Reģions: Burgenlande
Dzīvnieku aizsardzība

Schluss mit Haustierabschuss, Gatterjagd und der Jagd auf gezüchtete Tiere

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Landesrätin Verena Dunst
713 Atbalstošs 152 iekš Burgenlande

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Der Entwurf des neuen Burgenländischen Jagdgesetzes ist nicht zeitgemäß und nicht tiergerecht. Wir fordern wesentliche Verbesserungen ein. So verpflichtet der Gesetzesentwurf weiterhin zuständige Jäger, "streunende" Katzen und Hunde zu töten. Dies widerspricht dem Tierschutzgedanken und ist nicht zu rechtfertigen.

Weiters soll, wenn auch mit Einschränkungen, die sogenannte Gatterjagd - die Jagd in eingezäunten Gebieten (meist nur ca. 1000 mal 1000 Meter groß) auf gezüchtete Tiere - weiter möglich sein. Diese Unart der Jagd ist selbst in Jagdkreisen mehr als umstritten. Auch die Jagd auf gezüchtetes Niederwild (Enten, Fasane, Rebhühner,....), welches in Volieren aufgezogen wurde und dann für den Abschuss ausgesetzt wird, ist in der Gesetzesvorlage weiter möglich. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition fordern die zuständige Landerätin Verena Dunst auf, das Burgenländische Jagdgesetz soweit zu ändern, dass

1) Haustierabschüsse zur "Ausübung des Jagdschutzes" aus dem Gesetz genommen werden. 2) die Jagd in "umfriedeten Eigenjagdgebieten", die sogenannte Gatterjagd gänzlich verboten, bzw. so weit eingeschränkt wird, dass sie praktisch verunmöglicht wird. In fünf von neun Bundesländern ist dies bereits der Fall! 3) das Aussetzen von Niederwild (Enten, Fasane,...) in die freie Wildbahn, um es einige Wochen später abzuschiessen, komplett verboten ist.

Tierschutz ist in der Österreichischen Verfassung als Zielbestimmung verankert und muss damit über dem Jagdgesetz stehen.

Pamatojums

Ein neues Jagdgesetz muss sich an den Erfordernissen der heutigen Zeit orientieren. Immer mehr Menschen haben kein Verständnis für die Gatterjagd und die Jagd auf ausgesetzte Zuchttiere. Zudem wird dadurch die Jagd an sich in ein schlechtes Licht gestellt.

Aber auch der Abschuss von Haustieren, der noch dazu verpflichtend im Gesetz steht ist ein Relikt aus vergangenen Tagen. Es gibt immer mehr persönlich Betroffene, deren Haustiere auf diese Weise erschossen werden und die dadurch ein Familienmitglied verlieren.

Die burgenländische Landesregierung rühmt sich gerne eine Vorreiterrolle im Tierschutz einzunehmen. Wenn dieses Jagdgesetz so beschlossen wird, wie es derzeit als Entwurf vorliegt ist das Gegenteil der Fall. Deshalb: der Tierschutz muss ins Jagdgesetz!

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