Région: Autriche
Politique étrangère

JA zur Verurteilung von Antisemitismus, NEIN zur Verurteilung von Widerstand und BDS

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Nationalrat
190 Soutien 140 en Autriche

Le destinataire de la pétition n'a pas réagi

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  1. Lancé 2020
  2. Collecte terminée
  3. Soumis le 04/03/2020
  4. Dialogue
  5. Echoué

Die außenpolitischen SprecherInnen aller fünf Parlamentsparteien haben im vergangenen Dezember einen gemeinsamen Entschließungsantrag „betreffend Verurteilung von Antisemitismus und BDS-Bewegung“ im Nationalrat eingebracht, der am 27.2. auch im Plenum beraten und beschlossen werden soll. Mit Recht wird dort auf die jahrhundertelange verhängnisvolle Geschichte sowie die besorgniserregende aktuelle Zunahme des Antisemitismus hingewiesen. Es ist daher zu begrüßen, dass der Nationalrat jede Form des Antisemitismus klar verurteilt und die Bundesregierung auffordert, antisemitischen Tendenzen entschlossen und konsequent entgegenzutreten.

Für klar halten wir die Formulierung im Antrag dass „sachliche Kritik an einzelnen Maßnahmen der Regierung Israels zulässig sein“ muss. Diese Aussage wird allerdings in der pauschalen Verurteilung der BDS-Bewegung wieder zurückgenommen, weil hier allen kritischen Anfragen undifferenziert Antisemitismus unterstellt wird. Die von der BDS-Bewegung ausgesprochene Kritik der israelischen Siedlungs- und Besatzungspolitik darf nicht einfach als „israelbezogener Antisemitismus“ unterdrückt werden.

Im Gegensatz zur pauschalen Verurteilung von BDS im vorliegenden Antrag, sieht das Urteil des EuGH vom 12. November 2019, demnach Produkte aus israelischen Siedlungen in den seit 1967 besetzten Gebieten nicht als Produkte aus Israel bezeichnet werden dürfen, sehr wohl einen berechtigten Grund für Boykottmaßnahmen gegeben.

Die Brandmarkung der gesamten internationalen BDS-Bewegung als „antisemitisch“ lehnen wir entschieden ab. Sie steht unter Schirmherrschaft des südafrikanischen Erzbischofs, Anti-Apartheid-Kämpfers und Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu. Zunehmend findet sie weltweite Unterstützung, auch in den USA, wo zahlreiche christliche Kirchen und kirchliche Organisationen Boykott und Sanktionen in der Tradition Mahatma Gandhis als Mittel im gewaltfreien Eintreten für Menschenrechte und gegen Unterdrückung verstehen.

Zusätzlich wird in gegenständlichem Entschließungsantrag das Rückkehrrecht der PalästinenserInnen in Frage gestellt, das klar im Völkerrecht (UN-Resolution 194 und weitere) verankert ist. Die reale Ausformung kann nur durch faire Verhandlungen mit beiden Seiten geklärt werden.

Weiters stellen wir die Frage, warum in dem Antrag Israel mehrmals – im Sinne des im Vorjahr von der Knesseth beschlossenen Nationalstaatsgesetzes – als „jüdischer Staat“ bezeichnet wird, ohne dass die Rechte der nicht-jüdischen – vor allem palästinensischen – BewohnerInnen auch nur erwähnt werden.

Wir machen Sie auch auf eine realpolitische Gefahr aufmerksam: Eine Verurteilung der BDS-Bewegung durch das österreichische Parlament liegt zweifellos im Interesse der Regierung der Besatzungsmacht Israel. Österreich würde mithelfen, den seit Jahrzehnten hart um seine Befreiung ringenden palästinensischen Volk ein völkerrechtlich völlig legitimes und unersetzliches gewaltfreies Mittel aus der Hand zu nehmen. Österreich würde sich daran beteiligen, ein schwer unterdrücktes Volk weiter in die Verzweifelung und - unschwer vorhersehbar! - verstärkt in einen andauernden gewalttätigen Widerstand zu treiben.

Wir appellieren daher an die ProponentInnen des Entschließungsantrages sowie an Sie und alle Abgeordneten im Nationalrat, den Text noch einmal zu überdenken und eindeutig auf die realen Gefahren des Antisemitismus zu fokussieren, damit er nicht als einseitige Parteinahme für die derzeitige israelische Regierungspolitik sowie gegen die Rechte des palästinensischen Volkes interpretiert werden kann. Dies umso mehr, als sich Österreich im vergangenen Jahrhundert einen guten Namen als Vermittler in internationalen Konflikten – insbesondere auch im Nahostkonflikt – gemacht hatte. Einen Ruf, der im Interesse der Glaubwürdigkeit einer aktiven Neutralitätspolitik dringend wiederhergestellt werden muss!

Raison

Am 27.2.2020 steht der entsprechende Antrag 141/A(E) "Verurteilung von Antisemitismus und BDS-Bewegung" zur Abstimmung im Plenum des Nationalrats. Wir begrüßen die Verurteilung jeder Form des Antisemitismus durch den Nationalrat, richten uns aber gegen die pauschale Verurteilung der BDS-Bewegung.

Wir richten uns mit diesem OFFENEN BRIEF an die PräsidentInnen des Nationalrats, die Klubobleute der Parlamentsparteien und die Abgeordneten zum Nationalrat.

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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  • Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!

    Wir haben die Petition vor der Nationalratssitzung am Do 27.2. vor dem
    Parlament persönlich übergeben und per Mail an die
    NationalratspräsidentInnen und die Klubobleute geschickt. Hier einige
    Fotos: palaestinasolidaritaet.at/de/4506

    Leider hat der Nationalrat die Entschließung dennoch unverändert
    beschlossen.

    Aber der Kampf für Meinungsfreiheit und einen gerechten Frieden geht
    weiter. Aktuell haben wir eine Inserataktion:
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