Alueella: Itävalta
Hyvinvointi

Keine neue Ausbildungsverordnung für Lebens- & Sozialberatung ohne breite Diskussion

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Österreichische Bundesregierung
826 Tukeva 804 sisään Itävalta

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Die Unterzeichneten fordern:

  • Die Offenlegung der mit den Ministerien diskutierten Entwürfen einer neuen Ausbildungsverordnung für Lebens- und SozialberaterInnen.
  • Die Einbeziehung aller Betroffenen (Bestehende LSB, AusbildungskandidatInnen, Ausbildungsinstitute) in den Prozess und keine Alleingänge der Kammer.
  • Keine neue Ausbildungsverordnung, die eine signifikante Verteuerung der LSB-Ausbildung mit sich bringt. (siehe Erklärung untenstehend)
  • Keine verpflichtende „Staatliche Prüfung“ als Zugangskriterium für den Beruf. (siehe Erklärung untenstehend)
  • Freiwillige Weiterqualifizierung statt massiver Erhöhung des Aufwandes der Basisausbildung.

Perustelut

Derzeit wird, wie von der Kammer bestätigt, angestrebt, die Ausbildungszeit für Lebens- und SozialberaterInnen auf das Niveau von 180 ECTS (=4.500 Stunden) zu erhöhen. Das entspricht selbst unter Einbeziehung des Praktikums mehr als einer Verdreifachung der Ausbildungszeit (derzeit 1.364 Stunden) und übersteigt auch die Ausbildungszeit von PsychotherapeutInnen (derzeit inkl. Praktikum und Propädeutikum 3.221 Stunden). Die Erhöhung der Ausbildungsstunden würde auch eine signifikante Verteuerung der Ausbildungen zur Folge haben. Diese müssen naturgemäß ähnlich teuer werden wie die Psychotherapieausbildung, was dazu führt, dass sich niemand mehr für eine LSB-Ausbildung entscheidet und daher der Beruf mittelfristig verschwindet. Das kann nicht im Interesse der aktiven Lebens- und SozialberaterInnen und auch nicht im Interesse der Gesellschaft sein.

Zusätzlich ist seitens der Wirtschaftskammer eine staatliche Prüfung geplant. Lebens- und SozialberaterInnen arbeiten jedoch in einem Bereich, in dem Qualifikation nicht einfach messbar oder prüfbar ist. Vor allem ist noch unklar, wer solche Prüfungen abnehmen soll und was die Prüfenden qualifiziert, Kernkompetenzen der LSB, wie beispielsweise „Haltung“ zu beurteilen.

Wir fordern die Kammerverantwortlichen also auf, die derzeit geplante Änderungen im Detail offen zu legen und in einen breiten, transparenten Diskurs mit allen Beteiligten einzutreten.

 

Alle Informationen findet ihr unter http://www.vfpb.at/index.php/neue-ausbildungsverordnung

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    ajankohtana 24.9.2021

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