Wirtschaft

Vollfreigestellte Betriebsräte sollen angemessen entlohnt werden - Betr.VG §37 Abs. 1,

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
469 Unterstützende 469 in Deutschland

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet August 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 02.02.2024
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Es ist dringend notwendig, den Paragraph 37 Abs. 1 anzupassen, da bei Vollfreigestellten Betriebsräten nicht mehr von einem Ehrenamt zu sprechen ist. Entsprechendes gilt natürlich auch für die Schwerbehindertenvertrauensperson Paragraph 179 Abs.1 SGB IX.

Meiner Meinung nach ist die Betriebsratsarbeit eines vollfreigestellten Betriebsrates, SBV mit einem ganz normalen Job wie z.B. einem Personalchef, Business Partner oder ähnlichem zu vergleichen. Der Betriebsrat hat die Interessen der Belegschaft auch gegenüber den Geschäftsführern, Vorstandsvorsitzenden etc. zu vertreten und sollte dementsprechend auch auf angemessene Weise entlohnt werden.

Dies geht nur über eine Gesetzesänderung. Als einzelner hat man hierbei keine Chance, deshalb hoffe ich auf Unterstützung.

Begründung

Betriebsverfassungsgesetz Paragraph 37

(1) Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. (2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Da das Gesetz aus dem Jahr 1972 stammt, ist es einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Betriebsratsarbeit kann man nicht mehr mit der BR Arbeit von früher zu vergleichen. Als freigestellter Betriebsrat bist du auf Goodwill der Vorgesetzten, Personalchefs, Geschäftsführer usw. angewiesen, ob sie dir eine Gehaltserhöhung zukommen lassen oder nicht. In großen Konzernen wie z.B. Audi, VW, Mercedes, Siemens mag sich diese Frage gar nicht stellen, allerdings sieht es in Klein- und Mittelständischen Unternehmen ganz anders aus.

Solange die Gerichte nach dem Betr.Vg urteilen, wird es für Betriebsräte schwer eine Gehaltserhöhung zu erwirken.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Birgit Bauernschmidt aus Goldbach
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    Mit besten Grüßen
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Es ist wichtig, daß sowohl AG als auch BR genau wissen, zu welchen Konditionen ein freigestelltes Mitglied seine Tätigkeit ausführen soll. Man kann doch nicht ewig und alle Zeiten auf einem Level stehen bleiben ohne Möglichkeit auf Aufstieg. Zudem ist es ein Unterschied ob ich in einem 9er Gremium mit 250 Mitarbeitern im Unternehmen freigestellt bin oder in einem Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitern und entsprechender BR-Größe.

Ich bin definitiv für die gerechte Entlohnung von Betriebsräten, die Petitionsforderung ist mir jedoch zu ungenau. Ja, eine Beurteilung der zusätzlich erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Position muss berücksichtigt werden. Ein guter IT-Ingenieur (BR heißt für ihn Karriereende) mag bei Eintritt in den BR besser bezahlt sein als ein Produktionsmitarbeiter (BR kann ein Karriereschritt sein). Aber am Anfang kennt sich keiner von beiden in BetrVG oder ArbR aus.

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