Region: Ulm
Tierschutz

Ulmer Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser – Ulm braucht betreute Taubenhäuser

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Gunter Czisch
770 Unterstützende 94 in Ulm

Sammlung beendet

770 Unterstützende 94 in Ulm

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Auch in Ulm gibt es Probleme mit Stadttauben, zum einen sind viele Anwohner der Anwesenheit der Tiere und den Futterresten, in den Fußgängerzonen welche Ratten anlocken gegenüber abgeneigt, zum anderen leiden die Tiere unter der bisherigen Situation.

Betreute Taubenhäuser sind ein Gewinn für Mensch und Tier

Gutes Taubenmanagement hat genau die gewünschten Effekte. Durch regelmäßiges Füttern im Schlag und Austausch der Eier wird der Bestand nachhaltig verringert und Gesund erhalten. Sie bieten die Möglichkeit, die Population nachhaltig und tierschutzkonform zu verringern. Alle Städte in denen es Probleme mit Tauben gibt, sollten sich im Rahmen eines tierschutzgerechten und nachhaltigen Gesamtkonzepts zur Populationskontrolle von Stadttauben für betreute Taubenhäuser entscheiden.

Stadttauben sind in urbanen Gegenden allgegenwärtig. Zwischen den tierschutzrechtlichen Aspekten und den städtischen Interessen gilt es deshalb ein Gleichgewicht herzustellen. Betreute Taubenhäuser spielen im öffentlichen Interesse eine zentrale Rolle.

Gut genährte Taubenpopulationen halten sich dann auch nicht mehr in der Fußgängerzone auf, da die Futtersuche für sie nicht mehr notwendig ist. Der Kot bleibt im Taubenhaus, statt wie bisher überall. Und auch die Futterreste, im Bereich um den betreuten Schlag, wären dann Vergangenheit.

Gut für die Stadt und gut für den Steuerzahler, welcher die Reinigungskosten quasi mitbezahlt.

Wir fordern deshalb:

Es braucht betreute Taubenhäuser in Ulm!

Die Stadt muss endlich Standorte an den Hotspots für betreute Taubenschläge bereitstellen! (Ehinger Tor | Hirschstraße | Sedelhöfe/Bahnhof | Münsterplatz | Blaubeurer Straße)

Die Stadt muss die Forderungen der Bürger aufgreifen, welche sich für eine Lösung für das Haustaubenproblem aussprechen.

Wir bieten der Stadt Ulm hiermit an, ein konstruktives Gespräch zum Taubenmanagement zu führen, um das Miteinander von Straßentauben und Menschen für alle positiver zu gestalten.

Begründung

Stadttauben sind "entflogene Haus-oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen."

(Quelle: Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/1996, S. 20)

Biologen gehen davon aus, dass die frei lebenden Stadttauben nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen der freien Wildbahn entsprechen, was für eine artgerechte Fütterung in betreuten Taubenhäusern mit Gelege-Austausch spricht.

Tauben sind reine Körnerfresser. Die von Menschen weggeworfenen Lebensmittel nehmen sie nur notgedrungen auf, weil es für sie in der Stadt so gut wie keine Körner zu finden gibt. Dies führt bei den Tauben zu Krankheiten und dem sogenannten Hungerkot, der in vielen Städten zu sehen ist und ein ästhetisches Problem darstellt.

Desweiteren sind viele Menschen nicht aktuell informiert und glauben auch heute noch - 25 Jahre nach der Widerlegung - daran dass Stadttauben Krankheiten übertragen können.

  • „Eine gesundheitliche Gefährdung durch Stadttauben ist nicht größer als die durch Zier – und Wildvögel sowie durch Nutz – und Liebhabertiere.“
  • (Der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dieter Großklaus)

Diese Aussage wurde 2001 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt.

  • Das Robert-Koch-Institut, Nationales Referenzzentrum für Salmonellen, stellte fest, dass es sich bei Taubensalmonellen um eine Variante handelt, die bei menschlichen Infektionen nie auftritt.
  • Stadttauben sind keine Überträger der bekannten Vogelgrippeviren.

(https://www.oedp-saar.de/aktuelles/pressemitteilungen/nachrichtendetails/news/tauben-in-unseren-staedten-wir-brauchen-taubenhaeu)

Aber auch Fehlinformation über die Schädlichkeit des Taubenkots an Baustoffen, die immer noch von Vergrämungsfirmen trotz Gerichtsurteil Verbreitet werden, halten sich bis heute in der Gesellschaft. Die Technische Universität Darmstadt hat dies bereits widerlegt.

  • „Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen ergab, dass der Taubenkot nicht zur Veränderung an mineralischen Baustoffen führt.“ (Quelle: Gutachten der technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2004)
  • Auch das bayrische Amt für Denkmalpflege stellte fest, dass der pH-Wert des Nasskots im neutralen bis schwach sauren Bereich liegt.
  • Saurer Regen durch Abgase und Emissionen sind zum überwiegenden Teil für die Schäden an Gebäuden und Denkmälern verantwortlich.

(https://www.strassentaube-und-stadtleben.de/information/stadttauben-unsere-heimatlosen-haustiere/das-märchen-vom-aggressiven-taubenkot/)

"Im Fortpflanzungsverhalten erweisen sich die Stadttauben ebenfalls als Nachfahren von Haustauben; sie sind ganzjährig fortpflanzungsbereit,.."

Statistiken zeigen, dass Fütterungsverbote nicht helfen, die Stadttaubenbestände angemessen zu regulieren, da die Tiere vom Menschen mit ganzjährigem Brutzwang gezüchtet wurden.

(Quelle: Wolf Herre, Manfred Röhrs: Haustiere - zoologisch gesehen, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1990)

  • Durch regelmäßiges Füttern im Schlag und Austausch der Eier wird der Bestand nachhaltig verringert und Gesund erhalten.
  • Gut genährte Taubenpopulationen halten sich dann auch nicht mehr in den Innenstädten auf, da die Futtersuche für sie nichtmehr notwendig ist.
  • Auch die Futterreste in der Stadt wären dann Vergangenheit.
  • Stadttauben in Taubenhäusern verbringen ca. 80% ihrer Lebenszeit im Taubenhaus und setzen dort den Kot ab, der von dort problemlos entsorgt werden kann. Die Stadt sieht ästhetischer aus und hat weniger Reinigungskosten, als bisher. Gut für die Stadt und gut für den Steuerzahler.

Auch Tauben sind schützenswerte Geschöpfe, und verdienen als verwilderte Haustiere erst recht unsere Fürsorge. Der Umgang mit obdachlosen Haustauben in Ulm, wie er bisher stattgefunden hat, ist in einer aufgeklärten Gesellschaft nicht hinnehmbar.

§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."

Stadttauben fallen als Wirbeltiere unter den Allgemeinen Schutzstatus des Tierschutzgesetzes.

Laut § 4 des Bundesartenschutzverordnung ( BArtSCHV ) unterliegt die Stadttaube dem allgemeinen Artenschutz.

Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatschG ) unterliegen Stadttauben als frei lebende Tiere ( Wirbeltiere ) ebenso dem allgemeinen Schutz von Wirbeltieren.

Stadttauben sind keine Wildtiere ( sondern "frei lebende Tiere" ) und dürfen deshalb nicht bejagt werden.

Die gesetzlich bestellten Amtsveterinäre haben für alle Tiere die sog. "Garantenstellung". Sie können als Sachverständige herangezogen werden.

In den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Feuerwehren sowie den Polizeigesetzen der Länder besteht die Verpflichtung Tieren in Not zu helfen.

Grundsätzlich sind Städte dazu angehalten, Fundtiere - also auch Stadttauben - aufzunehmen und gem. § 2 des TierSchG entsprechend im Tierheim oder einer Pflegestelle unterzubringen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Daniela Göster aus Blaustein
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Neuigkeiten

Weil Ulm ein großes Taubenproblem hat und es von Jahr zu Jahr schlimmer wird.

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