Regija: Austrija
Poljoprivredi

Der gewerbeordnungsfreie Mitverkauf regionaler und kleingewerblicher Produkte muss möglich sein!

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Bundesregierung Österreich
4.607 4.579 u Austrija

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Petition zur Stärkung der Nachhaltigkeit und regionalen Entwicklung durch Ermöglichung von "Bauernhofläden" als Nische außerhalb der Gewerbeordnung

Liebe Bundesregierung,

Liebe Landeshauptleute, Liebe Landesräte, Liebe Abgeordnete,

Wir fordern eine Novelle der GewO dahingehend, dass in § 2 GewO z.B. in einem neuen Abs 3a der Betrieb von "Bauernhofläden/Bauernläden" Bauern im Rahmen ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bei Einhaltung der nachstehenden Voraussetzungen als zur Land- und Forstwirtschaft im Sinne der GewO gehörend normiert wird:

►"Bauernhofläden/Bauernläden" sind Verkaufseinrichtungen für land-und forstwirtschaftliche Erzeugnisse (§ 2 Abs 3 GewO)

  • unmittelbar am Bauernhof (wobei als Verkaufspersonal nur Familienmitglieder zulässig sind)

oder

  • in dislozierten Verkaufsständen (z.B. Regale am Feld, Container), die ohne Verkaufspersonal in Selbstbedienung (insbesondere hinsichtlich Warenauswahl, Bezahlung) betrieben werden.

►Der Anteil der selbst produzierten land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse (§ 2 Abs 3 GewO)

  • an den vorhandenen Regalflächen und
  • am Umsatz (im Jahresschnitt) muss zumindest 30% betragen. Es dürfen nur land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse und deren Veredelungen verkauft werden (von gewerblichen Veredlern (zB Molkereien) produzierte Produkte

dürfen

  • an den vorhandenen Regalflächen und
  • am Umsatz (im Jahresschnitt) in Summe maximal 15% betragen).

►Der Charakter der Verkaufseinrichtung darf nach dem Gesamteindruck nicht jenen eines Handelsbetriebs annehmen (dh die Ausstattung ist einfach zu gestalten; Kühlregal z.B. für Milchprodukte sind aber zulässig).

►ein land- und forstwirtschaftlicher Produzent darf maximal 15 dislozierte Verkaufsständen und nur innerhalb einer Distanz von maximal 150 Straßen-km vom Sitz seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs etablieren und betreiben (dislozierte Verkaufsstände im Ausland sind einzurechnen).

►Der Jahresumsatz aus allen vom land- und forstwirtschaftlicher Produzent betriebenen "Bauernhofläden/Bauernläden" darf maximal EUR 5,0 Millionen (ohne Umsatzsteuer) pro Jahr betragen.

Obrazloženje

Der ländliche Raum als Lebenswelt steht in einem besonderen Spannungsverhältnis zwischen Fortschritt und Tradition. Um den Menschen im ländlichen Raum zu ermöglichen, dieses Spannungsverhältnis konstruktiv aufzulösen und diesen ihren Lebensraum als solchen zu erhalten ist es, ihnen zu ermöglichen, ihre Nischen in der modernen Welt zwischen den Internetgiganten und den Lebensmittelkonzernen zu finden. Darin liegt der Kern der Nachhaltigkeit.

Von großer Bedeutung für den ländlichen Raum sind bäuerliche Betriebe, deren Arbeit die Landschaft von den Almen in den Bergen bis hin zu den im Herbst buntgefärbten Weingärten der Hügellandschaft der Südoststeiermark oder des Burgenlands prägen. Diese landschaftsprägende Arbeit der Bauern ist nur möglich, wenn sie ihre Produkte mit Gewinn vermarkten und verkaufen können. Angesichts der Marktmacht der großen Konzerne bei der Vermarktung der "Bauernprodukte" ist dabei die Ermöglichung von Nischen geboten, um nicht zur Massenproduktion mit ihren vielen Nachteilen für Mensch und Natur gezwungen zu sein. Nur so kann Nachhaltigkeit und Ökologisierung der Produktion gelingen.

Derzeit setzt die Gewerbeordnung (GewO) der Etablierung von echten Bauernhofläden" enge Grenzen. Nur der Verkauf der eigenen Produkte durch den Bauern ist nicht von der GewO erfasst; mit dem Mitverkauf von Produkten anderer Bauern wird die Grenze zum Handel bereits überschritten, auch wenn die Art des Verkaufs immer noch die für einen "Bauernhofladen" typische ist. Die mit der GewO verbundenen Erschwernisse verhindern die Etablierung von "Bauernhofläden" als Nische im ländlichen Raum, da diese "Bauernhofläden" dann mit den großen Handelskonzernen in deren Spielfeld (mit einer Gewinnmarge von ca. 0,5% des Umsatzes) konkurrieren müssen.

Unterstützen Sie daher die „Initiative zur Förderung landwirtschaftlicher und kleingewerblicher Selbstvermarktung“ zur Ermöglichung und zur Sicherung des Bestehens von "Bauerhofläden/Bauernläden" in ihrer Nische im ländlichen Raum außerhalb des Anwendungsbereichs der GewO. Unterstützen Sie so den Erhalt und die Stärkung des "ländlichen Raums" als Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsraum abseits der städtischen Zentren.

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Novosti

Die Petition verfolgt das Ziel, dass ein aktiverer Bauer die Produkte anderer regionaler Bauern mitvermarktet (Verkaufstellen verursachen Kosten, die verdeint werden müssen). Das Modell ist nichts anderes als Nachbarschaftshilfe im weiteren Sinn. Die Frage, die man sich stellen muss ist: Will man die Direktvermarktung der Bauern fördern und daher erleichtern? Oder will man sie von den Handelskonzernen, die keine kostendeckenden Preise zahlen, abhängig halten? Die Petition zielt also auf den ERhalt des ländlcihen Raums auch als Wirtschaftsstandort. Das ist eindeutig positiv!

Kaufe gerne bei euch und habe auch immer gerne in der Nacht gekauft. Die Petition ist aber zu wenig allgemein. Ich finde nämlich, dass Selbstbedienungsläden generell 24/7 geöffnet sein dürfen, so wie jetzt schon Automaten. Egal ob Bauernladen oder Megakonzern. Zu euch kommt man ja sowieso wegen der frischen, regionalen Produkte. Sonst könnte man jetzt auch sich das Gemüse aus dem Supermarkt holen. Die Petition scheint mir zu massgeschneidert auf euch selbst. Von Gleichheitsgrundsatz keine Spur. Also kann es das so wie von euch gewünscht sowieso nicht geben.

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