Stellungnahmen: Gemeinderat Wien

Antwort Anzahl Anteil
Unbeantwortet 78 77,2%
Ich stimme zu / überwiegend zu 8 7,9%
Ich lehne ab 8 7,9%
E-Mail ist technisch nicht erreichbar 4 4,0%
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar 3 3,0%

4 %

4% unterstützen einen Antrag im Parlament.

5% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

4% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


MBA Markus Ornig

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

NEOS, zuletzt bearbeitet am 20.02.2019

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Als NEOS Wien Finanz- und Sportsprecher wundert mich besonders eines: hat es die Stadt Wien nötig, für den durchaus sinnvollen Neubau eines Eislaufplatzes das Weltkulturerbe aufs Spiel zu setzen? Der Investor selber gab die Investitionskosten für den Eislaufverein mit 30 Millionen Euro an – ist die Stadt wirklich so knapp bei Kasse, dass sie sich hier verkaufen muss? Mit einer nachhaltigen Finanzpolitik könnte das Wien locker aus der eigenen Tasche finanzieren.


Mag. Gerald Ebinger

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FPÖ zuletzt bearbeitet am 18.02.2019


Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Dr. Günter Koderhold

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FPÖ zuletzt bearbeitet am 18.02.2019

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Es handelt sich um eine massive Beeinträchtigung des Stadtbildes


Mahdalik Anton

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FPÖ zuletzt bearbeitet am 07.02.2019


Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Sehr geehrte Petitionswerber!

Die Wiener Freiheitlichen haben seit Beginn vehement gegen dieses stadtbildzerstörende Projekt und mit zahlreichen Initiativen im Gemeinderat für den Erhalt des UNESCO-Welterbestatus für die Innere Stadt gekämpft. Diese Linie werden wir auch in Zukunft um keinen Millimeter ändern, darauf gebe ich mein Wort.

Anton Mahdalik
Klubobmann


Mag.a Bettina Emmerling

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

NEOS, zuletzt bearbeitet am 07.02.2019

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Stadtpolitik muss für die Wienerinnen und Wiener da sein und nicht – so wie beim Heumarkt-Projekt – über ihre Köpfe hinweg entschieden werden. Den Weltkulturerbestatus für ein einzelnes Investorenprojekt einfach so aufzugeben, halte ich für falsch. Wir NEOS haben im Wiener Gemeinderat und Landtag mehrfach ein referendarisches Instrument beantragt – leider ohne Erfolg. Ohne die Bürgerinnen und Bürger entscheiden zu lassen, ist für uns eine Aufgabe des Weltkulturerbes Wien Innere Stadt nicht vorstellbar.


Bild von Christoph Wiederkehr

MA Christoph Wiederkehr

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

NEOS zuletzt bearbeitet am 05.02.2019

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Die Forderungen der Petition unterstützen wir. Im Hochausprojekt am Heumarkt haben wir die rot-grüne Stadtregierung immer davor gewarnt, dieses Projekt so durchzuziehen. Hinsichtlich des Weltkulturerbestatus gibt es Verträge, an die sich auch eine rot-grüne Stadtregierung zu halten hat. Da Wien von seiner Möglichkeit, die Welterbekonvention in das Landesrecht umzusetzen, keinen Gebrauch macht, liegt der Ball jetzt beim zuständigen Kulturminister Blümel.


Dr. Wolfgang Aigner

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FPÖ zuletzt bearbeitet am 05.02.2019

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Das Projekt gefährdet den Welterbestatus, es handelt sich um eine Gefälligkeitswidmung ohne einen Mehrwert für die Allgemeinheit


Thomas Weber

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

NEOS, zuletzt bearbeitet am 04.02.2019

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss des Parlamentsklubs NEOS
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Ich unterstütze die Petition und möchte auch darauf hinweisen, dass wir NEOS uns klar zum Erhalt des Weltkulturerbes in Wien bekennen. Wie die juristische Diskussion der letzten Zeit jedenfalls beweist: Ohne ein Welterbe-Ausführungsgesetz auf Bundesebene gibt es kein ausreichendes rechtliches Instrumentarium, um die Stadt Wien zur Einhaltung der Verpflichtungen zum Schutz des historischen Zentrums von Wien anzuhalten. Wir brauchen hier endlich Klarheit, was die nationale Umsetzung der UNESCO-Konvention angeht. - Herzliche Grüße Thomas Weber


Dr. Jennifer Kickert

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

GRÜNE, zuletzt bearbeitet am 28.02.2019

Ich lehne ab.

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Petition wurde Anfang Februar 2017 auf openpetion.eu gestartet und ist auf die Phase vor Beschlussfassung des Planentwurfs 7984 Wiener Eislaufverein/Am Heumarkt/Hotel Intercontinental bezogen, womit ein Teil der Forderungen und auch des Begründungstextes heute – im Februar 2019 – nicht mehr aktuell sind.

Ad 1) Das Umwidmungsverfahren wurde mit dem Beschluss des Wiener Gemeinderats zum Planentwurf 7984 am 1. Juni 2017 abgeschlossen.
Ad 2) Der Siegerentwurf von Isay Weinfeld wurde nach Anforderungen des Fachbeirats ür Stadtplanung und Stadtgestaltung deutlich überarbeitet. Erst dieser, die kritischen Aspekte berücksichtigende, Planentwurf wurde beschlossen (s. 1).
Ad 3) Das geplante Projekt erfüllt diese Forderungen zu 100 %.
Es wird, anders als heute, die Fläche des Eislaufplatzes außerhalb der Wintermonate ein neuer, öffentlich und größtenteils konsumfrei zu nutzender Platz sein. Es weden zwei zusätzliche fußläufige Durchgänge mit einer Öffnung des Areals zum Konzerthaus hin geschaffen. Und schließlich wird mit der so genannten "Stadt-Terrasse" zusätzlich ein völlig neuer, öffentlich zu nutzender Raum entstehen.
Ad 4) Die Planungsinstrumente Masterplan Glacis und Fachkonzept Hochhäuser sind 2014 beschlossen worden und gestalten Planungsentscheide stärker diskursiv statt normativ um auch zukünftig möglichst breit getragene städtebauliche Entwicklungen zu ermöglichen.
Die im November 2018 beschlossene Novelle der Bauordnung Wien ist das wichtigste Instrument zum Schutz erhaltenswerter Bausubstanz – und das nicht nur in den Welterbezonen. In Zukunft braucht es für den Abriss eines Gebäudes, das vor 1945 errichtet wurde, eine positive Stellungnahme der für Stadtbildschutz zuständigen MA 19.
Der Managementplan schließlich wird aktuell in Abstimmung mit der UNESCO überarbeitet.
Ad 5) Alle aktuellen Vorhaben (und auch abgeschlossene Planungen) der Stadt Wien sind in der Vorhabenliste veröffentlicht, s. www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/.

Anbei begründe ich gerne noch etwas ausführlicher meine damalige Zustimmung zum Projekt und zum Planentwurf:

Das angesprochene Projekt umfasst den Neubau des Hotels Intercontinental mit Konferenz- und Tagungsräumen sowie multifunktionaler Terrasse, einem Büro- und Wohntrakt sowie der Erneuerung der gesamten Infrastruktur des Wiener Eislaufvereins.

Der monierte Eingriff in die "unmittelbare Platzumgebung und der dort bestehenden Objekte" ist erwünscht und sogar Ziel des gesamten mehrjährigen Verfahrens, sind doch Hotel und Infrastruktur des Eislaufvereins – für jeden deutlich sichtbar – am Ende ihrer Bestandsdauer angelangt und als Areal unattraktiv und hermetisch abgeschlossen. Daher ist dieses Areal auch seit mindestens zwei Jahrzehnten mit unterschiedlichsten Projekten in Diskussion.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Wiener Stadtplanung 2011 entschlossen, gemeinsam mit dem Eigentümer der Liegenschaft ein umfassendes Verfahren zur Entwicklung des Areals durchzuführen. Zunächst wurden in zwei ExpertInnenhearings die Rahmenbedingungen aus Sicht der Stadt Wien und der StakeholderInnen (Hotel Intercontinental, Eislaufverein, Konzerthaus) geklärt. Danach erfolgte 2012 ein diskursives Planungsverfahren mit zahlreichen ExpertInnen aus Stadtplanung und Architektur um Optionen zur Nutzung auszuloten. Dieses Verfahren hat eine Vielzahl von durchaus unterschiedlichen Vorschlägen präsentiert, die von der Stadtplanung zu einem stätdtebaulichen Leitbild zusammengefasst wurden, dem im Frühjahr 2013 die Wiener Stadtentwicklungskommission als Rahmen der weiteren Entwicklung zugestimmt hat.

Diese umfangreichen Vorarbeiten bildeten die Grundlage für den Architekturwettbewerb und waren aufgrund sowohl des Hochhauskonzeptes 2002 als auch des Fachkonzepts Hochhäuser 2014 erforderlich (unter anderem deswegen, weil der Standort mit dem Hotel Intercontinental ein bereits bestehender Hochhausstandort ist).

Der anschließende Architekturwettbewerb mit internationaler Beteiligung wurde als zweistufiges Verfahren von August 2013 bis Februar 2014 abgehalten. In der ersten Stufe beteiligten sich 24 Projekte, aus denen 6 für die zweite Stufe ausgewählt wurden. Eine aus 10 Fach- und 3 SachpreisrichterInnen zusammengesetze Jury prämierte das Projekt des renommierten brasilianischen Architekten Isay Weinfeld als Siegerprojekt.

Zu all diesen Phasen gab es drei öffentliche Ausstellungen zum jeweiligen Planungsstand: Im Oktober 2012 die erste Ausstellung im Wiener Konzerthaus mit der Vorstellung der Planungsidee und der Rahmenbedingungen aus den Fachhearings. Im März 2013 die Präsentation der unterschiedlichen Bebauungsstudien aus dem kooperativen städtebaulichen ExpertInnenverfahren. Und schließlich im Februar und März 2014 die dritte Ausstellung im Hotel Intercontinental mit allen Wettbewerbsbeiträgen.

Das vorliegende Siegerprojekt bildete daraufhin die Grundlage für die Erstellung eines Entwurfs zur Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans mit Befassung der Magistratsdiensstellen und der Bezirksvertretung sowie Begutachtung durch den Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung. Der Fachbeirat hat im Mai 2016 zum Entwurf einige Anforderungen und Anmerkungen eingebracht, die zu einer grundlegenden Überarbeitung des Projektentwurfes führten. Es kam dabei zu einer deutlichen Redimensionierung der Baukörper für das Hotel und dem Büro- und Wohntrakt sowie einer geringfügigeren Verkleinerung des Gebäudekomplexes am Heumarkt.

Ich habe als Gemeinderätin dieses sehr umsichtig durchgeführte Verfahren seit der ersten Ausstellung im Oktober 2012 mit hoher Aufmerksamkeit verfolgt.
Grundlage für meine Zustimmung zu diesem Projekt und dem Planentwurf waren:
a) Die Erhaltung des Standortes des Wiener Eislaufvereins mit Neubau der gesamten Infrastuktur sowie die Erweiterung um eine ganzjährig zu nützende Eishalle. Somit ist der Bestand dieses Traditionsvereins für die nächsten 100 Jahre gesichert (was ohne Neubau nicht der Fall gewesen wäre).
b) Mit der so genannten "Platte" entsteht ein neues Konferenz- und Veranstaltungszentrum, das die Attraktivität Wiens für internationale Kongresse stärkt.
c) Mit der darüber liegenden Stadtterrasse wird ein weiterer, attraktiver, öffentlich von 8:00-22:00 Uhr zu nützender Raum errichtet.
d) Der Platz zwischen Hotel und Konzerthaus wird völlig neu gestaltet und wird für 7 Monate im Jahr ein großer, öffentlich zugänglicher und konsumfreier Platz sein, der auch das Konzerthaus mit seinem Seiteneingang einbezieht. Zusätzlich wird das aktuell abgeschlossene Areal mit zwei breiten Durchgängen fußläufig durchquerbar.
e) Mit der Versetzung und Neugestaltung der Lothringerstraße wird zusätlich Platz für FußgängerInnen geschaffen und Akademietheater und Konzerthaus erhalten eine großzügigere Vorplatzgestaltung.
f) Die Errichtung einer unterirdischen Turnhalle samt Garderoben und Sanitärräumen mit Behinderten-WC, die zur Nutzung für Schulen sowie öffentlichen und privaten Breitensport zur Verfügung steht.

All diese lnfrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Eislaufverein/Heumarkt/Hotel Intercontinental sind in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 1a der Wiener Bauordnung festgehalten und hier veröffentlicht:
www.wien.gv.at/stadtentwicklung/projekte/wev/pdf/vertrag-heumarkt.pdf


Mag.a Birgit Jischa

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPÖ zuletzt bearbeitet am 12.02.2019

Ich lehne ab.

Der Schutz des Outstanding Universal Value und der Erhalt der Integrität des Weltkulturerbes Historisches Zentrum von Wien hat Priorität. Darüber hinaus besteht die Erkenntnis, dass es sich beim Stadtzentrum Wiens im Sinne des von der UNESCO beschlossenen Wiener Memorandums um einen lebendigen Stadtorganismus handelt, der sich kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen demografischen Herausforderungen des Stadtwachstums (Bevölkerungsentwicklung von derzeit 1,8 auf rund 2 Mio. Einwohner innerhalb der nächsten 15 Jahre) gewachsen sein muss.

Wien hat den Status des UNESCO-Welterbes zuerkannt bekommen, da die Entwicklung einer europäischen Stadt – vom Mittelalter bis zur Gegenwart - im Stadtbild in einer weltweit einmalig hohen Qualität ablesbar ist. Aber auch diese historische Stadt ist Ergebnis von laufender Entwicklung. Denken wir uns ins Jahr 1850, in eine Phase, in der Wien so wie heute mit dynamischen Veränderungen konfrontiert war. Die Innere Stadt war bis dahin von einer Stadtmauer mit Basteien umgeben, davor ein großer Freibereich, das ehemalige Glacis, an das die Vorstädte mit ein- bis zweigeschoßigen Gebäuden anschlossen. Die sozialen, politischen, wirtschaftlichen sowie militärischen Rahmenbedingungen haben aber dazu geführt, dass man sich zu einem ungeheuren Entschluss durchgerungen hat: Abbruch der gesamten historischen Stadtmauern und Basteien sowie Verbauung des Areals inklusive der Grün- und Freiräume des Glacis mit zeitgenössischer Architektur. Ergebnis war die Wiener Ringstraße, die ohne Zweifel eine Großtat in der städtebaulichen Entwicklung Wiens darstellt. Und die städtebauliche Entwicklung Wiens wird in diesem Sinne fortgeschrieben, nicht zuletzt um so auf die dynamische Gesamtentwicklung der Stadt zu reagieren. Die Entwicklung Wiens endet nicht mit der Verleihung des Welterbetitels im Dezember 2001.

Jeder Stadt – auch einer mit großem historischem Erbe – muss neben dem Erhalt dieses Erbes auch die Möglichkeit gegeben sein, eine angemessene Weiterentwicklung vornehmen zu können. Die Stadt Wien hat daher neben dem Schutz der bestehenden Bausubstanz ebenso die sorgsame Weiterentwicklung zu berücksichtigen. Der Pfad zwischen diesen beiden Zielrichtungen wird immer diskursiv zu verhandeln sein.

Wien ist auf Basis der vom Nationalrat genehmigten Welterbekonvention angehalten, gesetzliche Regelungen zum Schutz des Welterbes zu ergreifen. Aus Sicht der Stadt Wien sind die bestehenden Mechanismen ausreichend. Allerdings nehmen wir den Hinweis der UNESCO, dass die vorhandenen Instrumente einer Ergänzung bedürfen, ernst, und werden diese bestehenden Mechanismen daher prüfen und gegebenenfalls ergänzen.

In der Welterbekonvention und in den Durchführungsrichtlinien der UNESCO (Operational Guidelines) wird weder auf Höhen, Kubaturen oder andere technische Parameter Bezug genommen. Rechtlich kann daher von keiner Vertragsverletzung ausgegangen werden, da es eine Frage der Sichtweise ist, ob und in welcher Form die Authentizität des Welterbes durch Maßnahmen der Stadtentwicklung negativ beeinträchtigt wird.

Das UNESCO-Welterbekomitee und deren beratende Nichtregierungsorganisation ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) argumentieren vorrangig aus Sicht des Denkmalschutzes. Nicht die sorgsame Weiterentwicklung einer Welterbestätte – wie die von Wien - liegt im Fokus ihrer Betrachtungen, sondern der Schutz des Bestehenden wird in den Vordergrund gestellt.

Die frühzeitige Äußerung apodiktischer (höhenmäßiger) Limitierungen steht hier im Gegensatz zu einem erforderlichen fachlichen Diskurs auf Augenhöhe zwischen der Stadt Wien und den Gremien der UNESCO. Die Stadt Wien ist sich jedenfalls der Verantwortung bewusst, eine Balance zwischen Bewahren und Entwickeln herzustellen, sie wird sich weiterhin, wie auch in der Vergangenheit, dieser Diskussion stellen.

Die Frage, welche Art der Bebauung nun im Bereich Heumarkt / Eislaufverein mit dem Welterbe-Status kompatibel ist, begleitete das gesamte Verfahren:

Der aktuell vorliegende Projektentwurf für das Areal am Heumarkt ist das Ergebnis eines mehrstufigen Planungsprozesses. Zunächst wurde 2012 aufbauend auf umfangreichen Hearings ein kooperatives ExpertInnenverfahren durchgeführt. Die wesentlichen Empfehlungen wurden zu städtebaulichen Leitlinien zusammengefasst und von der Stadtentwicklungskommission als Rahmen für die folgenden Planungsschritte fixiert. Anschließend wurde vom Projektwerber ein zweistufiger Wettbewerb mit 24 zum Teil internationalen TeilnehmerInnen durchgeführt. Die ExpertInnen sowohl im kooperativen Verfahren als auch im Architekturwettbewerb bejahen mehrheitlich die Errichtung eines höheren Gebäudes in verträglichem Ausmaß, wenngleich es im kooperativen Verfahren auch die Empfehlung gab, eine Variante mit geringeren Höhen („Wiener Block“) zu prüfen.

Im angesprochenen Wettbewerb gab es daher auch Beiträge, die im Rahmen der bestehenden Höhenentwicklung blieben. Die ExpertInnenjury war aber eindeutig der Meinung, dass das Projekt des Architekten Isay Weinfeld mit seiner formalen Komposition, die eben auch eine maßvolle Höhenentwicklung vorsah, die beste Antwort auf die vielfältigen und komplexen Anforderungen an diesen Standort darstellt.

Das Preisträger-Projekt bildete in weiterer Folge die Grundlage für die Ausarbeitung eines Entwurfs zur Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans. Im Mai 2016 warf der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung zu diesem Entwurf eine Reihe kritischer Fragen auf, die zu einer Überarbeitung des Projekts führten.

Auf die Empfehlung des Fachbeirats wurde von Seiten der Stadt Wien umfassend reagiert. In Begleitung eines hochkarätigen Planungsteams wurde über Vermittlung der Stadt Wien das Projekt in wesentlichen, vom Fachbeirat angesprochenen Punkten überarbeitet. In das Vermittlungsverfahren unter Leitung von Prof. Christoph Luchsinger von der TU Wien waren u.a. Experten in Fragen des Welterbe eingebunden.

Die Mitglieder des Fachbeirates haben diese substanziellen Änderungen mehrheitlich positiv gewürdigt und eine wesentliche Qualitätsentwicklung auf der Ebene der zur Diskussion stehenden Widmung feststellen können.

Die Ergebnisse dieser Überarbeitung wurden dem Fachbeirat in einer eigens dafür anberaumten Sitzung bereits am 23. November 2016, also vor der öffentlichen Präsentation Mitte Dezember 2016 vorgestellt.

Zusätzlich war es auch der Anspruch Wiens, auf die von ICOMOS und dem UNESCO-Welterbekomitee geäußerte Kritik – vor allem hinsichtlich der Höhenentwicklung - zu reagieren.

Deren Empfehlung zur Höhenreduktion wurde gefolgt. Die Anzahl der Geschoße des Wohnhochhaues wurde reduziert. Das Gebäude soll nun anstatt der ursprünglich geplanten 75 Meter nunmehr nicht höher als 66,5 Meter hoch sein. Das geplante Bauwerk am Areal „Eislaufverein - Hotel InterCont“ orientiert sich in seiner nunmehr überarbeiteten Form höhenmäßig an den bereits vorhandenen Hochpunkten der näheren Umgebung (wie beispielsweise das Hotel Hilton, das Gartenbau-Hochhaus, Wien-Mitte oder die RZB am Stadtpark) .

Eine wesentliche von UNESCO und ICOMOS geäußerte Kritik war, dass das geplante Hochhaus die visuelle Integrität und somit den Outstanding Universal Value der historischen Innenstadt Wiens negativ beeinträchtigen könnte. Vor allem die Sichtbarkeit des geplanten Bauwerkes von der Schlossanlage Oberes Belvedere wurde hierbei ins Treffen geführt. Diese Kritik aufgreifend wurde die Grundfläche des Gebäudes gegenüber der ursprünglichen Projektidee reduziert. Das Hochhaus wird sich nunmehr wesentlich harmonischer in das Weichbild der Stadt einfügen und das historische Zentrum von Wiens in geringerem Ausmaß verändern.

Die in den Medien kolportierte Feststellung, die UNESCO fordere beim Projekt Heumarkt eine exakte Höhenbegrenzung von 43 Metern und die vorgeschlagene Projektadaptierung werde nicht akzeptiert, entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt keine expliziten Meterangaben seitens des UNESCO-Welterbekomitees zu einer maximalen Höhe eines zukünftigen Projekts Heumarkt, sondern verweist dieses auf die Höhenentwicklung der Umgebung.

Die angesprochene Hotelscheibe wurde um zwei Geschoße reduziert und im Grundriss optimiert. Somit wird das Hotelgebäude gänzlich erneuert, bleibt aber in seiner städtebaulichen Prägnanz erhalten. Nur zehn bis 15 Prozent der Gesamtgebäudesubstanz hätten erhalten werden können - daher erfolgte die Entscheidung für den Ersatzbau. Durch die Sanierung und Renovierung des gesamten Hotelbereichs können die Kongress-Kapazitäten maßgeblich ausgebaut werden.

Was die Allgemeinheit und die Menschen in Wien durch diese Umgestaltung erhalten, kann sich sehen lassen.

 Erhaltung des Eislaufvereins in vollem Umfang. Umfassende Erneuerung/Erweiterung der Infrastruktur (zusätzliche 1.000 m2 große Ganzjahres- Eishalle für Eishockey, Eiskunstlauf und Eistanz), vertraglich auf 99 Jahre gesichert
 Schaffung eines neuen öffentlichen Platzes mit weitreichenden konsumfreien Zonen während sieben Monaten im Jahr auf privatem Grund: Attraktivierung des gesamten Außenbereiches und dessen Bespielung (mit Musik, Kultur, Freizeitmöglichkeiten etc.); die Außenfläche umfasst außerhalb der Eislaufsaison insgesamt 6.500 m² (Platz) sowie eine Stadtterrasse mit 800 m²
 Öffnung des Durchgangs Heumarkt und Lothringerstraße
 Öffnung des Areals zum Konzerthaus, Wiederöffnung des Seiteneingangs

Des Weiteren ist angedacht ist, Teile der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien in den geplanten Gebäudekomplex am Areal Eislaufverein zu integrieren. Gemeinsam mit dem benachbarten Konzerthaus Wien besteht damit die Möglichkeit, an diesem Standort einen Cluster für Musik und darstellende Kunst zu entwickeln. Dies würde die Bedeutung Wiens als musikalische Hauptstadt Europas zusätzlich unterstreichen. Dies entspricht auch dem Kriterium 3 für die Aufnahme in die Liste des Welterbes: „Seit dem 16. Jahrhundert ist Wien weltweit als die musikalische Hauptstadt Europas anerkannt“.

Im angesprochenen Masterplan Glacis selbst wird explizit in keiner Form Bezug auf Hochpunkte genommen. Weder werden Aussagen zu einer möglichen Lage noch zur Dimension (Höhe, Kubatur, Maßstäblichkeit) getroffen. Inhaltlich werden Aussagen zu den generellen städtebaulichen Zielsetzungen sowie u.a. zu den Planungszielen für Ensembles und Zonen getroffen. Das 2014 beschlossene STEP Fachkonzept Hochhäuser weist zwar weder die Schutzzonen noch die Welterbe-Kernzonen als Ausschlusszone für Hochhäuser aus, allerdings erfordern Hochhausprojekte in diesen Bereichen eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Beurteilung. Dieses neue Hochhauskonzept wurde unter Federführung der TU-Wien und mit Einbindung eines breiten ExpertInnenkreises entwickelt. Da es in der Wiener Innenstadt schon Hochhäuser gibt, wäre es daher fachlich unschlüssig gewesen, zukünftige Hochhausentwicklungen apodiktisch zu verbieten. Vielmehr ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie des Mehrwerts für die Öffentlichkeit die Sinnhaftigkeit eines Hochhausprojekts nachzuweisen.


Bild von Sybille Straubinger

Mag.a MBA Sybille Straubinger

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPÖ zuletzt bearbeitet am 08.02.2019

Ich lehne ab.

Der Schutz des Outstanding Universal Value und der Erhalt der Integrität des Weltkulturerbes Historisches Zentrum von Wien hat Priorität. Darüber hinaus besteht die Erkenntnis, dass es sich beim Stadtzentrum Wiens im Sinne des von der UNESCO beschlossenen Wiener Memorandums um einen lebendigen Stadtorganismus handelt, der sich kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen demografischen Herausforderungen des Stadtwachstums (Bevölkerungsentwicklung von derzeit 1,8 auf rund 2 Mio. Einwohner innerhalb der nächsten 15 Jahre) gewachsen sein muss.

Wien hat den Status des UNESCO-Welterbes zuerkannt bekommen, da die Entwicklung einer europäischen Stadt – vom Mittelalter bis zur Gegenwart - im Stadtbild in einer weltweit einmalig hohen Qualität ablesbar ist. Aber auch diese historische Stadt ist Ergebnis von laufender Entwicklung. Denken wir uns ins Jahr 1850, in eine Phase, in der Wien so wie heute mit dynamischen Veränderungen konfrontiert war. Die Innere Stadt war bis dahin von einer Stadtmauer mit Basteien umgeben, davor ein großer Freibereich, das ehemalige Glacis, an das die Vorstädte mit ein- bis zweigeschoßigen Gebäuden anschlossen. Die sozialen, politischen, wirtschaftlichen sowie militärischen Rahmenbedingungen haben aber dazu geführt, dass man sich zu einem ungeheuren Entschluss durchgerungen hat: Abbruch der gesamten historischen Stadtmauern und Basteien sowie Verbauung des Areals inklusive der Grün- und Freiräume des Glacis mit zeitgenössischer Architektur. Ergebnis war die Wiener Ringstraße, die ohne Zweifel eine Großtat in der städtebaulichen Entwicklung Wiens darstellt. Und die städtebauliche Entwicklung Wiens wird in diesem Sinne fortgeschrieben, nicht zuletzt um so auf die dynamische Gesamtentwicklung der Stadt zu reagieren. Die Entwicklung Wiens endet nicht mit der Verleihung des Welterbetitels im Dezember 2001.

Jeder Stadt – auch einer mit großem historischem Erbe – muss neben dem Erhalt dieses Erbes auch die Möglichkeit gegeben sein, eine angemessene Weiterentwicklung vornehmen zu können. Die Stadt Wien hat daher neben dem Schutz der bestehenden Bausubstanz ebenso die sorgsame Weiterentwicklung zu berücksichtigen. Der Pfad zwischen diesen beiden Zielrichtungen wird immer diskursiv zu verhandeln sein.

Wien ist auf Basis der vom Nationalrat genehmigten Welterbekonvention angehalten, gesetzliche Regelungen zum Schutz des Welterbes zu ergreifen. Aus Sicht der Stadt Wien sind die bestehenden Mechanismen ausreichend. Allerdings nehmen wir den Hinweis der UNESCO, dass die vorhandenen Instrumente einer Ergänzung bedürfen, ernst, und werden diese bestehenden Mechanismen daher prüfen und gegebenenfalls ergänzen.

In der Welterbekonvention und in den Durchführungsrichtlinien der UNESCO (Operational Guidelines) wird weder auf Höhen, Kubaturen oder andere technische Parameter Bezug genommen. Rechtlich kann daher von keiner Vertragsverletzung ausgegangen werden, da es eine Frage der Sichtweise ist, ob und in welcher Form die Authentizität des Welterbes durch Maßnahmen der Stadtentwicklung negativ beeinträchtigt wird.

Das UNESCO-Welterbekomitee und deren beratende Nichtregierungsorganisation ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) argumentieren vorrangig aus Sicht des Denkmalschutzes. Nicht die sorgsame Weiterentwicklung einer Welterbestätte – wie die von Wien - liegt im Fokus ihrer Betrachtungen, sondern der Schutz des Bestehenden wird in den Vordergrund gestellt.

Die frühzeitige Äußerung apodiktischer (höhenmäßiger) Limitierungen steht hier im Gegensatz zu einem erforderlichen fachlichen Diskurs auf Augenhöhe zwischen der Stadt Wien und den Gremien der UNESCO. Die Stadt Wien ist sich jedenfalls der Verantwortung bewusst, eine Balance zwischen Bewahren und Entwickeln herzustellen, sie wird sich weiterhin, wie auch in der Vergangenheit, dieser Diskussion stellen.

Die Frage, welche Art der Bebauung nun im Bereich Heumarkt / Eislaufverein mit dem Welterbe-Status kompatibel ist, begleitete das gesamte Verfahren:

Der aktuell vorliegende Projektentwurf für das Areal am Heumarkt ist das Ergebnis eines mehrstufigen Planungsprozesses. Zunächst wurde 2012 aufbauend auf umfangreichen Hearings ein kooperatives ExpertInnenverfahren durchgeführt. Die wesentlichen Empfehlungen wurden zu städtebaulichen Leitlinien zusammengefasst und von der Stadtentwicklungskommission als Rahmen für die folgenden Planungsschritte fixiert. Anschließend wurde vom Projektwerber ein zweistufiger Wettbewerb mit 24 zum Teil internationalen TeilnehmerInnen durchgeführt. Die ExpertInnen sowohl im kooperativen Verfahren als auch im Architekturwettbewerb bejahen mehrheitlich die Errichtung eines höheren Gebäudes in verträglichem Ausmaß, wenngleich es im kooperativen Verfahren auch die Empfehlung gab, eine Variante mit geringeren Höhen („Wiener Block“) zu prüfen.

Im angesprochenen Wettbewerb gab es daher auch Beiträge, die im Rahmen der bestehenden Höhenentwicklung blieben. Die ExpertInnenjury war aber eindeutig der Meinung, dass das Projekt des Architekten Isay Weinfeld mit seiner formalen Komposition, die eben auch eine maßvolle Höhenentwicklung vorsah, die beste Antwort auf die vielfältigen und komplexen Anforderungen an diesen Standort darstellt.

Das Preisträger-Projekt bildete in weiterer Folge die Grundlage für die Ausarbeitung eines Entwurfs zur Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans. Im Mai 2016 warf der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung zu diesem Entwurf eine Reihe kritischer Fragen auf, die zu einer Überarbeitung des Projekts führten.

Auf die Empfehlung des Fachbeirats wurde von Seiten der Stadt Wien umfassend reagiert. In Begleitung eines hochkarätigen Planungsteams wurde über Vermittlung der Stadt Wien das Projekt in wesentlichen, vom Fachbeirat angesprochenen Punkten überarbeitet. In das Vermittlungsverfahren unter Leitung von Prof. Christoph Luchsinger von der TU Wien waren u.a. Experten in Fragen des Welterbe eingebunden.

Die Mitglieder des Fachbeirates haben diese substanziellen Änderungen mehrheitlich positiv gewürdigt und eine wesentliche Qualitätsentwicklung auf der Ebene der zur Diskussion stehenden Widmung feststellen können.

Die Ergebnisse dieser Überarbeitung wurden dem Fachbeirat in einer eigens dafür anberaumten Sitzung bereits am 23. November 2016, also vor der öffentlichen Präsentation Mitte Dezember 2016 vorgestellt.

Zusätzlich war es auch der Anspruch Wiens, auf die von ICOMOS und dem UNESCO-Welterbekomitee geäußerte Kritik – vor allem hinsichtlich der Höhenentwicklung - zu reagieren.

Deren Empfehlung zur Höhenreduktion wurde gefolgt. Die Anzahl der Geschoße des Wohnhochhaues wurde reduziert. Das Gebäude soll nun anstatt der ursprünglich geplanten 75 Meter nunmehr nicht höher als 66,5 Meter hoch sein. Das geplante Bauwerk am Areal „Eislaufverein - Hotel InterCont“ orientiert sich in seiner nunmehr überarbeiteten Form höhenmäßig an den bereits vorhandenen Hochpunkten der näheren Umgebung (wie beispielsweise das Hotel Hilton, das Gartenbau-Hochhaus, Wien-Mitte oder die RZB am Stadtpark) .

Eine wesentliche von UNESCO und ICOMOS geäußerte Kritik war, dass das geplante Hochhaus die visuelle Integrität und somit den Outstanding Universal Value der historischen Innenstadt Wiens negativ beeinträchtigen könnte. Vor allem die Sichtbarkeit des geplanten Bauwerkes von der Schlossanlage Oberes Belvedere wurde hierbei ins Treffen geführt. Diese Kritik aufgreifend wurde die Grundfläche des Gebäudes gegenüber der ursprünglichen Projektidee reduziert. Das Hochhaus wird sich nunmehr wesentlich harmonischer in das Weichbild der Stadt einfügen und das historische Zentrum von Wiens in geringerem Ausmaß verändern.

Die in den Medien kolportierte Feststellung, die UNESCO fordere beim Projekt Heumarkt eine exakte Höhenbegrenzung von 43 Metern und die vorgeschlagene Projektadaptierung werde nicht akzeptiert, entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt keine expliziten Meterangaben seitens des UNESCO-Welterbekomitees zu einer maximalen Höhe eines zukünftigen Projekts Heumarkt, sondern verweist dieses auf die Höhenentwicklung der Umgebung.

Die angesprochene Hotelscheibe wurde um zwei Geschoße reduziert und im Grundriss optimiert. Somit wird das Hotelgebäude gänzlich erneuert, bleibt aber in seiner städtebaulichen Prägnanz erhalten. Nur zehn bis 15 Prozent der Gesamtgebäudesubstanz hätten erhalten werden können - daher erfolgte die Entscheidung für den Ersatzbau. Durch die Sanierung und Renovierung des gesamten Hotelbereichs können die Kongress-Kapazitäten maßgeblich ausgebaut werden.

Was die Allgemeinheit und die Menschen in Wien durch diese Umgestaltung erhalten, kann sich sehen lassen.

 Erhaltung des Eislaufvereins in vollem Umfang. Umfassende Erneuerung/Erweiterung der Infrastruktur (zusätzliche 1.000 m2 große Ganzjahres- Eishalle für Eishockey, Eiskunstlauf und Eistanz), vertraglich auf 99 Jahre gesichert
 Schaffung eines neuen öffentlichen Platzes mit weitreichenden konsumfreien Zonen während sieben Monaten im Jahr auf privatem Grund: Attraktivierung des gesamten Außenbereiches und dessen Bespielung (mit Musik, Kultur, Freizeitmöglichkeiten etc.); die Außenfläche umfasst außerhalb der Eislaufsaison insgesamt 6.500 m² (Platz) sowie eine Stadtterrasse mit 800 m²
 Öffnung des Durchgangs Heumarkt und Lothringerstraße
 Öffnung des Areals zum Konzerthaus, Wiederöffnung des Seiteneingangs

Des Weiteren ist angedacht ist, Teile der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien in den geplanten Gebäudekomplex am Areal Eislaufverein zu integrieren. Gemeinsam mit dem benachbarten Konzerthaus Wien besteht damit die Möglichkeit, an diesem Standort einen Cluster für Musik und darstellende Kunst zu entwickeln. Dies würde die Bedeutung Wiens als musikalische Hauptstadt Europas zusätzlich unterstreichen. Dies entspricht auch dem Kriterium 3 für die Aufnahme in die Liste des Welterbes: „Seit dem 16. Jahrhundert ist Wien weltweit als die musikalische Hauptstadt Europas anerkannt“.

Im angesprochenen Masterplan Glacis selbst wird explizit in keiner Form Bezug auf Hochpunkte genommen. Weder werden Aussagen zu einer möglichen Lage noch zur Dimension (Höhe, Kubatur, Maßstäblichkeit) getroffen. Inhaltlich werden Aussagen zu den generellen städtebaulichen Zielsetzungen sowie u.a. zu den Planungszielen für Ensembles und Zonen getroffen. Das 2014 beschlossene STEP Fachkonzept Hochhäuser weist zwar weder die Schutzzonen noch die Welterbe-Kernzonen als Ausschlusszone für Hochhäuser aus, allerdings erfordern Hochhausprojekte in diesen Bereichen eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Beurteilung. Dieses neue Hochhauskonzept wurde unter Federführung der TU-Wien und mit Einbindung eines breiten ExpertInnenkreises entwickelt. Da es in der Wiener Innenstadt schon Hochhäuser gibt, wäre es daher fachlich unschlüssig gewesen, zukünftige Hochhausentwicklungen apodiktisch zu verbieten. Vielmehr ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie des Mehrwerts für die Öffentlichkeit die Sinnhaftigkeit eines Hochhausprojekts nachzuweisen.


Mag. Josef Taucher

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPÖ, zuletzt bearbeitet am 07.02.2019

Ich lehne ab.

Der Schutz des Outstanding Universal Value und der Erhalt der Integrität des Weltkulturerbes Historisches Zentrum von Wien hat Priorität. Darüber hinaus besteht die Erkenntnis, dass es sich beim Stadtzentrum Wiens im Sinne des von der UNESCO beschlossenen Wiener Memorandums um einen lebendigen Stadtorganismus handelt, der sich kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen demografischen Herausforderungen des Stadtwachstums (Bevölkerungsentwicklung von derzeit 1,8 auf rund 2 Mio. Einwohner innerhalb der nächsten 15 Jahre) gewachsen sein muss.

Wien hat den Status des UNESCO-Welterbes zuerkannt bekommen, da die Entwicklung einer europäischen Stadt – vom Mittelalter bis zur Gegenwart - im Stadtbild in einer weltweit einmalig hohen Qualität ablesbar ist. Aber auch diese historische Stadt ist Ergebnis von laufender Entwicklung. Denken wir uns ins Jahr 1850, in eine Phase, in der Wien so wie heute mit dynamischen Veränderungen konfrontiert war. Die Innere Stadt war bis dahin von einer Stadtmauer mit Basteien umgeben, davor ein großer Freibereich, das ehemalige Glacis, an das die Vorstädte mit ein- bis zweigeschoßigen Gebäuden anschlossen. Die sozialen, politischen, wirtschaftlichen sowie militärischen Rahmenbedingungen haben aber dazu geführt, dass man sich zu einem ungeheuren Entschluss durchgerungen hat: Abbruch der gesamten historischen Stadtmauern und Basteien sowie Verbauung des Areals inklusive der Grün- und Freiräume des Glacis mit zeitgenössischer Architektur. Ergebnis war die Wiener Ringstraße, die ohne Zweifel eine Großtat in der städtebaulichen Entwicklung Wiens darstellt. Und die städtebauliche Entwicklung Wiens wird in diesem Sinne fortgeschrieben, nicht zuletzt um so auf die dynamische Gesamtentwicklung der Stadt zu reagieren. Die Entwicklung Wiens endet nicht mit der Verleihung des Welterbetitels im Dezember 2001.

Jeder Stadt – auch einer mit großem historischem Erbe – muss neben dem Erhalt dieses Erbes auch die Möglichkeit gegeben sein, eine angemessene Weiterentwicklung vornehmen zu können. Die Stadt Wien hat daher neben dem Schutz der bestehenden Bausubstanz ebenso die sorgsame Weiterentwicklung zu berücksichtigen. Der Pfad zwischen diesen beiden Zielrichtungen wird immer diskursiv zu verhandeln sein.

Wien ist auf Basis der vom Nationalrat genehmigten Welterbekonvention angehalten, gesetzliche Regelungen zum Schutz des Welterbes zu ergreifen. Aus Sicht der Stadt Wien sind die bestehenden Mechanismen ausreichend. Allerdings nehmen wir den Hinweis der UNESCO, dass die vorhandenen Instrumente einer Ergänzung bedürfen, ernst, und werden diese bestehenden Mechanismen daher prüfen und gegebenenfalls ergänzen.

In der Welterbekonvention und in den Durchführungsrichtlinien der UNESCO (Operational Guidelines) wird weder auf Höhen, Kubaturen oder andere technische Parameter Bezug genommen. Rechtlich kann daher von keiner Vertragsverletzung ausgegangen werden, da es eine Frage der Sichtweise ist, ob und in welcher Form die Authentizität des Welterbes durch Maßnahmen der Stadtentwicklung negativ beeinträchtigt wird.

Das UNESCO-Welterbekomitee und deren beratende Nichtregierungsorganisation ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) argumentieren vorrangig aus Sicht des Denkmalschutzes. Nicht die sorgsame Weiterentwicklung einer Welterbestätte – wie die von Wien - liegt im Fokus ihrer Betrachtungen, sondern der Schutz des Bestehenden wird in den Vordergrund gestellt.

Die frühzeitige Äußerung apodiktischer (höhenmäßiger) Limitierungen steht hier im Gegensatz zu einem erforderlichen fachlichen Diskurs auf Augenhöhe zwischen der Stadt Wien und den Gremien der UNESCO. Die Stadt Wien ist sich jedenfalls der Verantwortung bewusst, eine Balance zwischen Bewahren und Entwickeln herzustellen, sie wird sich weiterhin, wie auch in der Vergangenheit, dieser Diskussion stellen.

Die Frage, welche Art der Bebauung nun im Bereich Heumarkt / Eislaufverein mit dem Welterbe-Status kompatibel ist, begleitete das gesamte Verfahren:

Der aktuell vorliegende Projektentwurf für das Areal am Heumarkt ist das Ergebnis eines mehrstufigen Planungsprozesses. Zunächst wurde 2012 aufbauend auf umfangreichen Hearings ein kooperatives ExpertInnenverfahren durchgeführt. Die wesentlichen Empfehlungen wurden zu städtebaulichen Leitlinien zusammengefasst und von der Stadtentwicklungskommission als Rahmen für die folgenden Planungsschritte fixiert. Anschließend wurde vom Projektwerber ein zweistufiger Wettbewerb mit 24 zum Teil internationalen TeilnehmerInnen durchgeführt. Die ExpertInnen sowohl im kooperativen Verfahren als auch im Architekturwettbewerb bejahen mehrheitlich die Errichtung eines höheren Gebäudes in verträglichem Ausmaß, wenngleich es im kooperativen Verfahren auch die Empfehlung gab, eine Variante mit geringeren Höhen („Wiener Block“) zu prüfen.

Im angesprochenen Wettbewerb gab es daher auch Beiträge, die im Rahmen der bestehenden Höhenentwicklung blieben. Die ExpertInnenjury war aber eindeutig der Meinung, dass das Projekt des Architekten Isay Weinfeld mit seiner formalen Komposition, die eben auch eine maßvolle Höhenentwicklung vorsah, die beste Antwort auf die vielfältigen und komplexen Anforderungen an diesen Standort darstellt.

Das Preisträger-Projekt bildete in weiterer Folge die Grundlage für die Ausarbeitung eines Entwurfs zur Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans. Im Mai 2016 warf der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung zu diesem Entwurf eine Reihe kritischer Fragen auf, die zu einer Überarbeitung des Projekts führten.

Auf die Empfehlung des Fachbeirats wurde von Seiten der Stadt Wien umfassend reagiert. In Begleitung eines hochkarätigen Planungsteams wurde über Vermittlung der Stadt Wien das Projekt in wesentlichen, vom Fachbeirat angesprochenen Punkten überarbeitet. In das Vermittlungsverfahren unter Leitung von Prof. Christoph Luchsinger von der TU Wien waren u.a. Experten in Fragen des Welterbe eingebunden.

Die Mitglieder des Fachbeirates haben diese substanziellen Änderungen mehrheitlich positiv gewürdigt und eine wesentliche Qualitätsentwicklung auf der Ebene der zur Diskussion stehenden Widmung feststellen können.

Die Ergebnisse dieser Überarbeitung wurden dem Fachbeirat in einer eigens dafür anberaumten Sitzung bereits am 23. November 2016, also vor der öffentlichen Präsentation Mitte Dezember 2016 vorgestellt.

Zusätzlich war es auch der Anspruch Wiens, auf die von ICOMOS und dem UNESCO-Welterbekomitee geäußerte Kritik – vor allem hinsichtlich der Höhenentwicklung - zu reagieren.

Deren Empfehlung zur Höhenreduktion wurde gefolgt. Die Anzahl der Geschoße des Wohnhochhaues wurde reduziert. Das Gebäude soll nun anstatt der ursprünglich geplanten 75 Meter nunmehr nicht höher als 66,5 Meter hoch sein. Das geplante Bauwerk am Areal „Eislaufverein - Hotel InterCont“ orientiert sich in seiner nunmehr überarbeiteten Form höhenmäßig an den bereits vorhandenen Hochpunkten der näheren Umgebung (wie beispielsweise das Hotel Hilton, das Gartenbau-Hochhaus, Wien-Mitte oder die RZB am Stadtpark) .

Eine wesentliche von UNESCO und ICOMOS geäußerte Kritik war, dass das geplante Hochhaus die visuelle Integrität und somit den Outstanding Universal Value der historischen Innenstadt Wiens negativ beeinträchtigen könnte. Vor allem die Sichtbarkeit des geplanten Bauwerkes von der Schlossanlage Oberes Belvedere wurde hierbei ins Treffen geführt. Diese Kritik aufgreifend wurde die Grundfläche des Gebäudes gegenüber der ursprünglichen Projektidee reduziert. Das Hochhaus wird sich nunmehr wesentlich harmonischer in das Weichbild der Stadt einfügen und das historische Zentrum von Wiens in geringerem Ausmaß verändern.

Die in den Medien kolportierte Feststellung, die UNESCO fordere beim Projekt Heumarkt eine exakte Höhenbegrenzung von 43 Metern und die vorgeschlagene Projektadaptierung werde nicht akzeptiert, entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt keine expliziten Meterangaben seitens des UNESCO-Welterbekomitees zu einer maximalen Höhe eines zukünftigen Projekts Heumarkt, sondern verweist dieses auf die Höhenentwicklung der Umgebung.

Die angesprochene Hotelscheibe wurde um zwei Geschoße reduziert und im Grundriss optimiert. Somit wird das Hotelgebäude gänzlich erneuert, bleibt aber in seiner städtebaulichen Prägnanz erhalten. Nur zehn bis 15 Prozent der Gesamtgebäudesubstanz hätten erhalten werden können - daher erfolgte die Entscheidung für den Ersatzbau. Durch die Sanierung und Renovierung des gesamten Hotelbereichs können die Kongress-Kapazitäten maßgeblich ausgebaut werden.

Was die Allgemeinheit und die Menschen in Wien durch diese Umgestaltung erhalten, kann sich sehen lassen.

 Erhaltung des Eislaufvereins in vollem Umfang. Umfassende Erneuerung/Erweiterung der Infrastruktur (zusätzliche 1.000 m2 große Ganzjahres- Eishalle für Eishockey, Eiskunstlauf und Eistanz), vertraglich auf 99 Jahre gesichert
 Schaffung eines neuen öffentlichen Platzes mit weitreichenden konsumfreien Zonen während sieben Monaten im Jahr auf privatem Grund: Attraktivierung des gesamten Außenbereiches und dessen Bespielung (mit Musik, Kultur, Freizeitmöglichkeiten etc.); die Außenfläche umfasst außerhalb der Eislaufsaison insgesamt 6.500 m² (Platz) sowie eine Stadtterrasse mit 800 m²
 Öffnung des Durchgangs Heumarkt und Lothringerstraße
 Öffnung des Areals zum Konzerthaus, Wiederöffnung des Seiteneingangs

Des Weiteren ist angedacht ist, Teile der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien in den geplanten Gebäudekomplex am Areal Eislaufverein zu integrieren. Gemeinsam mit dem benachbarten Konzerthaus Wien besteht damit die Möglichkeit, an diesem Standort einen Cluster für Musik und darstellende Kunst zu entwickeln. Dies würde die Bedeutung Wiens als musikalische Hauptstadt Europas zusätzlich unterstreichen. Dies entspricht auch dem Kriterium 3 für die Aufnahme in die Liste des Welterbes: „Seit dem 16. Jahrhundert ist Wien weltweit als die musikalische Hauptstadt Europas anerkannt“.

Im angesprochenen Masterplan Glacis selbst wird explizit in keiner Form Bezug auf Hochpunkte genommen. Weder werden Aussagen zu einer möglichen Lage noch zur Dimension (Höhe, Kubatur, Maßstäblichkeit) getroffen. Inhaltlich werden Aussagen zu den generellen städtebaulichen Zielsetzungen sowie u.a. zu den Planungszielen für Ensembles und Zonen getroffen. Das 2014 beschlossene STEP Fachkonzept Hochhäuser weist zwar weder die Schutzzonen noch die Welterbe-Kernzonen als Ausschlusszone für Hochhäuser aus, allerdings erfordern Hochhausprojekte in diesen Bereichen eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Beurteilung. Dieses neue Hochhauskonzept wurde unter Federführung der TU-Wien und mit Einbindung eines breiten ExpertInnenkreises entwickelt. Da es in der Wiener Innenstadt schon Hochhäuser gibt, wäre es daher fachlich unschlüssig gewesen, zukünftige Hochhausentwicklungen apodiktisch zu verbieten. Vielmehr ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie des Mehrwerts für die Öffentlichkeit die Sinnhaftigkeit eines Hochhausprojekts nachzuweisen.


Bild von Barbara Novak

BA Barbara Novak

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPÖ zuletzt bearbeitet am 07.02.2019

Ich lehne ab.

Der Schutz des Outstanding Universal Value und der Erhalt der Integrität des Weltkulturerbes Historisches Zentrum von Wien hat Priorität. Darüber hinaus besteht die Erkenntnis, dass es sich beim Stadtzentrum Wiens im Sinne des von der UNESCO beschlossenen Wiener Memorandums um einen lebendigen Stadtorganismus handelt, der sich kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen demografischen Herausforderungen des Stadtwachstums (Bevölkerungsentwicklung von derzeit 1,8 auf rund 2 Mio. Einwohner innerhalb der nächsten 15 Jahre) gewachsen sein muss.

Wien hat den Status des UNESCO-Welterbes zuerkannt bekommen, da die Entwicklung einer europäischen Stadt – vom Mittelalter bis zur Gegenwart - im Stadtbild in einer weltweit einmalig hohen Qualität ablesbar ist. Aber auch diese historische Stadt ist Ergebnis von laufender Entwicklung. Denken wir uns ins Jahr 1850, in eine Phase, in der Wien so wie heute mit dynamischen Veränderungen konfrontiert war. Die Innere Stadt war bis dahin von einer Stadtmauer mit Basteien umgeben, davor ein großer Freibereich, das ehemalige Glacis, an das die Vorstädte mit ein- bis zweigeschoßigen Gebäuden anschlossen. Die sozialen, politischen, wirtschaftlichen sowie militärischen Rahmenbedingungen haben aber dazu geführt, dass man sich zu einem ungeheuren Entschluss durchgerungen hat: Abbruch der gesamten historischen Stadtmauern und Basteien sowie Verbauung des Areals inklusive der Grün- und Freiräume des Glacis mit zeitgenössischer Architektur. Ergebnis war die Wiener Ringstraße, die ohne Zweifel eine Großtat in der städtebaulichen Entwicklung Wiens darstellt. Und die städtebauliche Entwicklung Wiens wird in diesem Sinne fortgeschrieben, nicht zuletzt um so auf die dynamische Gesamtentwicklung der Stadt zu reagieren. Die Entwicklung Wiens endet nicht mit der Verleihung des Welterbetitels im Dezember 2001.

Jeder Stadt – auch einer mit großem historischem Erbe – muss neben dem Erhalt dieses Erbes auch die Möglichkeit gegeben sein, eine angemessene Weiterentwicklung vornehmen zu können. Die Stadt Wien hat daher neben dem Schutz der bestehenden Bausubstanz ebenso die sorgsame Weiterentwicklung zu berücksichtigen. Der Pfad zwischen diesen beiden Zielrichtungen wird immer diskursiv zu verhandeln sein.

Wien ist auf Basis der vom Nationalrat genehmigten Welterbekonvention angehalten, gesetzliche Regelungen zum Schutz des Welterbes zu ergreifen. Aus Sicht der Stadt Wien sind die bestehenden Mechanismen ausreichend. Allerdings nehmen wir den Hinweis der UNESCO, dass die vorhandenen Instrumente einer Ergänzung bedürfen, ernst, und werden diese bestehenden Mechanismen daher prüfen und gegebenenfalls ergänzen.

In der Welterbekonvention und in den Durchführungsrichtlinien der UNESCO (Operational Guidelines) wird weder auf Höhen, Kubaturen oder andere technische Parameter Bezug genommen. Rechtlich kann daher von keiner Vertragsverletzung ausgegangen werden, da es eine Frage der Sichtweise ist, ob und in welcher Form die Authentizität des Welterbes durch Maßnahmen der Stadtentwicklung negativ beeinträchtigt wird.

Das UNESCO-Welterbekomitee und deren beratende Nichtregierungsorganisation ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) argumentieren vorrangig aus Sicht des Denkmalschutzes. Nicht die sorgsame Weiterentwicklung einer Welterbestätte – wie die von Wien - liegt im Fokus ihrer Betrachtungen, sondern der Schutz des Bestehenden wird in den Vordergrund gestellt.

Die frühzeitige Äußerung apodiktischer (höhenmäßiger) Limitierungen steht hier im Gegensatz zu einem erforderlichen fachlichen Diskurs auf Augenhöhe zwischen der Stadt Wien und den Gremien der UNESCO. Die Stadt Wien ist sich jedenfalls der Verantwortung bewusst, eine Balance zwischen Bewahren und Entwickeln herzustellen, sie wird sich weiterhin, wie auch in der Vergangenheit, dieser Diskussion stellen.

Die Frage, welche Art der Bebauung nun im Bereich Heumarkt / Eislaufverein mit dem Welterbe-Status kompatibel ist, begleitete das gesamte Verfahren:

Der aktuell vorliegende Projektentwurf für das Areal am Heumarkt ist das Ergebnis eines mehrstufigen Planungsprozesses. Zunächst wurde 2012 aufbauend auf umfangreichen Hearings ein kooperatives ExpertInnenverfahren durchgeführt. Die wesentlichen Empfehlungen wurden zu städtebaulichen Leitlinien zusammengefasst und von der Stadtentwicklungskommission als Rahmen für die folgenden Planungsschritte fixiert. Anschließend wurde vom Projektwerber ein zweistufiger Wettbewerb mit 24 zum Teil internationalen TeilnehmerInnen durchgeführt. Die ExpertInnen sowohl im kooperativen Verfahren als auch im Architekturwettbewerb bejahen mehrheitlich die Errichtung eines höheren Gebäudes in verträglichem Ausmaß, wenngleich es im kooperativen Verfahren auch die Empfehlung gab, eine Variante mit geringeren Höhen („Wiener Block“) zu prüfen.

Im angesprochenen Wettbewerb gab es daher auch Beiträge, die im Rahmen der bestehenden Höhenentwicklung blieben. Die ExpertInnenjury war aber eindeutig der Meinung, dass das Projekt des Architekten Isay Weinfeld mit seiner formalen Komposition, die eben auch eine maßvolle Höhenentwicklung vorsah, die beste Antwort auf die vielfältigen und komplexen Anforderungen an diesen Standort darstellt.

Das Preisträger-Projekt bildete in weiterer Folge die Grundlage für die Ausarbeitung eines Entwurfs zur Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans. Im Mai 2016 warf der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung zu diesem Entwurf eine Reihe kritischer Fragen auf, die zu einer Überarbeitung des Projekts führten.

Auf die Empfehlung des Fachbeirats wurde von Seiten der Stadt Wien umfassend reagiert. In Begleitung eines hochkarätigen Planungsteams wurde über Vermittlung der Stadt Wien das Projekt in wesentlichen, vom Fachbeirat angesprochenen Punkten überarbeitet. In das Vermittlungsverfahren unter Leitung von Prof. Christoph Luchsinger von der TU Wien waren u.a. Experten in Fragen des Welterbe eingebunden.

Die Mitglieder des Fachbeirates haben diese substanziellen Änderungen mehrheitlich positiv gewürdigt und eine wesentliche Qualitätsentwicklung auf der Ebene der zur Diskussion stehenden Widmung feststellen können.

Die Ergebnisse dieser Überarbeitung wurden dem Fachbeirat in einer eigens dafür anberaumten Sitzung bereits am 23. November 2016, also vor der öffentlichen Präsentation Mitte Dezember 2016 vorgestellt.

Zusätzlich war es auch der Anspruch Wiens, auf die von ICOMOS und dem UNESCO-Welterbekomitee geäußerte Kritik – vor allem hinsichtlich der Höhenentwicklung - zu reagieren.

Deren Empfehlung zur Höhenreduktion wurde gefolgt. Die Anzahl der Geschoße des Wohnhochhaues wurde reduziert. Das Gebäude soll nun anstatt der ursprünglich geplanten 75 Meter nunmehr nicht höher als 66,5 Meter hoch sein. Das geplante Bauwerk am Areal „Eislaufverein - Hotel InterCont“ orientiert sich in seiner nunmehr überarbeiteten Form höhenmäßig an den bereits vorhandenen Hochpunkten der näheren Umgebung (wie beispielsweise das Hotel Hilton, das Gartenbau-Hochhaus, Wien-Mitte oder die RZB am Stadtpark) .

Eine wesentliche von UNESCO und ICOMOS geäußerte Kritik war, dass das geplante Hochhaus die visuelle Integrität und somit den Outstanding Universal Value der historischen Innenstadt Wiens negativ beeinträchtigen könnte. Vor allem die Sichtbarkeit des geplanten Bauwerkes von der Schlossanlage Oberes Belvedere wurde hierbei ins Treffen geführt. Diese Kritik aufgreifend wurde die Grundfläche des Gebäudes gegenüber der ursprünglichen Projektidee reduziert. Das Hochhaus wird sich nunmehr wesentlich harmonischer in das Weichbild der Stadt einfügen und das historische Zentrum von Wiens in geringerem Ausmaß verändern.

Die in den Medien kolportierte Feststellung, die UNESCO fordere beim Projekt Heumarkt eine exakte Höhenbegrenzung von 43 Metern und die vorgeschlagene Projektadaptierung werde nicht akzeptiert, entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt keine expliziten Meterangaben seitens des UNESCO-Welterbekomitees zu einer maximalen Höhe eines zukünftigen Projekts Heumarkt, sondern verweist dieses auf die Höhenentwicklung der Umgebung.

Die angesprochene Hotelscheibe wurde um zwei Geschoße reduziert und im Grundriss optimiert. Somit wird das Hotelgebäude gänzlich erneuert, bleibt aber in seiner städtebaulichen Prägnanz erhalten. Nur zehn bis 15 Prozent der Gesamtgebäudesubstanz hätten erhalten werden können - daher erfolgte die Entscheidung für den Ersatzbau. Durch die Sanierung und Renovierung des gesamten Hotelbereichs können die Kongress-Kapazitäten maßgeblich ausgebaut werden.

Was die Allgemeinheit und die Menschen in Wien durch diese Umgestaltung erhalten, kann sich sehen lassen.

 Erhaltung des Eislaufvereins in vollem Umfang. Umfassende Erneuerung/Erweiterung der Infrastruktur (zusätzliche 1.000 m2 große Ganzjahres- Eishalle für Eishockey, Eiskunstlauf und Eistanz), vertraglich auf 99 Jahre gesichert
 Schaffung eines neuen öffentlichen Platzes mit weitreichenden konsumfreien Zonen während sieben Monaten im Jahr auf privatem Grund: Attraktivierung des gesamten Außenbereiches und dessen Bespielung (mit Musik, Kultur, Freizeitmöglichkeiten etc.); die Außenfläche umfasst außerhalb der Eislaufsaison insgesamt 6.500 m² (Platz) sowie eine Stadtterrasse mit 800 m²
 Öffnung des Durchgangs Heumarkt und Lothringerstraße
 Öffnung des Areals zum Konzerthaus, Wiederöffnung des Seiteneingangs

Des Weiteren ist angedacht ist, Teile der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien in den geplanten Gebäudekomplex am Areal Eislaufverein zu integrieren. Gemeinsam mit dem benachbarten Konzerthaus Wien besteht damit die Möglichkeit, an diesem Standort einen Cluster für Musik und darstellende Kunst zu entwickeln. Dies würde die Bedeutung Wiens als musikalische Hauptstadt Europas zusätzlich unterstreichen. Dies entspricht auch dem Kriterium 3 für die Aufnahme in die Liste des Welterbes: „Seit dem 16. Jahrhundert ist Wien weltweit als die musikalische Hauptstadt Europas anerkannt“.

Im angesprochenen Masterplan Glacis selbst wird explizit in keiner Form Bezug auf Hochpunkte genommen. Weder werden Aussagen zu einer möglichen Lage noch zur Dimension (Höhe, Kubatur, Maßstäblichkeit) getroffen. Inhaltlich werden Aussagen zu den generellen städtebaulichen Zielsetzungen sowie u.a. zu den Planungszielen für Ensembles und Zonen getroffen. Das 2014 beschlossene STEP Fachkonzept Hochhäuser weist zwar weder die Schutzzonen noch die Welterbe-Kernzonen als Ausschlusszone für Hochhäuser aus, allerdings erfordern Hochhausprojekte in diesen Bereichen eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Beurteilung. Dieses neue Hochhauskonzept wurde unter Federführung der TU-Wien und mit Einbindung eines breiten ExpertInnenkreises entwickelt. Da es in der Wiener Innenstadt schon Hochhäuser gibt, wäre es daher fachlich unschlüssig gewesen, zukünftige Hochhausentwicklungen apodiktisch zu verbieten. Vielmehr ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie des Mehrwerts für die Öffentlichkeit die Sinnhaftigkeit eines Hochhausprojekts nachzuweisen.


Ernst Holzmann

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPÖ, zuletzt bearbeitet am 06.02.2019

Ich lehne ab.

Der Schutz des Outstanding Universal Value und der Erhalt der Integrität des Weltkulturerbes Historisches Zentrum von Wien hat Priorität. Darüber hinaus besteht die Erkenntnis, dass es sich beim Stadtzentrum Wiens im Sinne des von der UNESCO beschlossenen Wiener Memorandums um einen lebendigen Stadtorganismus handelt, der sich kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen demografischen Herausforderungen des Stadtwachstums (Bevölkerungsentwicklung von derzeit 1,8 auf rund 2 Mio. Einwohner innerhalb der nächsten 15 Jahre) gewachsen sein muss.

Wien hat den Status des UNESCO-Welterbes zuerkannt bekommen, da die Entwicklung einer europäischen Stadt – vom Mittelalter bis zur Gegenwart - im Stadtbild in einer weltweit einmalig hohen Qualität ablesbar ist. Aber auch diese historische Stadt ist Ergebnis von laufender Entwicklung. Denken wir uns ins Jahr 1850, in eine Phase, in der Wien so wie heute mit dynamischen Veränderungen konfrontiert war. Die Innere Stadt war bis dahin von einer Stadtmauer mit Basteien umgeben, davor ein großer Freibereich, das ehemalige Glacis, an das die Vorstädte mit ein- bis zweigeschoßigen Gebäuden anschlossen. Die sozialen, politischen, wirtschaftlichen sowie militärischen Rahmenbedingungen haben aber dazu geführt, dass man sich zu einem ungeheuren Entschluss durchgerungen hat: Abbruch der gesamten historischen Stadtmauern und Basteien sowie Verbauung des Areals inklusive der Grün- und Freiräume des Glacis mit zeitgenössischer Architektur. Ergebnis war die Wiener Ringstraße, die ohne Zweifel eine Großtat in der städtebaulichen Entwicklung Wiens darstellt. Und die städtebauliche Entwicklung Wiens wird in diesem Sinne fortgeschrieben, nicht zuletzt um so auf die dynamische Gesamtentwicklung der Stadt zu reagieren. Die Entwicklung Wiens endet nicht mit der Verleihung des Welterbetitels im Dezember 2001.

Jeder Stadt – auch einer mit großem historischem Erbe – muss neben dem Erhalt dieses Erbes auch die Möglichkeit gegeben sein, eine angemessene Weiterentwicklung vornehmen zu können. Die Stadt Wien hat daher neben dem Schutz der bestehenden Bausubstanz ebenso die sorgsame Weiterentwicklung zu berücksichtigen. Der Pfad zwischen diesen beiden Zielrichtungen wird immer diskursiv zu verhandeln sein.

Wien ist auf Basis der vom Nationalrat genehmigten Welterbekonvention angehalten, gesetzliche Regelungen zum Schutz des Welterbes zu ergreifen. Aus Sicht der Stadt Wien sind die bestehenden Mechanismen ausreichend. Allerdings nehmen wir den Hinweis der UNESCO, dass die vorhandenen Instrumente einer Ergänzung bedürfen, ernst, und werden diese bestehenden Mechanismen daher prüfen und gegebenenfalls ergänzen.

In der Welterbekonvention und in den Durchführungsrichtlinien der UNESCO (Operational Guidelines) wird weder auf Höhen, Kubaturen oder andere technische Parameter Bezug genommen. Rechtlich kann daher von keiner Vertragsverletzung ausgegangen werden, da es eine Frage der Sichtweise ist, ob und in welcher Form die Authentizität des Welterbes durch Maßnahmen der Stadtentwicklung negativ beeinträchtigt wird.

Das UNESCO-Welterbekomitee und deren beratende Nichtregierungsorganisation ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) argumentieren vorrangig aus Sicht des Denkmalschutzes. Nicht die sorgsame Weiterentwicklung einer Welterbestätte – wie die von Wien - liegt im Fokus ihrer Betrachtungen, sondern der Schutz des Bestehenden wird in den Vordergrund gestellt.

Die frühzeitige Äußerung apodiktischer (höhenmäßiger) Limitierungen steht hier im Gegensatz zu einem erforderlichen fachlichen Diskurs auf Augenhöhe zwischen der Stadt Wien und den Gremien der UNESCO. Die Stadt Wien ist sich jedenfalls der Verantwortung bewusst, eine Balance zwischen Bewahren und Entwickeln herzustellen, sie wird sich weiterhin, wie auch in der Vergangenheit, dieser Diskussion stellen.

Die Frage, welche Art der Bebauung nun im Bereich Heumarkt / Eislaufverein mit dem Welterbe-Status kompatibel ist, begleitete das gesamte Verfahren:

Der aktuell vorliegende Projektentwurf für das Areal am Heumarkt ist das Ergebnis eines mehrstufigen Planungsprozesses. Zunächst wurde 2012 aufbauend auf umfangreichen Hearings ein kooperatives ExpertInnenverfahren durchgeführt. Die wesentlichen Empfehlungen wurden zu städtebaulichen Leitlinien zusammengefasst und von der Stadtentwicklungskommission als Rahmen für die folgenden Planungsschritte fixiert. Anschließend wurde vom Projektwerber ein zweistufiger Wettbewerb mit 24 zum Teil internationalen TeilnehmerInnen durchgeführt. Die ExpertInnen sowohl im kooperativen Verfahren als auch im Architekturwettbewerb bejahen mehrheitlich die Errichtung eines höheren Gebäudes in verträglichem Ausmaß, wenngleich es im kooperativen Verfahren auch die Empfehlung gab, eine Variante mit geringeren Höhen („Wiener Block“) zu prüfen.

Im angesprochenen Wettbewerb gab es daher auch Beiträge, die im Rahmen der bestehenden Höhenentwicklung blieben. Die ExpertInnenjury war aber eindeutig der Meinung, dass das Projekt des Architekten Isay Weinfeld mit seiner formalen Komposition, die eben auch eine maßvolle Höhenentwicklung vorsah, die beste Antwort auf die vielfältigen und komplexen Anforderungen an diesen Standort darstellt.

Das Preisträger-Projekt bildete in weiterer Folge die Grundlage für die Ausarbeitung eines Entwurfs zur Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans. Im Mai 2016 warf der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung zu diesem Entwurf eine Reihe kritischer Fragen auf, die zu einer Überarbeitung des Projekts führten.

Auf die Empfehlung des Fachbeirats wurde von Seiten der Stadt Wien umfassend reagiert. In Begleitung eines hochkarätigen Planungsteams wurde über Vermittlung der Stadt Wien das Projekt in wesentlichen, vom Fachbeirat angesprochenen Punkten überarbeitet. In das Vermittlungsverfahren unter Leitung von Prof. Christoph Luchsinger von der TU Wien waren u.a. Experten in Fragen des Welterbe eingebunden.

Die Mitglieder des Fachbeirates haben diese substanziellen Änderungen mehrheitlich positiv gewürdigt und eine wesentliche Qualitätsentwicklung auf der Ebene der zur Diskussion stehenden Widmung feststellen können.

Die Ergebnisse dieser Überarbeitung wurden dem Fachbeirat in einer eigens dafür anberaumten Sitzung bereits am 23. November 2016, also vor der öffentlichen Präsentation Mitte Dezember 2016 vorgestellt.

Zusätzlich war es auch der Anspruch Wiens, auf die von ICOMOS und dem UNESCO-Welterbekomitee geäußerte Kritik – vor allem hinsichtlich der Höhenentwicklung - zu reagieren.

Deren Empfehlung zur Höhenreduktion wurde gefolgt. Die Anzahl der Geschoße des Wohnhochhaues wurde reduziert. Das Gebäude soll nun anstatt der ursprünglich geplanten 75 Meter nunmehr nicht höher als 66,5 Meter hoch sein. Das geplante Bauwerk am Areal „Eislaufverein - Hotel InterCont“ orientiert sich in seiner nunmehr überarbeiteten Form höhenmäßig an den bereits vorhandenen Hochpunkten der näheren Umgebung (wie beispielsweise das Hotel Hilton, das Gartenbau-Hochhaus, Wien-Mitte oder die RZB am Stadtpark) .

Eine wesentliche von UNESCO und ICOMOS geäußerte Kritik war, dass das geplante Hochhaus die visuelle Integrität und somit den Outstanding Universal Value der historischen Innenstadt Wiens negativ beeinträchtigen könnte. Vor allem die Sichtbarkeit des geplanten Bauwerkes von der Schlossanlage Oberes Belvedere wurde hierbei ins Treffen geführt. Diese Kritik aufgreifend wurde die Grundfläche des Gebäudes gegenüber der ursprünglichen Projektidee reduziert. Das Hochhaus wird sich nunmehr wesentlich harmonischer in das Weichbild der Stadt einfügen und das historische Zentrum von Wiens in geringerem Ausmaß verändern.

Die in den Medien kolportierte Feststellung, die UNESCO fordere beim Projekt Heumarkt eine exakte Höhenbegrenzung von 43 Metern und die vorgeschlagene Projektadaptierung werde nicht akzeptiert, entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt keine expliziten Meterangaben seitens des UNESCO-Welterbekomitees zu einer maximalen Höhe eines zukünftigen Projekts Heumarkt, sondern verweist dieses auf die Höhenentwicklung der Umgebung.

Die angesprochene Hotelscheibe wurde um zwei Geschoße reduziert und im Grundriss optimiert. Somit wird das Hotelgebäude gänzlich erneuert, bleibt aber in seiner städtebaulichen Prägnanz erhalten. Nur zehn bis 15 Prozent der Gesamtgebäudesubstanz hätten erhalten werden können - daher erfolgte die Entscheidung für den Ersatzbau. Durch die Sanierung und Renovierung des gesamten Hotelbereichs können die Kongress-Kapazitäten maßgeblich ausgebaut werden.

Was die Allgemeinheit und die Menschen in Wien durch diese Umgestaltung erhalten, kann sich sehen lassen.

 Erhaltung des Eislaufvereins in vollem Umfang. Umfassende Erneuerung/Erweiterung der Infrastruktur (zusätzliche 1.000 m2 große Ganzjahres- Eishalle für Eishockey, Eiskunstlauf und Eistanz), vertraglich auf 99 Jahre gesichert
 Schaffung eines neuen öffentlichen Platzes mit weitreichenden konsumfreien Zonen während sieben Monaten im Jahr auf privatem Grund: Attraktivierung des gesamten Außenbereiches und dessen Bespielung (mit Musik, Kultur, Freizeitmöglichkeiten etc.); die Außenfläche umfasst außerhalb der Eislaufsaison insgesamt 6.500 m² (Platz) sowie eine Stadtterrasse mit 800 m²
 Öffnung des Durchgangs Heumarkt und Lothringerstraße
 Öffnung des Areals zum Konzerthaus, Wiederöffnung des Seiteneingangs

Des Weiteren ist angedacht ist, Teile der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien in den geplanten Gebäudekomplex am Areal Eislaufverein zu integrieren. Gemeinsam mit dem benachbarten Konzerthaus Wien besteht damit die Möglichkeit, an diesem Standort einen Cluster für Musik und darstellende Kunst zu entwickeln. Dies würde die Bedeutung Wiens als musikalische Hauptstadt Europas zusätzlich unterstreichen. Dies entspricht auch dem Kriterium 3 für die Aufnahme in die Liste des Welterbes: „Seit dem 16. Jahrhundert ist Wien weltweit als die musikalische Hauptstadt Europas anerkannt“.

Im angesprochenen Masterplan Glacis selbst wird explizit in keiner Form Bezug auf Hochpunkte genommen. Weder werden Aussagen zu einer möglichen Lage noch zur Dimension (Höhe, Kubatur, Maßstäblichkeit) getroffen. Inhaltlich werden Aussagen zu den generellen städtebaulichen Zielsetzungen sowie u.a. zu den Planungszielen für Ensembles und Zonen getroffen. Das 2014 beschlossene STEP Fachkonzept Hochhäuser weist zwar weder die Schutzzonen noch die Welterbe-Kernzonen als Ausschlusszone für Hochhäuser aus, allerdings erfordern Hochhausprojekte in diesen Bereichen eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Beurteilung. Dieses neue Hochhauskonzept wurde unter Federführung der TU-Wien und mit Einbindung eines breiten ExpertInnenkreises entwickelt. Da es in der Wiener Innenstadt schon Hochhäuser gibt, wäre es daher fachlich unschlüssig gewesen, zukünftige Hochhausentwicklungen apodiktisch zu verbieten. Vielmehr ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie des Mehrwerts für die Öffentlichkeit die Sinnhaftigkeit eines Hochhausprojekts nachzuweisen.


Bild von Christian Oxonitsch

Christian Oxonitsch

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPÖ, zuletzt bearbeitet am 06.02.2019

Ich lehne ab.

Der Schutz des Outstanding Universal Value und der Erhalt der Integrität des Weltkulturerbes Historisches Zentrum von Wien hat Priorität. Darüber hinaus besteht die Erkenntnis, dass es sich beim Stadtzentrum Wiens im Sinne des von der UNESCO beschlossenen Wiener Memorandums um einen lebendigen Stadtorganismus handelt, der sich kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen demografischen Herausforderungen des Stadtwachstums (Bevölkerungsentwicklung von derzeit 1,8 auf rund 2 Mio. Einwohner innerhalb der nächsten 15 Jahre) gewachsen sein muss.

Wien hat den Status des UNESCO-Welterbes zuerkannt bekommen, da die Entwicklung einer europäischen Stadt – vom Mittelalter bis zur Gegenwart - im Stadtbild in einer weltweit einmalig hohen Qualität ablesbar ist. Aber auch diese historische Stadt ist Ergebnis von laufender Entwicklung. Denken wir uns ins Jahr 1850, in eine Phase, in der Wien so wie heute mit dynamischen Veränderungen konfrontiert war. Die Innere Stadt war bis dahin von einer Stadtmauer mit Basteien umgeben, davor ein großer Freibereich, das ehemalige Glacis, an das die Vorstädte mit ein- bis zweigeschoßigen Gebäuden anschlossen. Die sozialen, politischen, wirtschaftlichen sowie militärischen Rahmenbedingungen haben aber dazu geführt, dass man sich zu einem ungeheuren Entschluss durchgerungen hat: Abbruch der gesamten historischen Stadtmauern und Basteien sowie Verbauung des Areals inklusive der Grün- und Freiräume des Glacis mit zeitgenössischer Architektur. Ergebnis war die Wiener Ringstraße, die ohne Zweifel eine Großtat in der städtebaulichen Entwicklung Wiens darstellt. Und die städtebauliche Entwicklung Wiens wird in diesem Sinne fortgeschrieben, nicht zuletzt um so auf die dynamische Gesamtentwicklung der Stadt zu reagieren. Die Entwicklung Wiens endet nicht mit der Verleihung des Welterbetitels im Dezember 2001.

Jeder Stadt – auch einer mit großem historischem Erbe – muss neben dem Erhalt dieses Erbes auch die Möglichkeit gegeben sein, eine angemessene Weiterentwicklung vornehmen zu können. Die Stadt Wien hat daher neben dem Schutz der bestehenden Bausubstanz ebenso die sorgsame Weiterentwicklung zu berücksichtigen. Der Pfad zwischen diesen beiden Zielrichtungen wird immer diskursiv zu verhandeln sein.

Wien ist auf Basis der vom Nationalrat genehmigten Welterbekonvention angehalten, gesetzliche Regelungen zum Schutz des Welterbes zu ergreifen. Aus Sicht der Stadt Wien sind die bestehenden Mechanismen ausreichend. Allerdings nehmen wir den Hinweis der UNESCO, dass die vorhandenen Instrumente einer Ergänzung bedürfen, ernst, und werden diese bestehenden Mechanismen daher prüfen und gegebenenfalls ergänzen.

In der Welterbekonvention und in den Durchführungsrichtlinien der UNESCO (Operational Guidelines) wird weder auf Höhen, Kubaturen oder andere technische Parameter Bezug genommen. Rechtlich kann daher von keiner Vertragsverletzung ausgegangen werden, da es eine Frage der Sichtweise ist, ob und in welcher Form die Authentizität des Welterbes durch Maßnahmen der Stadtentwicklung negativ beeinträchtigt wird.

Das UNESCO-Welterbekomitee und deren beratende Nichtregierungsorganisation ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) argumentieren vorrangig aus Sicht des Denkmalschutzes. Nicht die sorgsame Weiterentwicklung einer Welterbestätte – wie die von Wien - liegt im Fokus ihrer Betrachtungen, sondern der Schutz des Bestehenden wird in den Vordergrund gestellt.

Die frühzeitige Äußerung apodiktischer (höhenmäßiger) Limitierungen steht hier im Gegensatz zu einem erforderlichen fachlichen Diskurs auf Augenhöhe zwischen der Stadt Wien und den Gremien der UNESCO. Die Stadt Wien ist sich jedenfalls der Verantwortung bewusst, eine Balance zwischen Bewahren und Entwickeln herzustellen, sie wird sich weiterhin, wie auch in der Vergangenheit, dieser Diskussion stellen.

Die Frage, welche Art der Bebauung nun im Bereich Heumarkt / Eislaufverein mit dem Welterbe-Status kompatibel ist, begleitete das gesamte Verfahren:

Der aktuell vorliegende Projektentwurf für das Areal am Heumarkt ist das Ergebnis eines mehrstufigen Planungsprozesses. Zunächst wurde 2012 aufbauend auf umfangreichen Hearings ein kooperatives ExpertInnenverfahren durchgeführt. Die wesentlichen Empfehlungen wurden zu städtebaulichen Leitlinien zusammengefasst und von der Stadtentwicklungskommission als Rahmen für die folgenden Planungsschritte fixiert. Anschließend wurde vom Projektwerber ein zweistufiger Wettbewerb mit 24 zum Teil internationalen TeilnehmerInnen durchgeführt. Die ExpertInnen sowohl im kooperativen Verfahren als auch im Architekturwettbewerb bejahen mehrheitlich die Errichtung eines höheren Gebäudes in verträglichem Ausmaß, wenngleich es im kooperativen Verfahren auch die Empfehlung gab, eine Variante mit geringeren Höhen („Wiener Block“) zu prüfen.

Im angesprochenen Wettbewerb gab es daher auch Beiträge, die im Rahmen der bestehenden Höhenentwicklung blieben. Die ExpertInnenjury war aber eindeutig der Meinung, dass das Projekt des Architekten Isay Weinfeld mit seiner formalen Komposition, die eben auch eine maßvolle Höhenentwicklung vorsah, die beste Antwort auf die vielfältigen und komplexen Anforderungen an diesen Standort darstellt.

Das Preisträger-Projekt bildete in weiterer Folge die Grundlage für die Ausarbeitung eines Entwurfs zur Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans. Im Mai 2016 warf der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung zu diesem Entwurf eine Reihe kritischer Fragen auf, die zu einer Überarbeitung des Projekts führten.

Auf die Empfehlung des Fachbeirats wurde von Seiten der Stadt Wien umfassend reagiert. In Begleitung eines hochkarätigen Planungsteams wurde über Vermittlung der Stadt Wien das Projekt in wesentlichen, vom Fachbeirat angesprochenen Punkten überarbeitet. In das Vermittlungsverfahren unter Leitung von Prof. Christoph Luchsinger von der TU Wien waren u.a. Experten in Fragen des Welterbe eingebunden.

Die Mitglieder des Fachbeirates haben diese substanziellen Änderungen mehrheitlich positiv gewürdigt und eine wesentliche Qualitätsentwicklung auf der Ebene der zur Diskussion stehenden Widmung feststellen können.

Die Ergebnisse dieser Überarbeitung wurden dem Fachbeirat in einer eigens dafür anberaumten Sitzung bereits am 23. November 2016, also vor der öffentlichen Präsentation Mitte Dezember 2016 vorgestellt.

Zusätzlich war es auch der Anspruch Wiens, auf die von ICOMOS und dem UNESCO-Welterbekomitee geäußerte Kritik – vor allem hinsichtlich der Höhenentwicklung - zu reagieren.

Deren Empfehlung zur Höhenreduktion wurde gefolgt. Die Anzahl der Geschoße des Wohnhochhaues wurde reduziert. Das Gebäude soll nun anstatt der ursprünglich geplanten 75 Meter nunmehr nicht höher als 66,5 Meter hoch sein. Das geplante Bauwerk am Areal „Eislaufverein - Hotel InterCont“ orientiert sich in seiner nunmehr überarbeiteten Form höhenmäßig an den bereits vorhandenen Hochpunkten der näheren Umgebung (wie beispielsweise das Hotel Hilton, das Gartenbau-Hochhaus, Wien-Mitte oder die RZB am Stadtpark) .

Eine wesentliche von UNESCO und ICOMOS geäußerte Kritik war, dass das geplante Hochhaus die visuelle Integrität und somit den Outstanding Universal Value der historischen Innenstadt Wiens negativ beeinträchtigen könnte. Vor allem die Sichtbarkeit des geplanten Bauwerkes von der Schlossanlage Oberes Belvedere wurde hierbei ins Treffen geführt. Diese Kritik aufgreifend wurde die Grundfläche des Gebäudes gegenüber der ursprünglichen Projektidee reduziert. Das Hochhaus wird sich nunmehr wesentlich harmonischer in das Weichbild der Stadt einfügen und das historische Zentrum von Wiens in geringerem Ausmaß verändern.

Die in den Medien kolportierte Feststellung, die UNESCO fordere beim Projekt Heumarkt eine exakte Höhenbegrenzung von 43 Metern und die vorgeschlagene Projektadaptierung werde nicht akzeptiert, entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt keine expliziten Meterangaben seitens des UNESCO-Welterbekomitees zu einer maximalen Höhe eines zukünftigen Projekts Heumarkt, sondern verweist dieses auf die Höhenentwicklung der Umgebung.

Die angesprochene Hotelscheibe wurde um zwei Geschoße reduziert und im Grundriss optimiert. Somit wird das Hotelgebäude gänzlich erneuert, bleibt aber in seiner städtebaulichen Prägnanz erhalten. Nur zehn bis 15 Prozent der Gesamtgebäudesubstanz hätten erhalten werden können - daher erfolgte die Entscheidung für den Ersatzbau. Durch die Sanierung und Renovierung des gesamten Hotelbereichs können die Kongress-Kapazitäten maßgeblich ausgebaut werden.

Was die Allgemeinheit und die Menschen in Wien durch diese Umgestaltung erhalten, kann sich sehen lassen.

 Erhaltung des Eislaufvereins in vollem Umfang. Umfassende Erneuerung/Erweiterung der Infrastruktur (zusätzliche 1.000 m2 große Ganzjahres- Eishalle für Eishockey, Eiskunstlauf und Eistanz), vertraglich auf 99 Jahre gesichert
 Schaffung eines neuen öffentlichen Platzes mit weitreichenden konsumfreien Zonen während sieben Monaten im Jahr auf privatem Grund: Attraktivierung des gesamten Außenbereiches und dessen Bespielung (mit Musik, Kultur, Freizeitmöglichkeiten etc.); die Außenfläche umfasst außerhalb der Eislaufsaison insgesamt 6.500 m² (Platz) sowie eine Stadtterrasse mit 800 m²
 Öffnung des Durchgangs Heumarkt und Lothringerstraße
 Öffnung des Areals zum Konzerthaus, Wiederöffnung des Seiteneingangs

Des Weiteren ist angedacht ist, Teile der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien in den geplanten Gebäudekomplex am Areal Eislaufverein zu integrieren. Gemeinsam mit dem benachbarten Konzerthaus Wien besteht damit die Möglichkeit, an diesem Standort einen Cluster für Musik und darstellende Kunst zu entwickeln. Dies würde die Bedeutung Wiens als musikalische Hauptstadt Europas zusätzlich unterstreichen. Dies entspricht auch dem Kriterium 3 für die Aufnahme in die Liste des Welterbes: „Seit dem 16. Jahrhundert ist Wien weltweit als die musikalische Hauptstadt Europas anerkannt“.

Im angesprochenen Masterplan Glacis selbst wird explizit in keiner Form Bezug auf Hochpunkte genommen. Weder werden Aussagen zu einer möglichen Lage noch zur Dimension (Höhe, Kubatur, Maßstäblichkeit) getroffen. Inhaltlich werden Aussagen zu den generellen städtebaulichen Zielsetzungen sowie u.a. zu den Planungszielen für Ensembles und Zonen getroffen. Das 2014 beschlossene STEP Fachkonzept Hochhäuser weist zwar weder die Schutzzonen noch die Welterbe-Kernzonen als Ausschlusszone für Hochhäuser aus, allerdings erfordern Hochhausprojekte in diesen Bereichen eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Beurteilung. Dieses neue Hochhauskonzept wurde unter Federführung der TU-Wien und mit Einbindung eines breiten ExpertInnenkreises entwickelt. Da es in der Wiener Innenstadt schon Hochhäuser gibt, wäre es daher fachlich unschlüssig gewesen, zukünftige Hochhausentwicklungen apodiktisch zu verbieten. Vielmehr ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie des Mehrwerts für die Öffentlichkeit die Sinnhaftigkeit eines Hochhausprojekts nachzuweisen.


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MSc Luise Däger-Gregori

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

SPÖ, zuletzt bearbeitet am 06.02.2019

Ich lehne ab.

Der Schutz des Outstanding Universal Value und der Erhalt der Integrität des Weltkulturerbes Historisches Zentrum von Wien hat Priorität. Darüber hinaus besteht die Erkenntnis, dass es sich beim Stadtzentrum Wiens im Sinne des von der UNESCO beschlossenen Wiener Memorandums um einen lebendigen Stadtorganismus handelt, der sich kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen demografischen Herausforderungen des Stadtwachstums (Bevölkerungsentwicklung von derzeit 1,8 auf rund 2 Mio. Einwohner innerhalb der nächsten 15 Jahre) gewachsen sein muss.

Wien hat den Status des UNESCO-Welterbes zuerkannt bekommen, da die Entwicklung einer europäischen Stadt – vom Mittelalter bis zur Gegenwart - im Stadtbild in einer weltweit einmalig hohen Qualität ablesbar ist. Aber auch diese historische Stadt ist Ergebnis von laufender Entwicklung. Denken wir uns ins Jahr 1850, in eine Phase, in der Wien so wie heute mit dynamischen Veränderungen konfrontiert war. Die Innere Stadt war bis dahin von einer Stadtmauer mit Basteien umgeben, davor ein großer Freibereich, das ehemalige Glacis, an das die Vorstädte mit ein- bis zweigeschoßigen Gebäuden anschlossen. Die sozialen, politischen, wirtschaftlichen sowie militärischen Rahmenbedingungen haben aber dazu geführt, dass man sich zu einem ungeheuren Entschluss durchgerungen hat: Abbruch der gesamten historischen Stadtmauern und Basteien sowie Verbauung des Areals inklusive der Grün- und Freiräume des Glacis mit zeitgenössischer Architektur. Ergebnis war die Wiener Ringstraße, die ohne Zweifel eine Großtat in der städtebaulichen Entwicklung Wiens darstellt. Und die städtebauliche Entwicklung Wiens wird in diesem Sinne fortgeschrieben, nicht zuletzt um so auf die dynamische Gesamtentwicklung der Stadt zu reagieren. Die Entwicklung Wiens endet nicht mit der Verleihung des Welterbetitels im Dezember 2001.

Jeder Stadt – auch einer mit großem historischem Erbe – muss neben dem Erhalt dieses Erbes auch die Möglichkeit gegeben sein, eine angemessene Weiterentwicklung vornehmen zu können. Die Stadt Wien hat daher neben dem Schutz der bestehenden Bausubstanz ebenso die sorgsame Weiterentwicklung zu berücksichtigen. Der Pfad zwischen diesen beiden Zielrichtungen wird immer diskursiv zu verhandeln sein.

Wien ist auf Basis der vom Nationalrat genehmigten Welterbekonvention angehalten, gesetzliche Regelungen zum Schutz des Welterbes zu ergreifen. Aus Sicht der Stadt Wien sind die bestehenden Mechanismen ausreichend. Allerdings nehmen wir den Hinweis der UNESCO, dass die vorhandenen Instrumente einer Ergänzung bedürfen, ernst, und werden diese bestehenden Mechanismen daher prüfen und gegebenenfalls ergänzen.

In der Welterbekonvention und in den Durchführungsrichtlinien der UNESCO (Operational Guidelines) wird weder auf Höhen, Kubaturen oder andere technische Parameter Bezug genommen. Rechtlich kann daher von keiner Vertragsverletzung ausgegangen werden, da es eine Frage der Sichtweise ist, ob und in welcher Form die Authentizität des Welterbes durch Maßnahmen der Stadtentwicklung negativ beeinträchtigt wird.

Das UNESCO-Welterbekomitee und deren beratende Nichtregierungsorganisation ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) argumentieren vorrangig aus Sicht des Denkmalschutzes. Nicht die sorgsame Weiterentwicklung einer Welterbestätte – wie die von Wien - liegt im Fokus ihrer Betrachtungen, sondern der Schutz des Bestehenden wird in den Vordergrund gestellt.

Die frühzeitige Äußerung apodiktischer (höhenmäßiger) Limitierungen steht hier im Gegensatz zu einem erforderlichen fachlichen Diskurs auf Augenhöhe zwischen der Stadt Wien und den Gremien der UNESCO. Die Stadt Wien ist sich jedenfalls der Verantwortung bewusst, eine Balance zwischen Bewahren und Entwickeln herzustellen, sie wird sich weiterhin, wie auch in der Vergangenheit, dieser Diskussion stellen.

Die Frage, welche Art der Bebauung nun im Bereich Heumarkt / Eislaufverein mit dem Welterbe-Status kompatibel ist, begleitete das gesamte Verfahren:

Der aktuell vorliegende Projektentwurf für das Areal am Heumarkt ist das Ergebnis eines mehrstufigen Planungsprozesses. Zunächst wurde 2012 aufbauend auf umfangreichen Hearings ein kooperatives ExpertInnenverfahren durchgeführt. Die wesentlichen Empfehlungen wurden zu städtebaulichen Leitlinien zusammengefasst und von der Stadtentwicklungskommission als Rahmen für die folgenden Planungsschritte fixiert. Anschließend wurde vom Projektwerber ein zweistufiger Wettbewerb mit 24 zum Teil internationalen TeilnehmerInnen durchgeführt. Die ExpertInnen sowohl im kooperativen Verfahren als auch im Architekturwettbewerb bejahen mehrheitlich die Errichtung eines höheren Gebäudes in verträglichem Ausmaß, wenngleich es im kooperativen Verfahren auch die Empfehlung gab, eine Variante mit geringeren Höhen („Wiener Block“) zu prüfen.

Im angesprochenen Wettbewerb gab es daher auch Beiträge, die im Rahmen der bestehenden Höhenentwicklung blieben. Die ExpertInnenjury war aber eindeutig der Meinung, dass das Projekt des Architekten Isay Weinfeld mit seiner formalen Komposition, die eben auch eine maßvolle Höhenentwicklung vorsah, die beste Antwort auf die vielfältigen und komplexen Anforderungen an diesen Standort darstellt.

Das Preisträger-Projekt bildete in weiterer Folge die Grundlage für die Ausarbeitung eines Entwurfs zur Neufestsetzung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans. Im Mai 2016 warf der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung zu diesem Entwurf eine Reihe kritischer Fragen auf, die zu einer Überarbeitung des Projekts führten.

Auf die Empfehlung des Fachbeirats wurde von Seiten der Stadt Wien umfassend reagiert. In Begleitung eines hochkarätigen Planungsteams wurde über Vermittlung der Stadt Wien das Projekt in wesentlichen, vom Fachbeirat angesprochenen Punkten überarbeitet. In das Vermittlungsverfahren unter Leitung von Prof. Christoph Luchsinger von der TU Wien waren u.a. Experten in Fragen des Welterbe eingebunden.

Die Mitglieder des Fachbeirates haben diese substanziellen Änderungen mehrheitlich positiv gewürdigt und eine wesentliche Qualitätsentwicklung auf der Ebene der zur Diskussion stehenden Widmung feststellen können.

Die Ergebnisse dieser Überarbeitung wurden dem Fachbeirat in einer eigens dafür anberaumten Sitzung bereits am 23. November 2016, also vor der öffentlichen Präsentation Mitte Dezember 2016 vorgestellt.

Zusätzlich war es auch der Anspruch Wiens, auf die von ICOMOS und dem UNESCO-Welterbekomitee geäußerte Kritik – vor allem hinsichtlich der Höhenentwicklung - zu reagieren.

Deren Empfehlung zur Höhenreduktion wurde gefolgt. Die Anzahl der Geschoße des Wohnhochhaues wurde reduziert. Das Gebäude soll nun anstatt der ursprünglich geplanten 75 Meter nunmehr nicht höher als 66,5 Meter hoch sein. Das geplante Bauwerk am Areal „Eislaufverein - Hotel InterCont“ orientiert sich in seiner nunmehr überarbeiteten Form höhenmäßig an den bereits vorhandenen Hochpunkten der näheren Umgebung (wie beispielsweise das Hotel Hilton, das Gartenbau-Hochhaus, Wien-Mitte oder die RZB am Stadtpark) .

Eine wesentliche von UNESCO und ICOMOS geäußerte Kritik war, dass das geplante Hochhaus die visuelle Integrität und somit den Outstanding Universal Value der historischen Innenstadt Wiens negativ beeinträchtigen könnte. Vor allem die Sichtbarkeit des geplanten Bauwerkes von der Schlossanlage Oberes Belvedere wurde hierbei ins Treffen geführt. Diese Kritik aufgreifend wurde die Grundfläche des Gebäudes gegenüber der ursprünglichen Projektidee reduziert. Das Hochhaus wird sich nunmehr wesentlich harmonischer in das Weichbild der Stadt einfügen und das historische Zentrum von Wiens in geringerem Ausmaß verändern.

Die in den Medien kolportierte Feststellung, die UNESCO fordere beim Projekt Heumarkt eine exakte Höhenbegrenzung von 43 Metern und die vorgeschlagene Projektadaptierung werde nicht akzeptiert, entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt keine expliziten Meterangaben seitens des UNESCO-Welterbekomitees zu einer maximalen Höhe eines zukünftigen Projekts Heumarkt, sondern verweist dieses auf die Höhenentwicklung der Umgebung.

Die angesprochene Hotelscheibe wurde um zwei Geschoße reduziert und im Grundriss optimiert. Somit wird das Hotelgebäude gänzlich erneuert, bleibt aber in seiner städtebaulichen Prägnanz erhalten. Nur zehn bis 15 Prozent der Gesamtgebäudesubstanz hätten erhalten werden können - daher erfolgte die Entscheidung für den Ersatzbau. Durch die Sanierung und Renovierung des gesamten Hotelbereichs können die Kongress-Kapazitäten maßgeblich ausgebaut werden.

Was die Allgemeinheit und die Menschen in Wien durch diese Umgestaltung erhalten, kann sich sehen lassen.

 Erhaltung des Eislaufvereins in vollem Umfang. Umfassende Erneuerung/Erweiterung der Infrastruktur (zusätzliche 1.000 m2 große Ganzjahres- Eishalle für Eishockey, Eiskunstlauf und Eistanz), vertraglich auf 99 Jahre gesichert
 Schaffung eines neuen öffentlichen Platzes mit weitreichenden konsumfreien Zonen während sieben Monaten im Jahr auf privatem Grund: Attraktivierung des gesamten Außenbereiches und dessen Bespielung (mit Musik, Kultur, Freizeitmöglichkeiten etc.); die Außenfläche umfasst außerhalb der Eislaufsaison insgesamt 6.500 m² (Platz) sowie eine Stadtterrasse mit 800 m²
 Öffnung des Durchgangs Heumarkt und Lothringerstraße
 Öffnung des Areals zum Konzerthaus, Wiederöffnung des Seiteneingangs

Des Weiteren ist angedacht ist, Teile der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien in den geplanten Gebäudekomplex am Areal Eislaufverein zu integrieren. Gemeinsam mit dem benachbarten Konzerthaus Wien besteht damit die Möglichkeit, an diesem Standort einen Cluster für Musik und darstellende Kunst zu entwickeln. Dies würde die Bedeutung Wiens als musikalische Hauptstadt Europas zusätzlich unterstreichen. Dies entspricht auch dem Kriterium 3 für die Aufnahme in die Liste des Welterbes: „Seit dem 16. Jahrhundert ist Wien weltweit als die musikalische Hauptstadt Europas anerkannt“.

Im angesprochenen Masterplan Glacis selbst wird explizit in keiner Form Bezug auf Hochpunkte genommen. Weder werden Aussagen zu einer möglichen Lage noch zur Dimension (Höhe, Kubatur, Maßstäblichkeit) getroffen. Inhaltlich werden Aussagen zu den generellen städtebaulichen Zielsetzungen sowie u.a. zu den Planungszielen für Ensembles und Zonen getroffen. Das 2014 beschlossene STEP Fachkonzept Hochhäuser weist zwar weder die Schutzzonen noch die Welterbe-Kernzonen als Ausschlusszone für Hochhäuser aus, allerdings erfordern Hochhausprojekte in diesen Bereichen eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Beurteilung. Dieses neue Hochhauskonzept wurde unter Federführung der TU-Wien und mit Einbindung eines breiten ExpertInnenkreises entwickelt. Da es in der Wiener Innenstadt schon Hochhäuser gibt, wäre es daher fachlich unschlüssig gewesen, zukünftige Hochhausentwicklungen apodiktisch zu verbieten. Vielmehr ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie des Mehrwerts für die Öffentlichkeit die Sinnhaftigkeit eines Hochhausprojekts nachzuweisen.


Mag. Dr. Alfred Wansch

ist Mitglied im Parlament Gemeinderat

FPÖ

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Mag. Michael Aichinger

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Michael Eischer

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Sandra Frauenberger

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Mag.a Caroline Hungerländer

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ÖVP

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Leo Kohlbauer

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Yvonne Rychly

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Roman Schmid

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FPÖ

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Katharina Schinner

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Dr. Gerhard Schmid

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Elisabeth Schmidt

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Bild von Marcus Schober

Mag. Marcus Schober

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Angela Schütz

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Sabine Schwarz

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Wolfgang Seidl

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Mag. Gerhard Spitzer

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KommR Friedrich Strobl

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Michael Stumpf

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Dr. Kur Stürzenbecher

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Christian Unger

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KommR Erich Valentin

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Heinz Vettermann

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Martina Ludwig-Faymann

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Veronika Matiasek

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Ing. Christian Meidlinger

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Gabriele Mörk

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MA Jörg Neumayer

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Georg Niedermühlbichler

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Michael Niegl

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Mag.a Ulrike Nittmann

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Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar

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Mag. (FH) Alexander Pawkowicz

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Mag. Thomas Reindl

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Silvia Rubik

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Mag. Martin Hobek

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Christian Hursky

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Wolfgang Irschik

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Mag. Manfred Juraczka

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MAS Waltraud Karner-Kremser

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Mag. Günter Kasal

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Prof. Harry Kopietz

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Dietrich Kops

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Ingrid Korosec

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Mag. Dietbert Kowarik

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Gerhard Kubik

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Mag.a Nicole Berger-Krotsch

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Armin Blind

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Susanne Bluma

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Christian Deutsch

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Georg Fürnkranz

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Klaus Handler

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BA Marina Hanke

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Faika El-Nagashi

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Birgit Meinhard-Schiebel

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Dipl.-Ing. Martin Margulies

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Mag.a Nina Abrahamczik

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David Ellensohn

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KommR Dkfm. Dr. Fritz Aichinger

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Safak Akcay

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Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi

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Karl Baron

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BA Petr Baxant

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Stefan Berger

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Mag.a Barbara Huemer

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Josef Taucher

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KommR Kurt Wagner

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Dr. Wolfgang Ulm

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Ernst Woller

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KommR Ingrid Schubert

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Rudolf Stark

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Nikolaus Amhof

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