Regiune: Austria
Educaţie

Teilqualifizierung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

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Unterrichtsministerin / Unterrichtsminister
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  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

P E T I T I O N an die Unterrichtsministerin / den Unterrrichtsminister

Teilqualifizierung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Betroffene Jugendliche und deren Eltern fordern:

++ im ersten Schritt die Umsetzung von mindestens 5 Schulversuchen in jedem Bundesland bis zum Jahr 2015 in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen als klares Signal, dass Inklusion stattfindet.

++ sowie in weiterer Folge die Umsetzung im gesamten Bildungsbereich

Begründung: Bislang haben Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf ohne Abschluss im Regellehrplan keinen Rechtsanspruch auf den Schulbesuch in weiterführenden berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie in Oberstufen der AHS.

Am 19. Jänner 2012 gibt der Nationalrat dem Entschließungsantrag* statt und fordert damit das zuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf, dem Bedarf nach Ausbildung und Teilqualifizierungen in berufsbildenden mittleren Schulen nachzukommen, da der Bedarf und das Recht von Jugendlichen auf Inklusion im Rahmen ihrer berufsbildenden Ausbildung im Rahmen einer entsprechenden Schule evident ist.

Darüber hinaus wurde die UN Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung von Österreich ratifiziert, welche besagt, dass Menschen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Vielmehr müsse ihnen innerhalb des bestehenden Schulsystems die notwendige Unterstützung für ihre erfolgreiche Bildung gewährt werden. (vgl. Artikel 24/2 d,3c)

Auch im Regierungsprogramm ist das Bekenntnis zu einer Ausbildungsgarantie für ALLE Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr abgegeben. Das Ziel ist klar: Der Anteil der Jugendlichen ohne Berufsausbildung oder Schulabschluss soll gesenkt werden und die Jugendbeschäftigung durch die Möglichkeit des Besuchs einer weiterführenden Schule, eines Ausbildungsprogramms oder der Erhalt eines Lehrplatzes gesichert werden. Dieser Grundsatz muss somit auch für Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf gelten.

Unmittelbare Aufforderung des Parlaments: In der Entschließung des Nationalrats* vom 19. Jänner 2012 betreffend Teilqualifizierung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurde die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur aufgefordert, „Möglichkeiten einer Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach der 9. Schulstufe in berufsbildenden mittleren Schulen auszuarbeiten und auf Basis der Erfahrungen Modelle der Teilqualifizierung in berufsbildenden mittleren Schulen zu überprüfen. Die Integration in berufsbildenden mittleren Schulen soll in Schulversuchen erprobt werden, um mittelfristig Rahmenbedingungen für den Regelschulbetrieb zu eruieren.“

*Quelle: Entschließung des Nationalrats vom 19. Jänner 2012 betreffend Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf; 222/E XXIV.GP, auf Basis eines Entschließungsantrags der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und Dr. Franz-Joseph Huainigg

Diese Entschließung wurde dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur am 24. Jänner 2013 übermittelt.

Was ist aus dieser Aufforderung des Nationalrats an die Bundesregierung geworden?

EIN EINZIGER SCHULVERSUCH FÜR GANZ WIEN REICHT NICHT!

Es gibt derzeit in Wien nur EINEN EINZIGEN SCHULVERSUCH in einer berufsbildenden mittleren Schule, wo Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen werden.

Dieser Zustand widerspricht dem konkreten Auftrag des Nationalrats an die Regierung, der klar formulierte, dass durch MEHRERE SCHULVERSUCHE praktische Schritte zu setzen sind.

Müssen wir weitere 5 Jahre warten für den 2. Schulversuch?

Es ist allerhöchste Zeit zu handeln!!

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und der damit verbundenen Verpflichtung ein inklusives Bildungssystem umzusetzen, wurde 2008 von Österreich unterzeichnet. Damit „anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung in sämtlichen Bildungsangeboten. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives (inklusives) Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“ (Artikel 24/1).

motive

Begründung: Bislang haben Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf ohne Abschluss im Regellehrplan keinen Rechtsanspruch auf den Schulbesuch in weiterführenden berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie in Oberstufen der AHS. Am 19. Jänner 2012 gibt der Nationalrat dem Entschließungsantrag* statt und fordert damit das zuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auf, dem Bedarf nach Ausbildung und Teilqualifizierungen in berufsbildenden mittleren Schulen nachzukommen, da der Bedarf und das Recht von Jugendlichen auf Inklusion im Rahmen ihrer berufsbildenden Ausbildung im Rahmen einer entsprechenden Schule evident ist. Darüber hinaus wurde die UN Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderung von Österreich ratifiziert, welche besagt, dass Menschen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Vielmehr müsse ihnen innerhalb des bestehenden Schulsystems die notwendige Unterstützung für ihre erfolgreiche Bildung gewährt werden. (vgl. Artikel 24/2 d,3c)

Auch im Regierungsprogramm ist das Bekenntnis zu einer Ausbildungsgarantie für ALLE Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr abgegeben. Das Ziel ist klar: Der Anteil der Jugendlichen ohne Berufsausbildung oder Schulabschluss soll gesenkt werden und die Jugendbeschäftigung durch die Möglichkeit des Besuchs einer weiterführenden Schule, eines Ausbildungsprogramms oder der Erhalt eines Lehrplatzes gesichert werden. Dieser Grundsatz muss somit auch für Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf gelten.

Iti multumesc pentru sprijin

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Es muss ein Ende des Bittsteller/in sein geben und ein Recht auf Bildung für unsere Kinder, so besonders sie auch sein mögen!

sonderpädagogischer Förderbedarf ist gleichbedeutend mit DUMM/ Faul/ schlecht erzogen. Warum sollte das jemand fördern wollen?

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