Region: Österrike
Hälsa

Tanz Mit Uns Durchs Leben - Wie Lange Noch?!?

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Sebastian Kurz; Sozialministerium
445 Stödjande 437 i Österrike

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

445 Stödjande 437 i Österrike

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

  1. Startad 2020
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Beendigung der schikanösen Behandlung von Tanzschulen, die trotz erfolgreicher Umsetzung bzw. Übererfüllung aller Präventionsmaßnahmen seit 17.5.2020 täglich ohne Clusterbildung beweisen, dass sie ein mit höchsten Sicherheitsstandards arbeitender Raum für die Bereitstellung jederzeit kontrollierbarer und verantwortungsbewusst umgesetzte Kursangebote und praxisgerecht unterstützende Übungsabende sind.

Gerade dadurch leisten Tanzschulen einen wesentlichen Betrag zur niveauvollen Befriedigung der gerade jetzt verstärkten menschlichen Bedürfnisse nach gemeinsam erlebbarer Freizeitgestaltung zu zweit, die Begeisterung, Leidenschaften und vor allem auch Gesundheit/Fitness und gepflegte positiv-gesellige Kommunikation fördert und Depressionen, Isolation, Einsamkeit sowie Kommunikationverlust vorbeugen hilft!

Statt dessen werden Tanzschulen in einer offensichtlich einzigartigen und beeindruckenden Unkenntnis der gesellschaftlichen Funktion und täglich höchst seriös umgesetzten Betriebsabläufe in einen Topf mit Clusterbomben produzierenden Sparten und Gruppen geworfen und durch gleichlautende, völlig praxisferne Einschränkungen ruiniert und existenziell zerstört! Hilf auch Du uns, ob Du nun tanzbegeistert bis oder einfach noch nie der Zugang zu dieser vielleicht auch Dein Leben in Zukunft wesentlich bereichernden Freizeitaktivität gewagt hast, dass das "Erlebnis Tanzen" auch in Zukunft in ganz Österreich durch professionell arbeitende Tanzschulen praktiziert und genossen werden kann!

TANZ MIT UNS DURCH's LEBEN - ES IST SO EINFACH, "IN" ZU SEIN...

Wir sind schon in Wahrnehmung unserer gesellschaftlichen Verantwortung bereit, auch weiterhin alle sinnvoll gestalteten Verordnungen vollinhaltlich umzusetzen, protestieren jedoch gegen ruinöse und praxisferne Einschränkungen und die de facto Verunglimpfung und Geringschätzung unserer überaus seriös und praktisch fallzahlenfrei arbeitenden Unternehmen.

Orsak

Nach Monaten der auch Tanzschulen massiv betroffenen Betriebsverbote und Einschränkungen, die der gemeinsam mit Wirtschaftskammer und dem Berufsverbandes der Tanzlehrer Österreichs festgelegten und z.T. übererfüllten Hygiene- und Schutzmaßnahmen verhängt wurden, stehen Österreichs Tanzschule angesichts der für 23.10.2020 angekündigten Einschränkungen vor einem neuen de facto Lockdown.

Vor allem die Indoor-Beschränkung auf max. 6 Personen macht einen für KundInnen positiv erlebbaren Kurs- und Übungsbetrieb praktisch unmöglich und ist auch aus wirtschaftlichen Gründen für die Tanzschulen nachvollziehbar absolut ruinös.

Die wiederkehrenden Argumente der RegierungsvertreterInnen über diverse angebotene Unterstützungen (Härtefond, Fixkostenzuschuss, Kursarbeit) sind in der Praxis durch überbordende Bürokratie, Verzögerungen und Detailfallen im Wesentlichen nicht nur politische Werbebotschaften, sie stellen auch bei erfolgreicher Nutzung eine Kostenfalle dar, die nachfolgende Generationen schwer belasten werden.

Gerade jetzt wäre es wichtig, seriös arbeitende Sparten aktiv arbeiten zu lassen, um vermeidbare Subventionsbelastungen durch ungerechtfertigt erzwungene de facto Betriebsverbote zu verhindern. Trotz der o.a. Übererfüllung aller geforderten Vorkehrungen und der Tatsache, dass in ganz Österreich lt. Verbandsrecherchen offensichtlich seit 17.5.2020 nur vereinzelt von außen hinein getragene und sofort abgrenz- und isolierbare Covid19-Fälle zu verzeichnen waren, werden Tanzschulen durch offensichtliche Unwissenheit, Ahnungslosigkeit und Ignoranz mit einer existenzgefährdenden Verordnung schikaniert.

Zur Information ein kleiner Auszug der in Tanzschulen weitestgehend veranlassten Hygiene- und Schutzmaßnahmen:

  • Zugang ausschließlich für registrierte KundInnen
  • Führung von Anwesenheitslisten für jeden Kurs- und Übungsabend
  • Nachweisliches Briefing aller KundInnen bei Erstkontakt bzw. Erstbesuch inkl. Vorabinformationen der für alle Tanzschulbereiche und Einheiten geltenden Hygiene- und Schutzbestimmungen sowie Verhaltenvorschriften auf Homepage und Infoblatt
  • Sicherstellung der strikten Einzelnutzung von Schreibgeräten (u.a. zur Unterfertigung von Schriftstücken etc.), Schuhlöffeln etc. durch sofortige Desinfektion nach Rückgabe. • Nutzung der Angebot ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung, alle vorstehenden Bestimmungen einhalten zu wollen
  • Strikte Kursplatzreduzierung, um Sicherheitsabstände großzügig zu ermöglichen (derzeit werden mind. 10-20 m² Tanzfläche pro Paar bereitgestellt)
  • Ausschließliche Zulassung von Paaren mit gemeinsamem Hygienehaushalt
  • Unterweisung aller KursleiterInnen
  • Kursleitung ausschließlich mit MNS-Maske bzw. Faceshield, Handschuhen und überwiegendem Abstand
  • Gratis-Handschuhe auch für alle KundInnen als zusätzlicher Kontaktschutz bei unbedingt notwendigen Hilfestellungen/Unterstützung durch die Kursleitung (Mehrfachnutzung durch ausreichende Reserven ausgeschlossen!)
  • Stoßlüftung der Räume während des Unterrichts und in den Pausen
  • Laufende Desinfektion der Infrastruktur (Toiletten, Handläufe, Klinken, Tische, Kontaktstellen an Sesseln etc.) vor und nach jeder Kurseinheit
  • Anpassung der Kurszeiten mit ausreichenden Zeitfenstern, um getrennte Besucherströme vor und nach den Einheiten zu gewährleisten
  • Montage von Desinfektionspendern und permanente Anweisung zur Hand-Desinfektion bei jedem Ankommen und Verlassen von Tanzsälen,
  • Umfassende Hinweise über Verhaltensweisen (Abstand, MNS-Maskenpflicht, Bewegung im Raum, restriktive Nutzung von Toiletten wie 1 Person pro Raum etc. über Markierungen der Abstandsregeln, Verzicht auf Kontakt-Begrüßung, Herzlichkeiten etc.)
  • Markierung der abstandsspezifischen Sperrbereiche bei Empfang- u. Infodesks etc.
  • Umstellung der Sitzplätze und Tische gemäß Abstandsvorgaben.
  • Aussetzung des Verkaufs von offenen Getränken und der Bereitstellung von Trinkwasser
  • Tägliche Schlussdesinfektion der Infrastruktur
  • Betriebsführung nach einem gemeinsam mit dem Verband der Tanzlehrer ausgearbeiteten Prävenzionskonzept.

Die positiven Erfahrungen der letzten Monate seit 17.Mai 2020 und de/facto fallzahlfreien Kurs- und Übungseinheiten in Tanzschulen in ganz Österreich beweisen eindrucksvoll die Effienz der von uns allen getroffenen Vorkehrungen zum Schutz all unserer KundInnen und Lehrpersonen!

Daher fordern wir die Österreichische Bundesregierung auf:

WIEDEREINSETZUNG DES MIT BGBl II 231/2020 (irrtümlich?) GESTRICHENEN §9(4) "Abs. 2 Z 3 gilt nicht für Betretungen durch Tanzpaare, die im gemeinsamen Haushalt leben, sofern pro Paar 10 m² Tanzfläche zur Verfügung stehen. Auch Einzelunterricht ist zulässig" MIT FORMULIERUNG DES REFERENZ §9(2) Z3

ERMÖGLICHEN SIE DAMIT AUCH WEITERHIN DEN TANZSCHULEN MIT GEPRÜFTEN TANZLEHRER/INNEN UND FIXEN STANDORTEN DEN SEIT 17. MAI 2020 VIELFACH BEWIESENEN, MIT UMSICHT UND VERANTWORTUNG GELEBTEN BETRIEB ALS ZUGANG ZU AKTIVER UND NIVEAUVOLLER FREIZEITGESTALTUNG!

Tack för ditt stöd

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Nyheter

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