Gesundheit

Naturheilverfahren und Schulmedizin - gleiches Recht auf Leistungserstattung durch die Krankenkassen

Petition richtet sich an
Gesundheitsministerium
3.239 Unterstützende 3.159 in Deutschland
6% von 50.000 für Quorum
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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Es ist dringend an der Zeit, dass viel mehr Naturheilverfahren (mit guter Studienlage) in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden, damit sie gleichberechtigt mit schulmedizinischen Behandlungen als erstattungsfähig beansprucht werden können. Da Naturheilverfahren kostenmäßig oftmals günstiger als schulmedizinische sind, wäre das ein sicher nicht unerheblicher Kostensenkungsfaktor für das Gesundheitswesen. Oftmals helfen bei bestimmten Beschwerden schon lang bewährte naturheilkundliche Behandlungen und machen eine teure schulmedizinische Medikation überflüssig, deren Nebenwirkungen häufig wieder mit weiteren Medikamenten abgefedert werden müssen - für manche Patienten eine Kettenreaktion ohne Ende. - Nähere Infos zu den - nach anerkannten wissenschaftlichen Qualitätsstandards zugelassenen Naturheilverfahren - finden Sie im Internet unter: https://www.hufelandgesellschaft.de/

Begründung

Im Grundgesetz sind die allgemeine Handlungsfreiheit sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Aus Artikel 2, Absatz 1 GG (Grundgesetz) resultiert das Recht, selbstbestimmt über seine Heilbehandlung zu entscheiden. So gesehen ist es in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar, dem Einzelnen für seine Krankenkassen-Beiträge notwendige Heilbehandlungen gesetzlich zuzusagen, ihn aber andererseits von bestimmten Behandlungsmethoden (hier: Naturheilverfahren) auszuschließen und der Eigenfinanzierung zu überlassen. Hier besteht ein großes Ungleichgewicht in der Anerkennung zwischen Naturheilverfahren und Schulmedizin, das dringend in den gesundheitsrechtlichen Fokus genommen und reformiert werden muss!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Rosie C. aus Weimar
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Neuigkeiten

  • Leider ist meine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Krankenkassen-Kostenübernahme von komplementären Krebstherapien im Januar 23 mit der Begründung abgelehnt worden, dass sich dem Gericht eine Grundrechtsverletzung (hier das Recht auf "körperlichen Unversehrtheit") in Bezug einer Nutzen-Risikoabschätzung von toxischen Leitlinientherapien und ggf. statt dessen alternativer Inanspruchnahme komplementärer Therapien nicht deutlich genug erschlossen hat. Es gilt also nach wie vor: Erst Ausschöpfung von Leitlinientherapien, dann mögliche Alternativen und damit von vornherein keine kostenmäßig abgesicherte Entscheidungsmöglichkeit zwischen Schulmedizin und naturheilkundlichen Behandlungsoptionen. Natürlich kann ich mich für alternative... weiter

  • Liebe Petitionsunterstützer/innen,

    zunächst möchte ich Ihnen/euch alles Gute zum neuen Jahr wünschen und mich besonders für all die hinzugekommenen Unterschriften und unterstützenden Kommentare bedanken! - Ich habe meine Petition inzwischen noch mal zeitlich verlängert und hoffe, dass in diesem Jahr noch viele Unterschriften dazu kommen.
    Leider ist meine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Krankenkassen-Kostenübernahme von komplementären Krebstherapien im Januar 23 mit der Begründung abgelehnt worden, dass sich dem Gericht eine Grundrechtsverletzung (hier das Recht auf "körperliche Unversehrtheit") in Bezug einer Nutzen-Risikoabschätzung von toxischen Leitlinientherapien und ggf. statt dessen alternativer Inanspruchnahme... weiter

Ich denke eher, dass Krankenkassen-Beiträge zumindest stabil gehalten werden können, wenn kostengünstige Naturheilverfahren mehr eingesetzt würden!

Kein Geld für Scharlatane!

Warum Menschen unterschreiben

Meiner Meinung nach ist es viel sinnvoller, die Selbstheilungskräfte des Körpers durch sanfte, natürliche Mittel und Methoden zu aktivieren oder zu unterstützen. Es sollte allen Menschen zur Verfügung gestellt werden, inkl. Kostenübernahme (durch GKV).

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