Region: Friesach
Mieszkania

Kein Denkmalschutz für die Friesacher Innenstadt

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Stadtgemeinde Friesach
161

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  1. Rozpoczęty 2018
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

Antrag der unterzeichneten Liegenschaftseigentümer der Friesacher Innenstadt betreffend den Denkmalschutzbestrebungen der Friesacher Innenstadt:

Der Stadtrat und der Gemeinderat wird ersucht, dafür einzutreten, dass das Bundesdenkmalamt die gesamte Innenstadt von Friesach nicht unter Denkmalschutz stellen darf.

Uzasadnienie

Das Bundesdenkmalamt beabsichtigt in Friesach die gesamte Innenstadt unter Denkmalschutz zu stellen. Im kommenden Jahr soll allen Eigentümern per Bescheid die Unterschutzstellung mitgeteilt werden.

Ist ein Gebäude unter Denkmalschutz ist jede Veränderung im Inneren und Äußeren, die den Bestand oder die Erscheinung beeinflussen könnten, verboten. Es kann auch die Ausstattung und Einrichtung betroffen sein. Außerdem werden Sanierungen und oder Umbauten massiv erschwert und bedarf einer Einwilligung durch das Bundesdenkmalamt. Organen des Bundesdenkmalamtes müssen Besichtigungen,wissenschaftliche Untersuchungen, Restaurationsproben und Fotoaufnahmen des denkmalgeschützt ein (Wohn-) Gebäudes gestattet werden.

Durch diese Verpflichtung und den Umstand, dass die Unterschutzstellung von Amts wegen auch im Grundbuch zu vermerken ist, sehen sich die betroffenen Eigentümer massiv in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Sie befürchten, dass bauliche Veränderungen an Gebäuden gar nicht, oder nur mehr unter restriktiven Auflagen, vorgenommen werden dürfen und dadurch eine erhebliche Wertmindreung des Verkaufswertes eintritt. Eine Unterschutzstellung einer ganzen Stadt hätte aber nicht nur negative Auswirkungen auf die betroffenen Hauseigentümer.

Ein Ensembleschutz birgt auch Gefahr, dass ein historisch gewachsener Gebäudestand für die Bevölkerung- insbesondere für die jüngere- als Wohnraum unattraktiv wird. auch Wohnraumbedürfnisse unterliegen einem Wandel; werden notwendige Adaptierungen bzw. Modernisierung an Gebäuden erschwert oder gänzlich verhindert, verliert das Objekt an Attraktivität. Geschäftsumbauten sind praktisch unmöglich oder nur mit enormen Auflagen verbunden. Es kann nicht der Wille des Denksmalschutzes sein, leerstehende, unbewohnte Gebäude zu schaffen.

Insbesondere wenn Wohn- und Geschäftsgebäude, die derzeit nicht unter Denkmalschutz stehen, unter Denkmalschutz gestellt werden, kommt es nachweislich zu massiven Wertverlusten. Der Stadtrat und Gemeinderat der Stadtgemeinde Friesach wird daher im Rahmen seiner politischen und rechtlichen Möglichkeiten aufgefordert, auf das Bundesdenkmalamt einzuwirken um den geplanten Ensembleschutz in Friesach zu unterlassen.

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