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Für echte Qualität im Straßenverkehr!

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  1. Algatatud 2019
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Novellierung der Straßenverkehrsordnung: i.B. eine Ergänzung des § 43 Abs. 1 StVO, um eine bessere Regelung zum Verbot von maut-vermeidendem LKWSchweraufkommen, das nicht dem Ziel- und Quellverkehr dient, besser zu ermöglichen.

Unerwünschter Mautumgehungsverkehr: Es soll den zuständigen Verkehrsbehörden die Möglichkeit zur Unterbindung eines unerwünschten Mautumgehungsverkehrs (z.B. durch Tonnagen-Begrenzung für überregionalen Güterverkehr), insbesondere durch ein Verbot von LKWSchwerverkehr, im Falle einer Feststellung von regelmäßigen Umgehungen des übergeordneten Straßennetzes, eingeräumt werden.

Kompromissfähigkeit: Eine solche Regelung muss die Möglichkeiten zur Sicherung der Qualität des Straßenverkehrs, i.B. an Hauptverkehrslinien, sowohl aus Sicht der Kommunen und der ansässigen Wirtschaft, als auch aus Sicht der Anrainerinnen und Anrainer, schaffen.

Selgitus

Durchdachte Verkehrspolitik muss stets sowohl die Interessen von an Verkehrsrouten ansässigen Kommunen und Betrieben, als auch jene der Bürgerinnen und Bürger des Gebietes im Auge behalten. Gerade Regionen, wo die Straßeninfrastrukur von einer Hauptverkehrsroute durch den Bezirk geprägt wird, sind vom Zusammenspiel beider Aspekte abhängig. Entscheidend ist dabei vor allem die Qualität des Straßenverkehrs, die viel Einfluss sowohl auf die wirtschaftliche Situation der Region, als auch auf das Leben de Anrainerinnen und Anrainer von Hauptverkehrsrouten hat.

In zahlreichen österreichischen Regionen zeigt sich anhand dieser Kriterien immer öfter ein zentrales Problem: Die Tendenz, LKW-Schwerverkehr, der nicht dem Quell- und Zielverkehr dient, von übergeordneten Straßennetzen (Autostraßen, Autobahnen etc.) über nicht-mautpflichtige Routen zu leiten. Für die Flüssigkeit, Leichtigkeit, Sicherheit und insbesondere Qualität des Verkehrsflusses in der Region bringt diese Form der Maut-Umgehung extrem negative Folgen mit sich.

Viele Gemeinden und Initiativen haben sich daher schon in Grundsatzbeschlüssen für ein generelles Fahrverbot für LKWs (ausgenommen Ziel- und Quellenverkehr) auf den entsprechenden Routen ausgesprochen. Um eine bestmögliche Umsetzung dieses für die Anrainerinnen und Anrainer, aber auch für die Kommunen des Bezirks dringend notwendigen Schrittes zu ermöglichen braucht es aber entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen.

Die bisher in der Straßenverkehrsordnung definierten Rahmenbedingungen für Interventionen der zuständigen Behörden bieten aber noch keine Möglichkeiten, das Problem von maut-vermeidenden LKWs zu lösen. Mit dem Ziel, die gewachsene Verkehrsinfrastruktur unseres Landes wirklich zukunftsfit im Sinne der Bevölkerung zu machen, braucht es für die Verkehrsbehörden neue Handlungsmöglichkeiten durch die Straßenverkehrsordnung. Im Sinne es sicheren, leichten, flüssigen, aber insbesondere qualitätsvollen Straßenverkehrs wird daher der Bund ersucht, entsprechende rechtliche Bedingungen im Zuge einer Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Regionen in ganz Österreich zu schaffen.

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arutelu

Ich finde gut, dass vor der Schweizer Grenze alle LKW- Fahrer, die per Autobahn fahren, erstmal lange am Zoll warten dürfen. Der Güterverkehr auf der Schiene hingegen rollt zügig durch; darunter auch LKW- beladene Züge ("Rollende Landstraße"). Frachtzüge können ohnehin eine weitaus höhere Geschwindigkeit fahren, als die LKW- Pest auf unseren Straßen.

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