im Nienburger Rat hat sich schon sehr frühzeitig mit dem Thema Straßenausbaubeiträgen und den damit verbundenen Belastungen für die Anlieger auseinandergesetzt. Dieses hatten wir in unserem Ratsantrag vom 19. November 2018 schon dokumentiert. Hier haben wir beantragt, dass zumindest eine Stundung auf Basis einer Minimalverzinsung eingeführt wird. Weiter hat der Antrag den Inhalt zu prüfen, ob durch regelmäßige Zahlungen eine solche einmalige Zahlungslast ersetzt werden kann. Seit diesem Zeitpunkt, ist das Thema Straßenausbaubeiträge von der Verwaltung vorbereitet und zum Teil politisch diskutiert worden. Nach unserem Kenntnisstand wird dem Rat, Ende Juni 2020, in einer ratsoffenen Präsentation das Ergebnis dieser Untersuchungen bekannt gegeben. Die Straßenausbausatzung ist nicht nur hinsichtlich der monetären Belastung der Anlieger zu überarbeiten sondern, sollte man das System der Anliegerbeiträge abschaffen wollen, müsste auch über die Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren nachgedacht werden. Im jetzigen Verfahren kann der Anlieger sich nicht unerheblich in das Baugeschehen und die Bauausführung einbringen. Dieses macht auch Sinn, da er ja direkt Betroffener der Baumaßnahme ist. Sollte man die Anliegerbeiträge gegen eine allgemeine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt ersetzen, so müssten Regelungen eingeführt werden, wie sich dann alle Nienburger Bürger in diese Strassensanierung einbringen können, oder ob dann ggfls. auf eine solche Beteiligung verzichtet werden kann. Weiter ist dringend zu klären, da die Gemeindestraßen von der Gemeinde zu erstellen und zu unterhalten sind, in welcher Form diese Kosten in den Haushalt einzustellen sind. Eine Anhebung der Grundsteuer wird zur Zeit von der CDU-Stadtratsfraktion abgelehnt, da sie in aller Regel nicht den Eigentümer trifft, sondern den Bewohner (Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten des Mieters). Darüber hinaus muss die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, im Falle der Einführung einer neuen Umlage für die Grundstückseigentümer, die dann regelmäßig, also dauerhaft erhoben wird, wie man sich eine solche gerechte Umlage vorstellen kann. Bei den jetzigen Straßenausbaubeiträgen wird die Lage des Grundstückes, die Größe des Grundstückes sowie die Qualität (Kosten) der Baumaßnahme berücksichtigt. Was ist mit den Personenkreisen die im Rahmen einer Stadtteilsanierung oder einer Innenstadtsanierung auch an dem Ausbau von Straßen und Plätzen beteiligt sind. Wie werden die Belange dieser Bürger, die über die Sanierungsabgabe ebenfalls mit Kosten belastet werden, berücksichtigt ? Insoweit sind die Fragen, die zu klären sind, vielschichtig und bedürfen einer genauen Prüfung, damit nicht die Belastung Einzelner durch eine Dauerbelastung aller einfach ersetzt wird. Jetzt schon festzustellen ist, dass die Haushaltslage derart angestrengt ist, dass die Forderung der CDU-Stadtratsfraktion auch die Instandhaltung und Instandsetzung der öffentlichen Strassen und Geh- bzw. Radweg stärker zu berücksichtigen, Regelmäßig der Haushaltslage zum Opfer fällt. Bedauerlich dabei ist, dass offensichtlich politische Parteien dieses "Finanzierungs-problem" dazu ausnutzen, Stimmung zu machen und die Angst der Bürger weiter forciert. Am aktuellen Beispiel der Rühmkorffstraße zeigt sich, ob gleich es noch überhaupt keine politische Willensbildung gegeben hat, diese Straße auszubauen, obgleich es noch überhaupt gar keine Diskussion mit den Anwohnern hinsichtlich eines möglichen Ausbaus gegeben hat, gewinnt man in der Öffentlichkeit den Eindruck, als wäre der Ausbau der Rühmkorffstraße schon beschlossene Sache. Klar ist, dass wir kurzfristig eine Lösung für die Straßenausbausatzung finden müssen und zwar bevor wir die nächste Straße sanieren. Ich denke, dass das zwischen allen Parteien Konsens ist. Ich erwarte, nachdem die Verwaltung ihre Arbeit getan hat und dieses in den politischen Gremien vorgestellt hat, wir es in der CDU-Stadtratsfraktion bearbeitet haben, dass in Kürze dann auch die Öffentlichkeit informiert wird.


Barbara Weißenborn

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Hans Rübenack. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Stadtratsfraktion im Nienburger Rat hat sich schon sehr frühzeitig mit dem Thema Straßenausbaubeiträgen und den damit verbundenen Belastungen für die Anlieger auseinandergesetzt. Dieses hatten wir in unserem Ratsantrag vom 19. November 2018 schon dokumentiert. Hier haben wir beantragt, dass zumindest eine Stundung auf Basis einer Minimalverzinsung eingeführt wird. Weiter hat der Antrag den Inhalt zu prüfen, ob durch regelmäßige Zahlungen eine solche einmalige Zahlungslast ersetzt werden kann. Seit diesem Zeitpunkt, ist das Thema Straßenausbaubeiträge von der Verwaltung vorbereitet und zum Teil politisch diskutiert worden. Nach unserem Kenntnisstand wird dem Rat, Ende Juni 2020, in einer ratsoffenen Präsentation das Ergebnis dieser Untersuchungen bekannt gegeben. Die Straßenausbausatzung ist nicht nur hinsichtlich der monetären Belastung der Anlieger zu überarbeiten sondern, sollte man das System der Anliegerbeiträge abschaffen wollen, müsste auch über die Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren nachgedacht werden. Im jetzigen Verfahren kann der Anlieger sich nicht unerheblich in das Baugeschehen und die Bauausführung einbringen. Dieses macht auch Sinn, da er ja direkt Betroffener der Baumaßnahme ist. Sollte man die Anliegerbeiträge gegen eine allgemeine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt ersetzen, so müssten Regelungen eingeführt werden, wie sich dann alle Nienburger Bürger in diese Strassensanierung einbringen können, oder ob dann ggfls. auf eine solche Beteiligung verzichtet werden kann. Weiter ist dringend zu klären, da die Gemeindestraßen von der Gemeinde zu erstellen und zu unterhalten sind, in welcher Form diese Kosten in den Haushalt einzustellen sind. Eine Anhebung der Grundsteuer wird zur Zeit von der CDU-Stadtratsfraktion abgelehnt, da sie in aller Regel nicht den Eigentümer trifft, sondern den Bewohner (Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten des Mieters). Darüber hinaus muss die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, im Falle der Einführung einer neuen Umlage für die Grundstückseigentümer, die dann regelmäßig, also dauerhaft erhoben wird, wie man sich eine solche gerechte Umlage vorstellen kann. Bei den jetzigen Straßenausbaubeiträgen wird die Lage des Grundstückes, die Größe des Grundstückes sowie die Qualität (Kosten) der Baumaßnahme berücksichtigt. Was ist mit den Personenkreisen die im Rahmen einer Stadtteilsanierung oder einer Innenstadtsanierung auch an dem Ausbau von Straßen und Plätzen beteiligt sind. Wie werden die Belange dieser Bürger, die über die Sanierungsabgabe ebenfalls mit Kosten belastet werden, berücksichtigt ? Insoweit sind die Fragen, die zu klären sind, vielschichtig und bedürfen einer genauen Prüfung, damit nicht die Belastung Einzelner durch eine Dauerbelastung aller einfach ersetzt wird. Jetzt schon festzustellen ist, dass die Haushaltslage derart angestrengt ist, dass die Forderung der CDU-Stadtratsfraktion auch die Instandhaltung und Instandsetzung der öffentlichen Strassen und Geh- bzw. Radweg stärker zu berücksichtigen, Regelmäßig der Haushaltslage zum Opfer fällt. Bedauerlich dabei ist, dass offensichtlich politische Parteien dieses "Finanzierungs-problem" dazu ausnutzen, Stimmung zu machen und die Angst der Bürger weiter forciert. Am aktuellen Beispiel der Rühmkorffstraße zeigt sich, ob gleich es noch überhaupt keine politische Willensbildung gegeben hat, diese Straße auszubauen, obgleich es noch überhaupt gar keine Diskussion mit den Anwohnern hinsichtlich eines möglichen Ausbaus gegeben hat, gewinnt man in der Öffentlichkeit den Eindruck, als wäre der Ausbau der Rühmkorffstraße schon beschlossene Sache. Klar ist, dass wir kurzfristig eine Lösung für die Straßenausbausatzung finden müssen und zwar bevor wir die nächste Straße sanieren. Ich denke, dass das zwischen allen Parteien Konsens ist. Ich erwarte, nachdem die Verwaltung ihre Arbeit getan hat und dieses in den politischen Gremien vorgestellt hat, wir es in der CDU-Stadtratsfraktion bearbeitet haben, dass in Kürze dann auch die Öffentlichkeit informiert wird.


Bild von Jörg Wojahn

Jörg Wojahn

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Hans Rübenack. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Stadtratsfraktion im Nienburger Rat hat sich schon sehr frühzeitig mit dem Thema Straßenausbaubeiträgen und den damit verbundenen Belastungen für die Anlieger auseinandergesetzt. Dieses hatten wir in unserem Ratsantrag vom 19. November 2018 schon dokumentiert. Hier haben wir beantragt, dass zumindest eine Stundung auf Basis einer Minimalverzinsung eingeführt wird. Weiter hat der Antrag den Inhalt zu prüfen, ob durch regelmäßige Zahlungen eine solche einmalige Zahlungslast ersetzt werden kann. Seit diesem Zeitpunkt, ist das Thema Straßenausbaubeiträge von der Verwaltung vorbereitet und zum Teil politisch diskutiert worden. Nach unserem Kenntnisstand wird dem Rat, Ende Juni 2020, in einer ratsoffenen Präsentation das Ergebnis dieser Untersuchungen bekannt gegeben. Die Straßenausbausatzung ist nicht nur hinsichtlich der monetären Belastung der Anlieger zu überarbeiten sondern, sollte man das System der Anliegerbeiträge abschaffen wollen, müsste auch über die Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren nachgedacht werden. Im jetzigen Verfahren kann der Anlieger sich nicht unerheblich in das Baugeschehen und die Bauausführung einbringen. Dieses macht auch Sinn, da er ja direkt Betroffener der Baumaßnahme ist. Sollte man die Anliegerbeiträge gegen eine allgemeine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt ersetzen, so müssten Regelungen eingeführt werden, wie sich dann alle Nienburger Bürger in diese Strassensanierung einbringen können, oder ob dann ggfls. auf eine solche Beteiligung verzichtet werden kann. Weiter ist dringend zu klären, da die Gemeindestraßen von der Gemeinde zu erstellen und zu unterhalten sind, in welcher Form diese Kosten in den Haushalt einzustellen sind. Eine Anhebung der Grundsteuer wird zur Zeit von der CDU-Stadtratsfraktion abgelehnt, da sie in aller Regel nicht den Eigentümer trifft, sondern den Bewohner (Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten des Mieters). Darüber hinaus muss die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, im Falle der Einführung einer neuen Umlage für die Grundstückseigentümer, die dann regelmäßig, also dauerhaft erhoben wird, wie man sich eine solche gerechte Umlage vorstellen kann. Bei den jetzigen Straßenausbaubeiträgen wird die Lage des Grundstückes, die Größe des Grundstückes sowie die Qualität (Kosten) der Baumaßnahme berücksichtigt. Was ist mit den Personenkreisen die im Rahmen einer Stadtteilsanierung oder einer Innenstadtsanierung auch an dem Ausbau von Straßen und Plätzen beteiligt sind. Wie werden die Belange dieser Bürger, die über die Sanierungsabgabe ebenfalls mit Kosten belastet werden, berücksichtigt ? Insoweit sind die Fragen, die zu klären sind, vielschichtig und bedürfen einer genauen Prüfung, damit nicht die Belastung Einzelner durch eine Dauerbelastung aller einfach ersetzt wird. Jetzt schon festzustellen ist, dass die Haushaltslage derart angestrengt ist, dass die Forderung der CDU-Stadtratsfraktion auch die Instandhaltung und Instandsetzung der öffentlichen Strassen und Geh- bzw. Radweg stärker zu berücksichtigen, Regelmäßig der Haushaltslage zum Opfer fällt. Bedauerlich dabei ist, dass offensichtlich politische Parteien dieses "Finanzierungs-problem" dazu ausnutzen, Stimmung zu machen und die Angst der Bürger weiter forciert. Am aktuellen Beispiel der Rühmkorffstraße zeigt sich, ob gleich es noch überhaupt keine politische Willensbildung gegeben hat, diese Straße auszubauen, obgleich es noch überhaupt gar keine Diskussion mit den Anwohnern hinsichtlich eines möglichen Ausbaus gegeben hat, gewinnt man in der Öffentlichkeit den Eindruck, als wäre der Ausbau der Rühmkorffstraße schon beschlossene Sache. Klar ist, dass wir kurzfristig eine Lösung für die Straßenausbausatzung finden müssen und zwar bevor wir die nächste Straße sanieren. Ich denke, dass das zwischen allen Parteien Konsens ist. Ich erwarte, nachdem die Verwaltung ihre Arbeit getan hat und dieses in den politischen Gremien vorgestellt hat, wir es in der CDU-Stadtratsfraktion bearbeitet haben, dass in Kürze dann auch die Öffentlichkeit informiert wird.


Ksenija Wunder

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rüdiger Altmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die SPD Fraktion hat bereits Anfang 2019 einen Ratsantrag eingebracht, welcher Anliegerbeiträge bei Straßenausbauten auf gerechtere Beine stellen soll. Dieser Antrag wurde leider von der Stadtverwaltung nicht, bzw. unzureichend bearbeitet und dem Rat bisher nicht zum Beschluss vorgelegt. Wir wollen verhindern, dass Menschen in finanzielle Not geraten durch fällige Ausbaubeiträge. Andere Anträge beziehen sich nur auf Stundung und Ratenzahlung incl. Zinsbelastung, dies wurde von der Verwaltung bearbeitet, trifft jedoch in keiner Weise die Ziele, welche wir als SPD Fraktion verfolgen. Unsere Verkehrsinfrastruktur benötigt eine verlässliche Finanzierung, Land und Bund zeigen kein Interesse, diese kommunalen Aufgaben zu übernehmen oder zu unterstützen.
Wir möchten wiederkehrende Beiträge erheben, welche für jede und jeden tragbar und planbar sind und diese im Haushalt zweckgebunden für Straßenausbauten einsetzen. Auf welcher Basis und in welcher erforderlichen Höhe z.B. Quartalsbeiträge zu erheben wären, wäre Ziel und Aufgabe der Verwaltung gewesen. Wir bleiben aktiv am Thema, ein Zustandskataster zur Sanierungspriorität der Nienburger Straßen existiert bereits, wir stimmen derzeit jedoch keinen Baumaßnahmen zu, solange die Beitragsfrage unklar ist.
Klar ist aber auch, dass Anlieger dann keine Mitsprache bei Ausbauten mehr erlangen, wenn sie auf der Finanzierungsseite nicht mehr Betroffene sind, sondern die Gelder aus einem allgemein finanzierten, zweckgebundenen Haushaltspunkt entnommen werden.


Stefan Hambruch

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Hans Rübenack. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die CDU-Stadtratsfraktion im Nienburger Rat hat sich schon sehr frühzeitig mit dem Thema Straßenausbaubeiträgen und den damit verbundenen Belastungen für die Anlieger auseinandergesetzt.

Dieses hatten wir in unserem Ratsantrag vom 19. November 2018 schon dokumentiert. Hier haben wir beantragt, dass zumindest eine Stundung auf Basis einer Minimalverzinsung eingeführt wird. Weiter hat der Antrag den Inhalt zu prüfen, ob durch regelmäßige Zahlungen eine solche einmalige Zahlungslast ersetzt werden kann.

Seit diesem Zeitpunkt, ist das Thema Straßenausbaubeiträge von der Verwaltung vorbereitet und zum Teil politisch diskutiert worden.
Nach unserem Kenntnisstand wird dem Rat, Ende Juni 2020, in einer ratsoffenen Präsentation das Ergebnis dieser Untersuchungen bekannt gegeben.

Die Straßenausbausatzung ist nicht nur hinsichtlich der monetären Belastung der Anlieger zu überarbeiten sondern, sollte man das System der Anliegerbeiträge abschaffen wollen, müsste auch über die Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren nachgedacht werden.
Im jetzigen Verfahren kann der Anlieger sich nicht unerheblich in das Baugeschehen und die Bauausführung einbringen. Dieses macht auch Sinn, da er ja direkt Betroffener der Baumaßnahme ist.
Sollte man die Anliegerbeiträge gegen eine allgemeine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt ersetzen, so müssten Regelungen eingeführt werden, wie sich dann alle Nienburger Bürger in diese Strassensanierung einbringen können, oder ob dann ggfls. auf eine solche Beteiligung verzichtet werden kann.

Weiter ist dringend zu klären, da die Gemeindestraßen von der Gemeinde zu erstellen und zu unterhalten sind, in welcher Form diese Kosten in den Haushalt einzustellen sind.

Eine Anhebung der Grundsteuer wird zur Zeit von der CDU-Stadtratsfraktion abgelehnt, da sie in aller Regel nicht den Eigentümer trifft, sondern den Bewohner (Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten des Mieters).

Darüber hinaus muss die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, im Falle der Einführung einer neuen Umlage für die Grundstückseigentümer, die dann regelmäßig, also dauerhaft erhoben wird, wie man sich eine solche gerechte Umlage vorstellen kann.
Bei den jetzigen Straßenausbaubeiträgen wird die Lage des Grundstückes, die Größe des Grundstückes sowie die Qualität (Kosten) der Baumaßnahme berücksichtigt.

Was ist mit den Personenkreisen die im Rahmen einer Stadtteilsanierung oder einer Innenstadtsanierung auch an dem Ausbau von Straßen und Plätzen beteiligt sind.
Wie werden die Belange dieser Bürger, die über die Sanierungsabgabe ebenfalls mit Kosten belastet werden, berücksichtigt ?

Insoweit sind die Fragen, die zu klären sind, vielschichtig und bedürfen einer genauen Prüfung, damit nicht die Belastung Einzelner durch eine Dauerbelastung aller einfach ersetzt wird.

Jetzt schon festzustellen ist, dass die Haushaltslage derart angestrengt ist, dass die Forderung der CDU-Stadtratsfraktion auch die Instandhaltung und Instandsetzung der öffentlichen Strassen und Geh- bzw. Radweg stärker zu berücksichtigen, Regelmäßig der Haushaltslage zum Opfer fällt.

Bedauerlich dabei ist, dass offensichtlich politische Parteien dieses "Finanzierungs-problem" dazu ausnutzen, Stimmung zu machen und die Angst der Bürger weiter forciert.

Am aktuellen Beispiel der Rühmkorffstraße zeigt sich, ob gleich es noch überhaupt keine politische Willensbildung gegeben hat, diese Straße auszubauen, obgleich es noch überhaupt gar keine Diskussion mit den Anwohnern hinsichtlich eines möglichen Ausbaus gegeben hat, gewinnt man in der Öffentlichkeit den Eindruck, als wäre der Ausbau der Rühmkorffstraße schon beschlossene Sache.
Klar ist, dass wir kurzfristig eine Lösung für die Straßenausbausatzung finden müssen und zwar bevor wir die nächste Straße sanieren. Ich denke, dass das zwischen allen Parteien Konsens ist.
Ich erwarte, nachdem die Verwaltung ihre Arbeit getan hat und dieses in den politischen Gremien vorgestellt hat, wir es in der CDU-Stadtratsfraktion bearbeitet haben, dass in Kürze dann auch die Öffentlichkeit informiert wird.


Cornelia Feske

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rüdiger Altmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die SPD Fraktion hat bereits Anfang 2019 einen Ratsantrag eingebracht, welcher Anliegerbeiträge bei Straßenausbauten auf gerechtere Beine stellen soll. Dieser Antrag wurde leider von der Stadtverwaltung nicht, bzw. unzureichend bearbeitet und dem Rat bisher nicht zum Beschluss vorgelegt. Wir wollen verhindern, dass Menschen in finanzielle Not geraten durch fällige Ausbaubeiträge. Andere Anträge beziehen sich nur auf Stundung und Ratenzahlung incl. Zinsbelastung, dies wurde von der Verwaltung bearbeitet, trifft jedoch in keiner Weise die Ziele, welche wir als SPD Fraktion verfolgen. Unsere Verkehrsinfrastruktur benötigt eine verlässliche Finanzierung, Land und Bund zeigen kein Interesse, diese kommunalen Aufgaben zu übernehmen oder zu unterstützen.
Wir möchten wiederkehrende Beiträge erheben, welche für jede und jeden tragbar und planbar sind und diese im Haushalt zweckgebunden für Straßenausbauten einsetzen. Auf welcher Basis und in welcher erforderlichen Höhe z.B. Quartalsbeiträge zu erheben wären, wäre Ziel und Aufgabe der Verwaltung gewesen. Wir bleiben aktiv am Thema, ein Zustandskataster zur Sanierungspriorität der Nienburger Straßen existiert bereits, wir stimmen derzeit jedoch keinen Baumaßnahmen zu, solange die Beitragsfrage unklar ist.
Klar ist aber auch, dass Anlieger dann keine Mitsprache bei Ausbauten mehr erlangen, wenn sie auf der Finanzierungsseite nicht mehr Betroffene sind, sondern die Gelder aus einem allgemein finanzierten, zweckgebundenen Haushaltspunkt entnommen werden.


Tim Hauschildt

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Hans Rübenack. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Stadtratsfraktion im Nienburger Rat hat sich schon sehr frühzeitig mit dem Thema Straßenausbaubeiträgen und den damit verbundenen Belastungen für die Anlieger auseinandergesetzt. Dieses hatten wir in unserem Ratsantrag vom 19. November 2018 schon dokumentiert. Hier haben wir beantragt, dass zumindest eine Stundung auf Basis einer Minimalverzinsung eingeführt wird. Weiter hat der Antrag den Inhalt zu prüfen, ob durch regelmäßige Zahlungen eine solche einmalige Zahlungslast ersetzt werden kann. Seit diesem Zeitpunkt, ist das Thema Straßenausbaubeiträge von der Verwaltung vorbereitet und zum Teil politisch diskutiert worden. Nach unserem Kenntnisstand wird dem Rat, Ende Juni 2020, in einer ratsoffenen Präsentation das Ergebnis dieser Untersuchungen bekannt gegeben. Die Straßenausbausatzung ist nicht nur hinsichtlich der monetären Belastung der Anlieger zu überarbeiten sondern, sollte man das System der Anliegerbeiträge abschaffen wollen, müsste auch über die Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren nachgedacht werden. Im jetzigen Verfahren kann der Anlieger sich nicht unerheblich in das Baugeschehen und die Bauausführung einbringen. Dieses macht auch Sinn, da er ja direkt Betroffener der Baumaßnahme ist. Sollte man die Anliegerbeiträge gegen eine allgemeine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt ersetzen, so müssten Regelungen eingeführt werden, wie sich dann alle Nienburger Bürger in diese Strassensanierung einbringen können, oder ob dann ggfls. auf eine solche Beteiligung verzichtet werden kann. Weiter ist dringend zu klären, da die Gemeindestraßen von der Gemeinde zu erstellen und zu unterhalten sind, in welcher Form diese Kosten in den Haushalt einzustellen sind. Eine Anhebung der Grundsteuer wird zur Zeit von der CDU-Stadtratsfraktion abgelehnt, da sie in aller Regel nicht den Eigentümer trifft, sondern den Bewohner (Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten des Mieters). Darüber hinaus muss die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, im Falle der Einführung einer neuen Umlage für die Grundstückseigentümer, die dann regelmäßig, also dauerhaft erhoben wird, wie man sich eine solche gerechte Umlage vorstellen kann. Bei den jetzigen Straßenausbaubeiträgen wird die Lage des Grundstückes, die Größe des Grundstückes sowie die Qualität (Kosten) der Baumaßnahme berücksichtigt. Was ist mit den Personenkreisen die im Rahmen einer Stadtteilsanierung oder einer Innenstadtsanierung auch an dem Ausbau von Straßen und Plätzen beteiligt sind. Wie werden die Belange dieser Bürger, die über die Sanierungsabgabe ebenfalls mit Kosten belastet werden, berücksichtigt ? Insoweit sind die Fragen, die zu klären sind, vielschichtig und bedürfen einer genauen Prüfung, damit nicht die Belastung Einzelner durch eine Dauerbelastung aller einfach ersetzt wird. Jetzt schon festzustellen ist, dass die Haushaltslage derart angestrengt ist, dass die Forderung der CDU-Stadtratsfraktion auch die Instandhaltung und Instandsetzung der öffentlichen Strassen und Geh- bzw. Radweg stärker zu berücksichtigen, Regelmäßig der Haushaltslage zum Opfer fällt. Bedauerlich dabei ist, dass offensichtlich politische Parteien dieses "Finanzierungs-problem" dazu ausnutzen, Stimmung zu machen und die Angst der Bürger weiter forciert. Am aktuellen Beispiel der Rühmkorffstraße zeigt sich, ob gleich es noch überhaupt keine politische Willensbildung gegeben hat, diese Straße auszubauen, obgleich es noch überhaupt gar keine Diskussion mit den Anwohnern hinsichtlich eines möglichen Ausbaus gegeben hat, gewinnt man in der Öffentlichkeit den Eindruck, als wäre der Ausbau der Rühmkorffstraße schon beschlossene Sache. Klar ist, dass wir kurzfristig eine Lösung für die Straßenausbausatzung finden müssen und zwar bevor wir die nächste Straße sanieren. Ich denke, dass das zwischen allen Parteien Konsens ist. Ich erwarte, nachdem die Verwaltung ihre Arbeit getan hat und dieses in den politischen Gremien vorgestellt hat, wir es in der CDU-Stadtratsfraktion bearbeitet haben, dass in Kürze dann auch die Öffentlichkeit informiert wird.


Viktor Jahn

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Hans Rübenack. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Stadtratsfraktion im Nienburger Rat hat sich schon sehr frühzeitig mit dem Thema Straßenausbaubeiträgen und den damit verbundenen Belastungen für die Anlieger auseinandergesetzt. Dieses hatten wir in unserem Ratsantrag vom 19. November 2018 schon dokumentiert. Hier haben wir beantragt, dass zumindest eine Stundung auf Basis einer Minimalverzinsung eingeführt wird. Weiter hat der Antrag den Inhalt zu prüfen, ob durch regelmäßige Zahlungen eine solche einmalige Zahlungslast ersetzt werden kann. Seit diesem Zeitpunkt, ist das Thema Straßenausbaubeiträge von der Verwaltung vorbereitet und zum Teil politisch diskutiert worden. Nach unserem Kenntnisstand wird dem Rat, Ende Juni 2020, in einer ratsoffenen Präsentation das Ergebnis dieser Untersuchungen bekannt gegeben. Die Straßenausbausatzung ist nicht nur hinsichtlich der monetären Belastung der Anlieger zu überarbeiten sondern, sollte man das System der Anliegerbeiträge abschaffen wollen, müsste auch über die Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren nachgedacht werden. Im jetzigen Verfahren kann der Anlieger sich nicht unerheblich in das Baugeschehen und die Bauausführung einbringen. Dieses macht auch Sinn, da er ja direkt Betroffener der Baumaßnahme ist. Sollte man die Anliegerbeiträge gegen eine allgemeine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt ersetzen, so müssten Regelungen eingeführt werden, wie sich dann alle Nienburger Bürger in diese Strassensanierung einbringen können, oder ob dann ggfls. auf eine solche Beteiligung verzichtet werden kann. Weiter ist dringend zu klären, da die Gemeindestraßen von der Gemeinde zu erstellen und zu unterhalten sind, in welcher Form diese Kosten in den Haushalt einzustellen sind. Eine Anhebung der Grundsteuer wird zur Zeit von der CDU-Stadtratsfraktion abgelehnt, da sie in aller Regel nicht den Eigentümer trifft, sondern den Bewohner (Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten des Mieters). Darüber hinaus muss die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, im Falle der Einführung einer neuen Umlage für die Grundstückseigentümer, die dann regelmäßig, also dauerhaft erhoben wird, wie man sich eine solche gerechte Umlage vorstellen kann. Bei den jetzigen Straßenausbaubeiträgen wird die Lage des Grundstückes, die Größe des Grundstückes sowie die Qualität (Kosten) der Baumaßnahme berücksichtigt. Was ist mit den Personenkreisen die im Rahmen einer Stadtteilsanierung oder einer Innenstadtsanierung auch an dem Ausbau von Straßen und Plätzen beteiligt sind. Wie werden die Belange dieser Bürger, die über die Sanierungsabgabe ebenfalls mit Kosten belastet werden, berücksichtigt ? Insoweit sind die Fragen, die zu klären sind, vielschichtig und bedürfen einer genauen Prüfung, damit nicht die Belastung Einzelner durch eine Dauerbelastung aller einfach ersetzt wird. Jetzt schon festzustellen ist, dass die Haushaltslage derart angestrengt ist, dass die Forderung der CDU-Stadtratsfraktion auch die Instandhaltung und Instandsetzung der öffentlichen Strassen und Geh- bzw. Radweg stärker zu berücksichtigen, Regelmäßig der Haushaltslage zum Opfer fällt. Bedauerlich dabei ist, dass offensichtlich politische Parteien dieses "Finanzierungs-problem" dazu ausnutzen, Stimmung zu machen und die Angst der Bürger weiter forciert. Am aktuellen Beispiel der Rühmkorffstraße zeigt sich, ob gleich es noch überhaupt keine politische Willensbildung gegeben hat, diese Straße auszubauen, obgleich es noch überhaupt gar keine Diskussion mit den Anwohnern hinsichtlich eines möglichen Ausbaus gegeben hat, gewinnt man in der Öffentlichkeit den Eindruck, als wäre der Ausbau der Rühmkorffstraße schon beschlossene Sache. Klar ist, dass wir kurzfristig eine Lösung für die Straßenausbausatzung finden müssen und zwar bevor wir die nächste Straße sanieren. Ich denke, dass das zwischen allen Parteien Konsens ist. Ich erwarte, nachdem die Verwaltung ihre Arbeit getan hat und dieses in den politischen Gremien vorgestellt hat, wir es in der CDU-Stadtratsfraktion bearbeitet haben, dass in Kürze dann auch die Öffentlichkeit informiert wird.


Philipp Keßler

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rüdiger Altmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die SPD Fraktion hat bereits Anfang 2019 einen Ratsantrag eingebracht, welcher Anliegerbeiträge bei Straßenausbauten auf gerechtere Beine stellen soll. Dieser Antrag wurde leider von der Stadtverwaltung nicht, bzw. unzureichend bearbeitet und dem Rat bisher nicht zum Beschluss vorgelegt. Wir wollen verhindern, dass Menschen in finanzielle Not geraten durch fällige Ausbaubeiträge. Andere Anträge beziehen sich nur auf Stundung und Ratenzahlung incl. Zinsbelastung, dies wurde von der Verwaltung bearbeitet, trifft jedoch in keiner Weise die Ziele, welche wir als SPD Fraktion verfolgen. Unsere Verkehrsinfrastruktur benötigt eine verlässliche Finanzierung, Land und Bund zeigen kein Interesse, diese kommunalen Aufgaben zu übernehmen oder zu unterstützen.
Wir möchten wiederkehrende Beiträge erheben, welche für jede und jeden tragbar und planbar sind und diese im Haushalt zweckgebunden für Straßenausbauten einsetzen. Auf welcher Basis und in welcher erforderlichen Höhe z.B. Quartalsbeiträge zu erheben wären, wäre Ziel und Aufgabe der Verwaltung gewesen. Wir bleiben aktiv am Thema, ein Zustandskataster zur Sanierungspriorität der Nienburger Straßen existiert bereits, wir stimmen derzeit jedoch keinen Baumaßnahmen zu, solange die Beitragsfrage unklar ist.
Klar ist aber auch, dass Anlieger dann keine Mitsprache bei Ausbauten mehr erlangen, wenn sie auf der Finanzierungsseite nicht mehr Betroffene sind, sondern die Gelder aus einem allgemein finanzierten, zweckgebundenen Haushaltspunkt entnommen werden.


Dieter Klötzing

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rüdiger Altmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die SPD Fraktion hat bereits Anfang 2019 einen Ratsantrag eingebracht, welcher Anliegerbeiträge bei Straßenausbauten auf gerechtere Beine stellen soll. Dieser Antrag wurde leider von der Stadtverwaltung nicht, bzw. unzureichend bearbeitet und dem Rat bisher nicht zum Beschluss vorgelegt. Wir wollen verhindern, dass Menschen in finanzielle Not geraten durch fällige Ausbaubeiträge. Andere Anträge beziehen sich nur auf Stundung und Ratenzahlung incl. Zinsbelastung, dies wurde von der Verwaltung bearbeitet, trifft jedoch in keiner Weise die Ziele, welche wir als SPD Fraktion verfolgen. Unsere Verkehrsinfrastruktur benötigt eine verlässliche Finanzierung, Land und Bund zeigen kein Interesse, diese kommunalen Aufgaben zu übernehmen oder zu unterstützen.
Wir möchten wiederkehrende Beiträge erheben, welche für jede und jeden tragbar und planbar sind und diese im Haushalt zweckgebunden für Straßenausbauten einsetzen. Auf welcher Basis und in welcher erforderlichen Höhe z.B. Quartalsbeiträge zu erheben wären, wäre Ziel und Aufgabe der Verwaltung gewesen. Wir bleiben aktiv am Thema, ein Zustandskataster zur Sanierungspriorität der Nienburger Straßen existiert bereits, wir stimmen derzeit jedoch keinen Baumaßnahmen zu, solange die Beitragsfrage unklar ist.
Klar ist aber auch, dass Anlieger dann keine Mitsprache bei Ausbauten mehr erlangen, wenn sie auf der Finanzierungsseite nicht mehr Betroffene sind, sondern die Gelder aus einem allgemein finanzierten, zweckgebundenen Haushaltspunkt entnommen werden.


Dr. med. Michael Krug

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Peter Schmithüsen. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die Straßenausbausatzung muss dringend durch eine solidarische Finanzierung der Straßenbaukosten ersetzt werden. Die StrabS kann abgeschafft werden, wenn eine alternative Einnahmequelle beschlossen wird. Die Straßen sind in einem schlechten Zustand und es dringend erforderlich Sanierungen durchzuführen und den Erhalt sicher zu stellen. Aus meiner persönliche Sicht wäre eine Erhöhung der Grundsteuer eine mögliche und angemessene Maßnahme, um die Einnahmen auf Seiten der Stadt entsprechend zu sichern.


Friedrich Käse

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Hans Rübenack. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Sehr geehrte Damen und Herren, die CDU-Stadtratsfraktion im Nienburger Rat hat sich schon sehr frühzeitig mit dem Thema Straßenausbaubeiträgen und den damit verbundenen Belastungen für die Anlieger auseinandergesetzt. Dieses hatten wir in unserem Ratsantrag vom 19. November 2018 schon dokumentiert. Hier haben wir beantragt, dass zumindest eine Stundung auf Basis einer Minimalverzinsung eingeführt wird. Weiter hat der Antrag den Inhalt zu prüfen, ob durch regelmäßige Zahlungen eine solche einmalige Zahlungslast ersetzt werden kann. Seit diesem Zeitpunkt, ist das Thema Straßenausbaubeiträge von der Verwaltung vorbereitet und zum Teil politisch diskutiert worden. Nach unserem Kenntnisstand wird dem Rat, Ende Juni 2020, in einer ratsoffenen Präsentation das Ergebnis dieser Untersuchungen bekannt gegeben. Die Straßenausbausatzung ist nicht nur hinsichtlich der monetären Belastung der Anlieger zu überarbeiten sondern, sollte man das System der Anliegerbeiträge abschaffen wollen, müsste auch über die Bürgerbeteiligung in diesem Verfahren nachgedacht werden. Im jetzigen Verfahren kann der Anlieger sich nicht unerheblich in das Baugeschehen und die Bauausführung einbringen. Dieses macht auch Sinn, da er ja direkt Betroffener der Baumaßnahme ist. Sollte man die Anliegerbeiträge gegen eine allgemeine Finanzierung aus dem städtischen Haushalt ersetzen, so müssten Regelungen eingeführt werden, wie sich dann alle Nienburger Bürger in diese Strassensanierung einbringen können, oder ob dann ggfls. auf eine solche Beteiligung verzichtet werden kann. Weiter ist dringend zu klären, da die Gemeindestraßen von der Gemeinde zu erstellen und zu unterhalten sind, in welcher Form diese Kosten in den Haushalt einzustellen sind. Eine Anhebung der Grundsteuer wird zur Zeit von der CDU-Stadtratsfraktion abgelehnt, da sie in aller Regel nicht den Eigentümer trifft, sondern den Bewohner (Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Betriebskosten des Mieters). Darüber hinaus muss die Verwaltung einen Vorschlag unterbreiten, im Falle der Einführung einer neuen Umlage für die Grundstückseigentümer, die dann regelmäßig, also dauerhaft erhoben wird, wie man sich eine solche gerechte Umlage vorstellen kann. Bei den jetzigen Straßenausbaubeiträgen wird die Lage des Grundstückes, die Größe des Grundstückes sowie die Qualität (Kosten) der Baumaßnahme berücksichtigt. Was ist mit den Personenkreisen die im Rahmen einer Stadtteilsanierung oder einer Innenstadtsanierung auch an dem Ausbau von Straßen und Plätzen beteiligt sind. Wie werden die Belange dieser Bürger, die über die Sanierungsabgabe ebenfalls mit Kosten belastet werden, berücksichtigt ? Insoweit sind die Fragen, die zu klären sind, vielschichtig und bedürfen einer genauen Prüfung, damit nicht die Belastung Einzelner durch eine Dauerbelastung aller einfach ersetzt wird. Jetzt schon festzustellen ist, dass die Haushaltslage derart angestrengt ist, dass die Forderung der CDU-Stadtratsfraktion auch die Instandhaltung und Instandsetzung der öffentlichen Strassen und Geh- bzw. Radweg stärker zu berücksichtigen, Regelmäßig der Haushaltslage zum Opfer fällt. Bedauerlich dabei ist, dass offensichtlich politische Parteien dieses "Finanzierungs-problem" dazu ausnutzen, Stimmung zu machen und die Angst der Bürger weiter forciert. Am aktuellen Beispiel der Rühmkorffstraße zeigt sich, ob gleich es noch überhaupt keine politische Willensbildung gegeben hat, diese Straße auszubauen, obgleich es noch überhaupt gar keine Diskussion mit den Anwohnern hinsichtlich eines möglichen Ausbaus gegeben hat, gewinnt man in der Öffentlichkeit den Eindruck, als wäre der Ausbau der Rühmkorffstraße schon beschlossene Sache. Klar ist, dass wir kurzfristig eine Lösung für die Straßenausbausatzung finden müssen und zwar bevor wir die nächste Straße sanieren. Ich denke, dass das zwischen allen Parteien Konsens ist. Ich erwarte, nachdem die Verwaltung ihre Arbeit getan hat und dieses in den politischen Gremien vorgestellt hat, wir es in der CDU-Stadtratsfraktion bearbeitet haben, dass in Kürze dann auch die Öffentlichkeit informiert wird.


Rainer Mandt

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

SPD, zuletzt bearbeitet am 22.06.2020

Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Rüdiger Altmann. Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion SPD
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Die SPD Fraktion hat bereits Anfang 2019 einen Ratsantrag eingebracht, welcher Anliegerbeiträge bei Straßenausbauten auf gerechtere Beine stellen soll. Dieser Antrag wurde leider von der Stadtverwaltung nicht, bzw. unzureichend bearbeitet und dem Rat bisher nicht zum Beschluss vorgelegt. Wir wollen verhindern, dass Menschen in finanzielle Not geraten durch fällige Ausbaubeiträge. Andere Anträge beziehen sich nur auf Stundung und Ratenzahlung incl. Zinsbelastung, dies wurde von der Verwaltung bearbeitet, trifft jedoch in keiner Weise die Ziele, welche wir als SPD Fraktion verfolgen. Unsere Verkehrsinfrastruktur benötigt eine verlässliche Finanzierung, Land und Bund zeigen kein Interesse, diese kommunalen Aufgaben zu übernehmen oder zu unterstützen.
Wir möchten wiederkehrende Beiträge erheben, welche für jede und jeden tragbar und planbar sind und diese im Haushalt zweckgebunden für Straßenausbauten einsetzen. Auf welcher Basis und in welcher erforderlichen Höhe z.B. Quartalsbeiträge zu erheben wären, wäre Ziel und Aufgabe der Verwaltung gewesen. Wir bleiben aktiv am Thema, ein Zustandskataster zur Sanierungspriorität der Nienburger Straßen existiert bereits, wir stimmen derzeit jedoch keinen Baumaßnahmen zu, solange die Beitragsfrage unklar ist.
Klar ist aber auch, dass Anlieger dann keine Mitsprache bei Ausbauten mehr erlangen, wenn sie auf der Finanzierungsseite nicht mehr Betroffene sind, sondern die Gelder aus einem allgemein finanzierten, zweckgebundenen Haushaltspunkt entnommen werden.


Thomas Olbrich

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 24.06.2020

Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Eine Abschaffung von Kostenbeteiligungen der Grundstückseigentümer ist seitens der Kommune nicht finanzierbar. Möglichkeiten einer Kostenbeteiligung über dauerhafte Beiträge wären denkbar, sofern sie so gestaltet sind, dass eine Umlage auf Mieter nicht möglich ist (soziale Ungerechtigkeit) und gleichzeitig eine Satzung erstellt wird, die Regelungen z. B. bzgl. Ausbauprioritäten etc. regelt. Um im Rahmen der aktuellen Rechtslage eine evtl. hohe Belastung abzumildern bzw. zu vermeiden, wurde seitens der CDU-Fraktion bereits ein entsprechender Antrag bzgl. Stundungsmöglichkeiten eingebracht, der als erster Schritt im Rahmen der Lösungsfindung zu werten ist.


Georg Hennig

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 23.06.2020

Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Diplom-Ökonomin Britta Waschke

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

CDU, zuletzt bearbeitet am 23.06.2020

Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Viktoria Kretschmer

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

DIE LINKE.

zuletzt angeschrieben am 25.06.2020
Unbeantwortet


Frank Podehl

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

WG

zuletzt angeschrieben am 25.06.2020
Unbeantwortet


Klemens Becker

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

WG

zuletzt angeschrieben am 22.06.2020
Unbeantwortet


Torben Franz

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

DIE LINKE.

zuletzt angeschrieben am 22.06.2020
Unbeantwortet


Bürgermeister Henning Onkes

ist Mitglied im Parlament Stadtrat

Parteilos

zuletzt angeschrieben am 22.06.2020
Unbeantwortet

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