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Социални въпроси

Coronakrise: Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren in NÖ dauerhaft in Gefahr

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Private Kinderbetreuungseinrichtungen müssen dringend und unbürokratisch für die Dauer und die unmittelbare Zeit nach der Coronakrise seitens des Landes Niederösterreich finanziell abgesichert werden.

Für Kinder unter drei Jahren, erfolgt die Kinderbetreuung in Niederösterreich hauptsächlich, für Kinder unter 2,5 Jahren jedenfalls nur durch Tagesmütter bzw. Tagesväter und durch private Kinderbetreuungseinrichtungen. Häufig gibt es erst ab drei Jahren, jedenfalls nicht unter 2,5 Jahren die Möglichkeit sein Kind in einem Landeskindergarten betreuen zu lassen. Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einem Landeskindergarten hat man lediglich für das verpflichtende Kindergartenjahr.

Aufgrund der Coronakrise und der diesbezüglich verordneten Maßnahmen dürfen und müssen die Kindergärten nur einen sogenannten Notbetrieb für Kinder von Eltern, welche in systemerhaltenden Berufen tätig sind, aufrecht erhalten. Alle anderen Kinder sollen und müssen daheim betreut werden. Bekannterweise befinden sich zur Zeit kaum noch Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Somit gibt es derzeit nur Ausgaben (in unveränderter Höhe), aber kaum Einnahmen für die Kindergärten. Öffentliche Kindergärten können sich dies leisten, da der Betrieb ohnehin von der öffentlichen Hand bezahlt wird. Private Betreiber stehen hier sehr rasch vor der Zahlungsunfähigkeit. Beim Erlass der Maßnahmen wurde auf private Kinderbetreuungseinrichtungen schlichtweg keine Rücksicht genommen bzw. wurden die Auswirkungen auf sie nicht berücksichtigt.

Deshalb ist es dringend erforderlich, dass die niederösterreichische Landesregierung die nötigen Maßnahmen einleitet, damit den privaten Kinderbetreuungseinrichtungen rasch und unbürokratisch in dieser Krise geholfen wird. Ein Wegfall dieser privaten Betreuungseinrichtungen bedeutet faktisch den Wegfall der Kinderbetreuung unter 3 Jahren, jedenfalls aber unter 2,5 Jahren im gesamten Land Niederösterreich. Müssten aufgrund des Wegfalls der privaten Betreuungseinrichtungen, die Landeskindergärten zumindest die Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr aufnehmen, so würden wohl auch einzelne Betreuungsplätze für Kinder, für die kein Rechtsanspruch besteht, auch in den Landeskindergärten mangels Kapazitäten wegfallen. Die Betreuung der eigenen Kinder ist Voraussetzung für das Nachgehen einer beruflichen Tätigkeit.

Причина

In Hinblick auf die Coronavirus-Maßnahmen (Erlass des Bundesministers und Verordnung zwecks Durchführung dieses Erlasses durch die jeweilige Bezirkshauptmannschaft in Niederösterreich) betreffend Kindergärten, wonach die Kindergärten nur für Kinder von Eltern in systemerhaltenden Berufen, sofern keine andere Betreuung möglich ist, geöffnet halten müssen bzw. dürfen (sog. Notbetrieb).

In Niederösterreich erfolgt die Kinderbetreuung von Kindern unter 3 Jahren hauptsächlich durch Tagesmütter bzw. Tagesväter und durch private Kinderbetreuungseinrichtungen, unter 2,5 Jahren jedenfalls ausschließlich durch diese.

Aufgrund der oa. Coronamaßnahmen enstehen große und unbewältigbare finanzielle Probleme für die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen: Bekannterweise befinden sich zur Zeit kaum noch Kinder in den Kindergärten. Viele Eltern wollen (weil die Kinder ja ohnehin daheim sind und den Kindergarten nicht besuchen dürfen) oder können (aufgrund akuter finanzieller Engpässe) die monatlichen Betreuungsbeiträge nicht bezahlen. Auch rechtlich gesehen stellt sich die Frage, ob die Eltern die Betreuungsbeiträge überhaupt bezahlen müssen, wenn ihr Kind im Kindergarten gar nicht betreut werden kann bzw. darf.

Es ist davon auszugehen, dass die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen keine derart hohen finanziellen Rücklagen haben, um das Ausbleiben der Betreuungsbeiträge (auch nur vorläufig) auszugleichen. Die Kindergartenförderungen des Landes decken nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten des Betriebs. Das Personal und andere Fixkosten müssen trotz Schließung oder Notbetrieb trotzdem weiter bezahlt werden, obwohl es kaum noch Einnahmen gibt. Selbst wenn vom AMS ein Antrag auf Kurzarbeit für die KindergartenmitarbeiterInnen positiv erledigt werden würde, sind die Gehälter trotzdem zuerst von den Kinderbetreuungseinrichtigungen zu bezahlen, erst Wochen später würde das AMS etwas überweisen und auch wird vom AMS nicht das komplette Gehalt bezahlt. Ein Teil des Gehalts ist trotzdem vom Kindergartenbetreiber zu bezahlen, außerdem können Förderungen vom AMS in Abzug gebracht werden.

Der Fortbestand der privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in Niederösterreich ist massiv und sehr zeitnah gefährdet. Da es in Niederösterreich für Kinder unter 3 Jahren oftmals, unter 2,5 Jahren jedenfalls keine Betreuung in den Landeskindergärten gibt, sind Eltern für solch kleine Kinder auf die Betreuung durch Private angewiesen. Müssen diese eine Insolvenz anmelden, können die Eltern nach Ende der Coronakrise mangels Betreuung ihrer Kinder wohl kaum einer Berufstätigkeit mehr nachgehen, bis sie wieder Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einem Landeskindergarten haben. Weiters würden viele Pädagoginnen und sonstiges Kindergartenpersonal ihren Job verlieren.

Private Kindergärten haben gegenüber Landeskindergärten in der jetzigen Krise eine extreme Benachteiligung, weil Landeskindergärten wohl aufgrund der vollumfänglichen Finanzierung durch das Land weiterbestehen werden, denn diese können nicht insolvent werden. Die finanziellen Probleme der privaten Betreuungseinrichtungen wurden nicht von diesen selbst etwa durch Misswirtschaft verursacht, sondern wurde ihnen behördlich verordnet, Kinder, welche daheim betreut werden können, nicht in Betreuung zu nehmen. Einen Regressanspruch gegenüber dem Bund oder sonstige Unterstützungen abgesehen von der Möglichkeit der Kurzarbeit, welche die finanziellen Einbußen jedoch nicht auszugleichen vermag, bestehen zur Zeit nicht.

Es geht hier um die Absicherung der Betreuung und Bildung für die Kleinsten der Gesellschaft.

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