Reģions: Austrija
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Vadība

AUFRUF ZU EINEM VOLKSBEGEHREN ZUM THEMA: Politikerverantwortung auch nach der aktiven Politikerzeit

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Präsidium des österr. Nationalrates
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  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Forderung nach einem Gesetz zur Politikerverantwortung: Die Unterzeichner fordern: Der NR möge beschließen, Politikerverantwortung endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem Amt. Die Verantwortung erstreckt sich über alle Fehlentscheidungen eines Politikers/In, wenn nachweislich durch Fehlentscheidungen der Staat oder ein Bundesland finanziell geschädigt oder Steuergeld veruntreut wurde.

Eine Schiedskommission aus unabhängigen aktiven Richtern und Finanzfachleuten hat diese Schadensfälle zu untersuchen und allfällige Schadensfälle aufzuzeigen und zu bewerten.

Die Schiedskommission ist vom BP einzuberufen.

Unterschreiben auch Sie diese wichtige Änderung zur Politikerverantwortung.

Pamatojums

Der Grund: Der Ausspruch von Ex-NR. Präs. Dr. KOHL (ÖVP) in der Zeit im Bild 2 am 3.12.: „Es gibt keine politische Verantwortung nach dem Ausscheiden aus der Funktion, ein Vergehen wäre nur mehr rechtlich klagbar. Es gibt keinen Maßstab was politisch falsch oder richtig ist!“ Das gehört schleunigst geändert. Denn „Aus dem Amt, aus der Verantwortung“ ist unglaubwürdig und mehr als provokant. Das darf es in Zukunft nicht mehr geben! Der „Griess-Bericht“ beweist glasklar, wir wurden jahrelang angelogen, Milliarden an Steuergeldern unnötig vernichtet. Der ktn. Lügenbaron HAIDER hat Österreich mit seiner Hypo-Alpe-Adria Bank ein Milliardengrab hinterlassen. Seit Jahren wollten viele der verantwortlichen Politiker dieses heiße Eisen nicht angreifen. Unser Budgetdefizit wäre schlagartig behoben, wenn Österreich nicht diese Mrd. € Schulden hätte. Alle Finanzminister der letzten Jahre schweigen beharrlich zum „Griess-Bericht“, warum? Warum verließ Bk. SCHÜSSEL über Nacht die Politik? Hatte er Angst von der Verantwortung? Damit das nicht mehr passieren kann, unterschreiben auch Sie diese Forderung nach einem Gesetz zur Politikerverantwortung:

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Es kann nicht sein, dass österr. Politikerinnen nach dem Ausscheiden aus der aktiven Politik nicht mehr für Fehlhandlungen und Entscheidungen, wo österr. Steuergeld unnütz ausgegeben oder veruntreut wurde, nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können.

Es ist zu befürchten, dass österr. Politikerinnen für Fehlentscheidungen die zum finanziellen Schaden der Republik Österreich geführt haben, nach dem Ausscheiden aus der aktiven Politik noch finanziell oder gerichtlich belangt werden können.

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