Rakennus

Gegen das Neubauprojekt Kindergarten am Standort Dreilinden

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Gemeinde Schwendau / Zillertal
355 Tukeva 125 sisään Gemeinde Schwendau

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Petition zum Schutz unseres historischen, kulturell- und geschichtsträchtigen, aber nunmehr akut gefährdeten Naturdenkmalsbereich „Drei Linden“ in der Gemeinde Schwendau, Zillertal!

In der Gemeinderatssitzung vom 20.2.2020 wurde für den beabsichtigten neuen Kindergarten und den hier zur Auswahl stehenden beiden Standorten, und zwar bisheriger Kindergartenbereich Augasse oder Bereich „Drei Linden“ mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen ein Grundsatzbeschluss seitens unserer Gemeindevertretung für den Standort „Drei Linden“ gefasst, wodurch nunmehr künftig ein massiver Eingriff und die Gefahr der unwiederbringlichen Zerstörung des geschichtsträchtigen, historisch gewachsenen, denkmalgeschützten und auch im Tiroler Kunstkataster erfassten Gemeindebereiches bei den „Drei Linden“ gegeben ist und ansteht.

Perustelut

Beim Bereich der „Drei Linden“ handelt es sich um einen schützenswerten kulturhistorischen Versammlungs- und Gerichtsstättenplatz. Bereits ab dem 14. Jahrhundert war hier der Ort der Gerichtsverhandlungen des Schwendauer Urbaramtes bzw. der späteren Hauptmannschaft. Auch war es der Versammlungsort des einstigen Zillertaler Urbaramtes, der Zillertaler Auswanderer Anfang des 19. Jahrhunderts und des hinteren Zillertals. Traditionell findet hier auch der Leonardiritt statt.

Das dortige Lindenkreuz steht unter Denkmalschutz und ist nicht nur ein religiöses Kleindenkmal, sondern auch ein entsprechendes Erinnerungsmal für diesen geschichtsträchtigen Platz. Bereits seit 1938 wurden auch die dortigen drei Lindenbäume zum Naturdenkmal erklärt und somit entsprechend schutzwürdig.

Dieser authentische und gewachsene Bereich mit dem denkmalgeschützten Wegkreuz an der historischen Straßenkreuzung und den Lindenbaumgruppe prägen besonders das Orts- und Landschaftsbild unseres Ortsteils Drei Linden und unserer Gemeinde Schwendau und hängen Charakter und Wirkmäßigkeit dieses bemerkenswerten Ortes vor allem auch von seiner ausreichend freien und unbebauten Umgebung ab.

Durch den getroffenen Grundsatzbeschluss und die hier beabsichtigten Baumaßnahmen wird Charakter, Charme sowie Wirkung und Strahlkraft dieses geschützten Ortsbereiches zerstört. Es gibt in unserer Gemeinde Schwendau jedenfalls bestimmt bessere und geeignetere Standorte für den Kindergartenbau, hier vor allem beispielsweise der bereits bestehende und mit der jetzigen Kinderkrippe ausgestattete Standort Augasse.

Das Projekt am beabsichtigten Bereich Drei Linden ist erheblich teurer und verursacht bereits jetzt schon kalkulierte Mehrkosten von mindestens € 700.000,-- im Vergleich zum alternativen ebenfalls verfügbaren und auch bereits projektierten Standort Augasse.

Zu den reinen Baukosten des Kindergartens fallen beim Standort Linden nach derzeitigem Stand mindestens ein weiterer Betrag von € 1.000.000,-- für den erforderlichen Grundankauf von rund 2.500 bis 3.000,-- m² an, wobei dies umgelegt für eine derzeitige landwirtschaftliche Freilandfläche einen Quadratmeterpreis von jedenfalls mehr als € 330,-- bedeuten würde. Zudem ist neben der anzukaufenden teuren Grundstücksfläche für derzeitiges Freiland von der Agrargemeinschaft Dorfinteressentschaft Schwendau auch noch ein Ankauf einer weiteren anschließenden Freilandgrundfläche erforderlich, wo bereits jetzt schon ein weit höherer Preis als die durchschnittlichen € 330,-- pro m² angesprochen wird. Es ist hier auch eine für den Grundverkauf anfallende und die verkaufenden Parteien treffende Übernahme der Immobilienertragssteuer durch die Gemeinde gerüchtweise in Diskussion.

Hier stellt sich auch die Frage, warum im Vergleich zum durchschnittlichen Preisgefüge von rund € 34,-- für Freiland, rund € 60 bis 70,-- für Kulturgrund und vor allem den rund € 200,-- für den Baugrundpreis von gefördertem Wohnbau für Schendauer Familien, zudem wo jüngst eine solche Baulanderschließung für Schwendauer im Gemeinderat abgelehnt wurde, jetzt dafür von der Gemeinde ein derart hoher Grundpreis von voraussichtlich mehr als € 330,-- für das derzeitige nicht bebaubare Freiland aufgewendet werden muss bzw. überhaupt aufgewendet werden sollte. Da befürwortende Gemeinderäte auch gleichzeitig Mitglieder der dadurch profitierenden Agrargemeinschaft Dorfinteressentschaft Schwendau sind, steht vor allem hier auch ein durchaus bedenklicher Befangenheitsaspekt im Raum.

Anstelle der derzeitigen Flächenwidmung mit Naherholungsfunktion wird durch das angedachte Projekt auch die Siedlungsgrenze des Ortsteils „Drei Linden“ aufgerissen, dadurch künftig auch das hier gegebene Ortsbild nachhaltig beeinträchtigt, dies obwohl im aktuellen örtlichen Raumordnungskonzept für diesen Bereich keine bauliche Entwicklung vorgesehen und zudem auch im gelben Wildbachgefahrenzonenbereich gelegen. Unter Heranziehung der raumplanerischen Grundsätze ist dies weiters als äußerst kritisch und bedenklich zu bewerten und zudem kein entsprechend gebotener Umgang mit den schützenswerten Ressourcen Grund und Boden, da hier in keiner Weise von einer bodensparenden Vorgehensweise gesprochen werden kann, dies vor allem wegen des bereits genutzten, vorhandenen, verfügbaren und geeigneten bisherigen Kinderkrippestandortes Augasse, bei dem bereits entsprechende Infrastruktur, Erschließung und Spielfläche vorhanden ist und nahe zu Hauptschule, Schwimmbad und Freizeitpark gelegen ist.

In Zeiten wie diesen ist jedenfalls ein sparsames Handeln und sparsamere Geschäftsgebahrung einer Gemeinde geboten, sodass Projektmehrkosten von schon jetzt mindestens kalkulierten € 700.000,-- vermieden werden müssen und dafür auch gekämpft werden sollte.

Wir sind gegen die Zerstörung von Dreilinden gegen erhebliche Projektmehrkosten! Bitte unterstützen Sie uns dabei und appellieren Sie an die Gemeinde Schwendau, indem auch Sie diese Petition unterschreiben.

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