Region: Østerrike
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Schülertransport im ländlichen Gebiet sichern!

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Immer mehr Gemeinden bleiben auf den Restkosten des Schülertransports sitzen, was einer groben Kostenverschiebung vom Bund auf die Gemeinden bedeutet und gerade wieder die ländlichen Gemeinden massiv benachteiligt. Da es immer schwieriger wird, einen Schülertransport für unsere Pflichtschüler aufrecht zu erhalten, fordern wir den Nationalrat auf, sich dem Thema eingehend zu widmen und das Gesetz neu zu regeln.Wir fordern ein klares Bekenntnis des Bundes zum Erhalt des Schülertransports sowie zum Kindergartentransport im Pflichtkindergartenjahr und in diesem Kontext auch die Übernahme der vollen Kosten, die dafür notwendig sind.

Zusätzlich fordern wir eine Offensive durch das Arbeitsmarktservice, damit der Schülertransport für Arbeitssuchende interessanter wird. Das AMS soll die Kosten für Führerschein bzw. Schülertransportausweis übernehmen.

Grunnen til

Der Schülertransport wird im ländlichen Gebiet wie zum Beispiel in Passail großteils im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs abgewickelt. Die notwendige Rechtsgrundlage für die Schülerfreifahrt im Gelegenheitsverkehr bildet das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 – somit ist der Schülertransport eine Kernkompetenz des Bundes. Hinsichtlich Familienfreundlichkeit und Klimaschutz wäre es dringend notwendig, Maßnahmen zum Erhalt des Schülertransports im ländlichen Raum einzuleiten und der erste Schritt dazu ist eine Neuregelung des Gesetzes. Der Schülertransport muss für Transportunternehmen attraktiver werden und die Gemeinden müssen entlastet werden.

Unsere gewerberechtliche Geschäftsführerin des Schülertransportbetriebes der Marktgemeinde Passail – Frau Claudia Schinnerl – hat in einem Maßnahmenkatalog viele Beispiele und auch Lösungsvorschläge verfasst:

Regelung Zugang zum Kostenersatz SFF-GV

Unternehmen mit Personenbeförderungsgewerbe sollen entsprechend wirtschaftliche Vergütungen (Erhöhung des KM-Tarifes) erhalten, damit der Schülertransport wieder für Unternehmen attraktiver wird. Transportunternehmen verlangen offenbar teilweise von Gemeinden zusätzliche Förderungen um mit dem Schülertransportbetrieb überleben zu können. Es darf keine Kostenverschiebung vom Bund auf Gemeinden geben!

1)    Änderung der zumutbaren 2-KM-Regelung

Die zumutbaren 2 Kilometer Fußweg sind nicht mehr zeitgemäß. Die 2-KM-Regelung muss in ländlichen Gemeinden auf 1 KM reduziert werden (Ausnahme: Ortsgebiet des Schulstandorts). Die Zumutbarkeitsbestimmungen müssen dringend durch den Bund evaluiert werden. Wir fordern die Berücksichtigung von Sonderregelungen hinsichtlich Schulwegsicherheit (zB fehlende Gehsteige, fehlende Beleuchtung, stark befahrene Landes-/Bundesstraßen, Buswartehäuschen usw.).

2)    Kostenersatz bzw. Vergütung durch den Bund

Einerseits ist der KM-Tarif für Unternehmen unrentabel, andererseits herrscht akuter Personalmangel in diesem Bereich. Weiters sind Eltern immer fordernder und sind es noch dazu die politischen Strukturen in den Gemeinden, die bei Unternehmen zu Demotivation führen. Immer mehr Transportunternehmen geben den Schülertransport auf. Wir fordern neben der Anhebung des KM-Tarifes um mind. 25% ohne Abzüge sowie jährliche gemischte Indexanpassung aus Verbraucherpreis- und Lohnkostenindex und die Anhebung des Pro-Kopf-Beitrages auf € 4.000

3)    Stundenkontingente Bildungsregion

Unsere Schulen sind angehalten, den Stundenplan so früh wie möglich zu übermitteln, damit auch die Mittagstouren für die Heimfahrten rechtzeitig vor Schulbeginn geplant werden können. Leider ist dies bisher nie möglich gewesen, da die Stundenkontingente seitens der Bildungsregionen erst einige Tage vor Schulbeginn gemeldet werden.

4)    Stichfahrten

Im ländlichen Gebiet gibt es viele Stichfahrten, die nicht vom Bund abgegolten werden. Wir fordern vollen Kostenersatz bei Stichfahrten, wenn Sackgassen nachgewiesen werden können.

5)    Mischbetrieb (Kiga/Schüler) – verpflichtendes Kindergartenjahr

Wir fordern eine gesetzliche Änderung auf vollen Kostenersatz bereits ab 3 Schulkindern (aktuell 5) bei Vollbesetzung des Busses im Mischbetrieb. Kindergartenkinder mit Besuchspflicht (zB § 36 Stmk. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz) sollen mit Schülern gleichgestellt sein und ebenfalls vom Bund finanziert werden.

6)    Schüler, die den Schulsprengel verlassen „Zubringer“

Im ländlichen Gebiet gibt es massive Probleme beim öffentlichen Verkehr. Über den Gelegenheitsverkehr gibt es zwar mit der Tourenplanung in der Früh die Möglichkeit als Lückenfüller. Allerdings bieten wir in Passail um 14.30 Uhr die letzte Möglichkeit vom Markplatz Passail zur Heimfahrt an. Danach gibt es nur mehr Taxibetriebe oder die Eltern selbst. Wir fordern vollen Kostenersatz für Taxifahrten und Fahrgemeinschaften.

7)    Platzhalter

Oft melden Eltern ihre Kinder zum Schülertransport an und besetzen damit einen Platz, der in der Regel dann leer bleibt und der Bus halb besetzt fährt. Um eine effiziente Tourenplanung zu gewährleisten, sollte die Regelung verschärft werden (zB mind. 4x pro Woche früh + mittags), ansonsten kann der leere Platz anderweitig vergeben werden.

8)    Selbstbehalt

Derzeit ist es ein massiver Organisationsaufwand, diesen Selbstbehalt von 19,60 von den Eltern einzukassieren. Wir fordern, dass das Finanzamt diesen Aufwand selbst durchführt (zB Einhebung über Arbeitnehmerveranlagung)

Hinsichtlich Familienfreundlichkeit und Klimaschutz wäre es dringend notwendig, Maßnahmen zum Erhalt des Schülertransports im ländlichen Raum einzuleiten und der erste Schritt dazu ist eine Neuregelung des Gesetzes. Der Schülertransport muss für Transportunternehmen attraktiver werden und die Gemeinden müssen entlastet werden.

Wir fordern ein klares Bekenntnis des Bundes zum Erhalt des Schülertransports sowie zum Kindergartentransport im Pflichtkindergartenjahr und in diesem Kontext auch die Übernahme der vollen Kosten, die dafür notwendig sind.

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