Region: Österreich
Familie

Unsere Familien nach der Familie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
527 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

"Unsere Familien nach der Familie", Mama und Papa leben getrennt, nun haben wir zwei Familien. Schaffen wir die Rahmenbedinnungen im Österreichischen Familienrecht für eine Familie nach der Familie.

*Gleichberechtigte Elternschaft in Bezug auf Rechte und Pflichten, die Abschaffung des hauptsächlichen Aufenthalts.

*Eine Betreuung der Kinder durch beide Elternteile in einer „Doppelresidenz“ sollte der anzustrebende Regelfall sein.

*Grundsätzlich gemeinsame automatische Obsorge beider Elternteile.

  • Mehr Wohnortstabilität für Kinder.

Begründung

Gleichberechtigte Elternschaft in Bezug auf Rechte und Pflichten, die Abschaffung des hauptsächlichen Aufenthalts.

Das derzeitige Familienrecht gibt den Eltern keine Möglichkeit eine gleichwertige Elternschaft ohne Festlegung eines hauptsächlichen Aufenthalts festzulegen. Die im Gesetz für den hauptsächlich betreuenden Elternteil vorgesehenen Privilegien, führen bei Trennungseltern häufig zu erbitterten Gerichtsstreitigkeiten um diese Rolle und den damit verbundenen Privilegien. Eine Abschaffung des verpflichtenden hauptsächlichen Aufenthalts und den damit verbunden Privilegien würde vielen Elternstreitigkeiten ihre Grundlage entziehen und Trennungen auf das wesentliche, das Wohl der Kinder beschränken.

Eine Betreuung der Kinder durch beide Elternteile in einer „Doppelresidenz“ sollte der anzustrebende Regelfall sein

Heute erleben es viele Trennungsväter wie sie, in Monate und Jahre langen Gerichtsverfahren Bitten und Betteln gehen müssen, tausende Euro an Verfahrenskosten ausgeben müssen, oder es sich vielleicht nicht einmal leisten können, in einem aussichtslosen Verfahren um ihre Kinder zu kämpfen. Es ist an der Zeit die Doppelresidenz als das bevorzugte Betreuungsmodell einzuführen, künftig soll es nicht mehr die Aufgabe eines Elternteils sein, bei Gericht zu erklären warum er sein Kind so oft betreuen und sehen möchte. Ein Elternteil, der die Kinder gegen den Willen des anderen Elternteils überverhältnismäßig betreuen will, muss in der Bringpflicht sein.

Grundsätzlich gemeinsame automatische Obsorge beider Elternteile

Anfang 2013 wurde die gemeinsame Obsorge als der Regelfall eingeführt. Anstatt den Ausnahmefall gerichtlich zu behandeln, muss nun der Regelfall gerichtlich beantragt werden. Bei Trennungseltern ist die Stimmung oft nicht die Beste. Ein Obsorgeantrag, ein Schreiben vom Gericht ist da nicht gerade etwas Stimmungsförderndes. Auch wenn der Großteil der Trennungsväter die gemeinsame Obsorge bekommen wird, ist es nicht nachvollziehbar, warum der Regelfall erst in einem oft kostspieligen, elternaufreibenden Obsorgeverfahren beantragt und erkämpft werden muss.

Mehr Wohnortstabilität für Kinder

Das heutige Familienrecht erlaubt es dem hauptsächlich betreuenden Elternteil, auch wenn zwei betreuende Elternteile vorhanden sind, die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld zu entreißen und somit auch den Kontakt zum anderen Elternteil zu unterbinden. Die Frage nach dem Kindeswohl und dem Recht des Kindes auf beide Elternteile wird nicht gestellt. Der Umstand, dass heute nur ein Elternteil (der zurück gebliebene) alle Kosten und Aufwendungen zur Aufrechterhaltung des Kontaktes zu seinen Kindern zu tragen hat, hat dazu geführt, dass sich viele Väter den Kontakt zu ihren Kindern nicht mehr im gewünschten Ausmaß leisten können bzw. diese Regelung systematisch missbraucht wird, um den Kontakt der Kinder zu ihren Vätern legal zu unterbinden.

Mehr Fairness, weniger Streit im Unterhaltsrecht

Seit 2013 gibt es ein neues Familienrecht, Väter sollen nicht nur Besucher sein, sondern ihre Kinder auch im Alltag betreuen. Gleich geblieben ist jedoch das Unterhaltsrecht, frei nach dem Motto: Väter die Ihre Kinder sehen und betreuen wollen sollen dafür auch noch bezahlen. Sie sollen auch noch in der Zeit, in der sie ihre Kinder betreuen, von dem Gehalt das sie theoretisch in dieser Zeit verdienen würden an die Mutter Unterhalt bezahlen. Es ist an der Zeit endlich das Unterhaltsrecht zu reformieren, Betreuungsleistungen müssen ab der ersten Minute anerkannt und gegengerechnet werden. Es darf kein Platz mehr für Spekulationen und Unterhaltsstreitigkeiten sein. Es muss Schluss sein mit elternaufreibenden Unerhaltsverfahren, wo eine Heerschar von Beamten ermitteln soll ob nun ein paar Euro mehr oder weniger bezahlt werden müssen. Es muss klare, am Regelbedarf orientierte Unterhaltssätze geben. Es muss möglich sein mit Mehrarbeit eine neue Familie zu gründen und nicht wie heute, jeden zusätzlich verdienten Cent bei der Exfrau abzuliefern, während der neuen Familie jede Perspektive fehlt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Für mich ist es schon lange zu spät. Ich wurde von den Behörden behandelt als hätte ich etwas angestellt und schon deshalb hätte ich nichts zu verlangen. Das war die eiskalte Reduzierung auf meine Pflicht als Zurverfügungsteller von Ressourcen. Die Degradierung zur Arbeitsdrohne. Mein Argument: Weil wir diesen kaputten Dienern der Willkür nicht erlauben sollten uns ebenfalls kaputt zu machen. Wir sind keine Bittsteller sondern wir sind gleichberechtigte Bürger. Und wir lieben unsere Kinder in gleichem Maße und wir sind bereit es jederzeit zu beweisen. Genügt das nicht?

Noch kein CONTRA Argument.

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