Peticija je naslovljena na:
Bundesregierung
Laut Kraftfahrgesetz aus dem Jahr 1967 werden Kinder unter 14 Jahren im Linienverkehr nicht als eigenständige Person gewertet , was bedeutet:
- Kinder unter 6 Jahren sind nicht zu zählen
- Kinder unter 14 Jahren zählen 3 Kinder als 2 Personen
In einem Bus mit 50 Sitz- und 37 Stehplätzen dürfen daher legal bis zu 130 Kinder im Pflichtschulalter transportiert werden. Die Folge sind maßlos überfüllte Schulbusse, welche gerade am Land regelmäßig auf Straßen mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 100km/h fahren.
Daher fordern wir die Bundesregierung auf
als COVID-19-Sofortmaßnahme umgehend zu verfügen, dass jedem Schulkind, unabhängig von seinem Alter, auch im Linienverkehr ein gesicherter Sitzplatz zusteht;
in weiterer Folge den § 106 KFG 1967 so abzuändern, dass auch nach Ende der COVID-19-Krise jedem Schulkind unabhängig von seinem Alter auch im Linienverkehr ein gesicherter Sitzplatz zusteht.
razlog
Uns allen ist es ist ein großes Anliegen, die Sicherheit für Kinder beim Schülertransport deutlich zu erhöhen. Etliche Schulbusse sind so überfüllt, dass sie nicht einmal genug Platz zum Stehen bieten. Nach dem aktuell gültigen Gesetz werden Kinder unter 14 Jahren im Linienverkehr nicht als eigenständige Person gewertet und das möchten wir ändern.
Unabhängig vom Alter, sollte jeder Person auch im Linienverkehr ein gesicherter Sitzplatz zustehen.
Projektpartner
Bundeselternverband der Elternvereine an höheren und mittleren Schulen Österreichs
Österreichischer Verband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen - Dachverband
Hauptverband katholischer Elternvereine Österreichs
Projektinitiative Landesverband der Elternvereine Kärnten: "Sicher zur Schule - weil unsere Kinder es wert sind!"