Közoktatás

Stopp die Bevormundung

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Landesschülervertretung Steiermark
27 Támogató

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

27 Támogató

A petíció benyújtója nem nyújtotta be a petíciót.

  1. Indított 2020
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Sikertelen

Direkte BSV- und LSV-Wahlen:

  • Jeder österreichische Oberstufenschüler soll die Möglichkeit haben seine Bundes- und Landesschülervertretung direkt zu wählen.

  • Die BSV- und LSV-Wahlen sollen an jeder Oberstufe wie die Schulsprecherwahlen lt. einem von uns ausgearbeiteten Konzept durchgeführt werden.

Verbindliche Schülerabstimmungen:

  • Jeder Schüler soll das Recht haben, eine Petition starten zu können.

  • Wenn eine Petition von mindestens einem Drittel der Schüler unterschrieben wird, dann muss es auch – sofern die entsprechende Thematik unter die Entscheidungsbefugnis des SGA fällt – zu einer offiziellen Schülerabstimmung kommen.

  • Jede Schülerabstimmung ist in Form einer geheimen Abstimmung mit dementsprechenden Stimmzetteln durchzuführen.

  • Auf dem Stimmzettel ist dann eine Frage zu stellen, die mit JA oder NEIN zu beantworten ist und sich auf die Forderung bzw. den Inhalt der Petition bezieht.

  • Nach der Abstimmung ist innerhalb von 4 Wochen eine SGA-Sitzung abzuhalten, bei der das begehrte Thema auch behandelt werden muss.

  • Jene Option, für die mehr als die Hälfte der Schüler gestimmt hat, soll dann bei der SGA-Abstimmung alle Stimmen der Schülervertreter ersetzen.

Schulgemeinschaftsausschuss neu:

  • Dem SGA sollen der Schulleiter, drei Schülervertreter, zwei Lehrervertreter und ein Elternvertreter angehören.

  • Der Schulleiter hat den SGA einzuberufen, wenn zwei der Mitglieder des SGA unter gleichzeitiger Einbringung eines Antrages auf Behandlung einer Angelegenheit verlangen.

  • Abschaffung der beschließenden Stimme für jede vertretene Gruppe.

  • Jeder Schüler-, Lehrer- und Elternvertreter soll eine eigene Stimme haben.

  • Der SGA ist beschlussfähig, wenn je ein Mitglied der im Ausschuss vertretenen Gruppen anwesend ist.

  • SGA-Sitzungen sollen öffentlich stattfinden, sodass auch Schüler, Lehrer und Eltern ohne Funktion sowie passive SGA-Mitglieder dieser beiwohnen dürfen.

Reform des „Schüler im Parlament“:

  • Geschäftsordnungsänderungen sollen ausschließlich von den Schülervertretern beim SiP beschlossen werden.

  • Schüler ohne Funktion sollen auch die Möglichkeit haben im schulpolitischen Geschehen direkt mitzuwirken. Wenn ein Schüler eine Petition (zu einer schulpolitischen Forderung) durchführt, welche von 20% aller Schüler seiner Schule handschriftlich unterschrieben wird und er diese bei bei der LSV einreicht, dann muss die Petition im SiP in Form eines Antrages behandelt werden.

  • Die Direktion muss die Richtigkeit der Unterschriften bestätigen, bevor der Antrag beim SiP gestellt werden kann.

  • Der Ersteller der Petition soll auch ein Recht auf Teilnahme beim SiP haben und seinen Antrag zur Petition selbst vorstellen dürfen. Er besitzt jedoch kein Stimmrecht.

Indoklás:

Direkte BSV- und LSV-Wahlen: Derzeit werden die Mitglieder der Landesschülervertretungen und die Landesschulsprecher nur von den Schulsprechern gewählt. Die Bundesschülervertretung setzt sich dann aus den Landesschulsprechern aller Bundesländer und aus zwei Mitgliedern der Zentrallehranstalten zusammen und wählt in ihrer ersten Sitzung den Bundesschulsprecher und drei Stellvertreter. Aus unserer Sicht müssen diese Wahlen endlich reformiert werden, damit jeder österreichische Schüler die Möglichkeit auf Mitbestimmung hat.

Verbindliche Schülerabstimmungen: Die Schüler sind das Souverän unserer Schulen. Die Vertreter der Schüler im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) sind die Schülervertreter, welche immer am Anfang des Schuljahres gewählt werden. Doch was passiert wenn die Vertreter im SGA Entscheidungen treffen, welche die Mehrheit der Schüler ablehnen? Die Schüler haben derzeit keine Möglichkeit bei den Entscheidungen die im SGA getroffen werden mitzubestimmen. Dies können wir jedoch, durch gesetzlich verankerte Schülerabstimmungen, grundlegend verändern.

Schulgemeinschaftsausschuss neu: Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist das wichtigste Gremium, in dem schulinterne Entscheidungen getroffen und schulinterne Probleme diskutiert werden. Unter anderem sind die Besetzung, die Beschlussfähigkeit und der Abstimmungsmodus des Schulgemeinschaftsausschusses im § 64 des Schulunterrichtsgesetzes geregelt. Die bestehenden Regelungen im § 64 gehören aus unserer Sicht in wesentlichen Punkten reformiert. Unser Ziel ist es, dass die Schüler im Mittelpunkt stehen und die Schülervertreter deshalb im Schulgemeinschaftsausschuss gestärkt werden sollen.

Reform des „Schüler im Parlament“: Wir fordern mehr Schülermitbestimmung im Schülerparlament. Aus diesem Grund fordern wir eine Reform der gültigen Geschäftsordnung.

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    2021. 11. 30. -on,-en,-ön,-án,-én

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