Bildung

Die Pestalozzischule Rotenburg Wümme soll bleiben!

Petition richtet sich an
Landrat Rotenburg (Wümme)
1.647 Unterstützende 1.284 in Landkreis Rotenburg (Wümme)

Sammlung beendet

1.647 Unterstützende 1.284 in Landkreis Rotenburg (Wümme)

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Förderschulen Lernen stellen für lernbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche eine gute schulische Alternative dar. Eine Schließung der Pestalozzischule Rotenburg/Wümme (Förderzentrum Schwerpunkt Lernen) ist zurzeit nicht hinnehmbar. Die Unterzeichner dieser Petition fordern eine erneute Abstimmung im Hinblick auf die dargelegte Problematik in der Begründung.

Hinweis: Alle Daten werden vertraulich und nur zu diesem Zweck verwendet.

Begründung

Die Landesregierung hat beschlossen, dass Kommunen als Schulträger noch bis zum Beginn des Schuljahres 2022/23 Schüler der Klasse 5 in die Förderschulen für Lernen aufnehmen durften.

Da die Schulsituation innerhalb der inklusiven Schulen im Landkreis Rotenburg/Wümme sehr angespannt ist, dürfte eine vorzeitige Schließung der Pestalozzischule ROW für erhebliche Probleme sorgen. Der Pestalozzischule ROW liegen, zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Petition, bereits 14 Anfragen für die Klasse 5 im Schuljahr 2023/24 von Erziehungsberechtigten vor. Diese mussten abgelehnt werden.

Inklusion ist gut, wichtig und richtig, sollte aber mit Augenmaß betrieben werden. Zu einer gut umgesetzten Inklusion gehören u.a. mehr Personal und vor allem kleinere Klassengrößen. Beides sehen wir in naher Zukunft nicht als gegeben an. Des Weiteren bietet die Förderschule Lernen Kindern die Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss zu erlangen, den sie nur unter sehr erschwerten Bedingungen an einer Regelschule mit Inklusion erhalten würden.

Unsere Forderung wird ausdrücklich untermauert durch zwei Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention:

Artikel 5 Absatz 4 des UN-BRK besagt: „Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens."

Förderschulen sind besondere Maßnahmen, die nicht zur Diskriminierung beitragen, weil sie für Kinder mit Lernproblemen einen Schutzraum bieten.

Artikel 24 Absatz 2 c) "Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des einzelnen getroffen werden."

Aus Artikel 24 Absatz 2c) kann man auch die besondere Betreuung auf Förderschulen ableiten. Es gibt inzwischen immer mehr Kinder, die nicht mehr im Regelschulsystem beschulbar sind und ohne Förderschulen keinen Unterricht in einem sozialen Umfeld mehr hätten.

Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte spricht sich in seiner Pressemitteilung vom 23.02.2022 für die Beibehaltung der Förderschule "Lernen" nach derzeitigem Stand aus. Die Beibehaltung wäre derzeit sinnvoll und notwendig. Die Betreuung der Kinder mit Förderbedarf darf nicht unter der Schließung einer Förderschule Lernen leiden.

Hans Füll, Schulelternratsvorsitzender der Pestalozzischule Rotenburg Wümme

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Hans Füll aus Horstedt
Frage an den Initiator

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