Регион: Австрия
Социални въпроси

ArbeitnehmerInnenrechte sind unteilbar: Gegen die Umgehung regulärer KVs am 2. Arbeitsmarkt

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Arbeit suchende ArbeitnehmerInnen werden immer öfter vom AMS unter menschenrechtswidriger Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren in "Transitarbeitsplätzen" bei „sozialökonomischen Betrieben“ (SÖBs) und „gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten“ (GBPs) gezwungen. Statt nach dem jeweiligen Kollektivvertrag der jeweiligen Branche, in der der Betrieb arbeitet, entlohnt zu werden, werden diese die „TransitmitarbeiterInnen“ mit einer sehr niedrigen Pauschalentlohnung nach BAGS-Transitarbeitskräfteregelung abgespeist.

Diese "Transitarbeitskräfteregelung" bedeutet, dass diesen Menschen folgende sonst in Kollektivverträgen geregelten Rechte vorenthalten werden:

  • Recht auf Anrechnung von Vordienstzeiten

  • Recht auf Berücksichtigung der Ausbildung

  • Recht auf Gehaltsvorrückungen (z.B. bei wiederholter Zuweisung zu "Transitarbeitsplätzen")

Zudem werden „TransitmitarbeiterInnen“ zahlreichen Rechte des BAGS-KV wie z.B. Zuschläge und andere Sonderregelungen vorenthalten.

Neben dem (Menschen)Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit wird somit das kollektivvertragliche Differenzierungsgebot, das die Ausbeutung des sozial schwächeren Teils (ArbeitnehmerInnen) schützen soll, verletzt.

Weiter bestimmt der BAGS-KV, dass die vom AMS unter Zwang zugewiesenen Menschen „verpflichtend psychosozial begleitet und betreut werden“ was einen verfassungswidrigen Eingriff in die Privatsphäre nach Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention bedeutet, zumal MitarbeiterInnen der jeweiligen Betriebe dies Zwangsbetreuung machen und so oft intime Details aus dem Privatleben der Geschäftsführung und den Vorgesetzten bekannt werden!

Auch leiten diese Betriebe persönliche Daten und Berichte über das Arbeitsverhältnis an das AMS weiter und verletzen so das in Verfassungsrang stehende Recht auf Datenschutz.

Wir fordern Daher:

  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Keine Umgehung regulärer Branchenkollektivverträge durch die Transitarbeitskräfteregelung!

  • Recht auf frei gewählte Arbeit umsetzen: Keine Zuweisung unter Androhung Existenz gefährdender Bezugssperren auf Arbeitsplätze am „zweiten Arbeitsmarkt“!

  • Keine zwangsweise „psychosoziale Betreuung“ im Betrieb, wenn dann freiwillig durch externe Dienstleister, die auch das Recht auf Vertraulichkeit gewährleisten.

  • Keine Weitergabe persönlicher Daten aus den „Transitarbeitsverhältnissen“ an das AMS!

  • Organisierung und Vertretung der „TransitmitarbeiterInnen“ durch eigene ArbeitslosenbetriebsrätInnen sowie eine unabhängige Arbeitslosenanwaltschaft als Rückgrat der Arbeitslosenselbstvertretung.

Причина

  1. Immer mehr Menschen wird von der Wirtschaft das Recht auf frei gewählte Arbeit verwehrt. Immer mehr Menschen – auch mit hohen Qualifikationen und langjähriger Berufserfahrung und ohne echte „Vermittlungshindernisse“ – laufen Gefahr, am „zweiter Arbeitsmarkt“ mit „Transitarbeitsplätzen“ sowohl vom Gehalt her als auch von der Qualifikation hinuntergedrückt und in ihrer Menschenwürde verletzt zu werden. Ein zweitklassiger „zweiter Arbeitsmarkt“ ist daher uns allen unzumutbar!

„Transitarbeitsplätze“ dienen oft mehr der Verfälschung der (Langzeit)Arbeitslosenstatistik und führen oft nicht zur versprochenen „Integration in den ersten Arbeitsmarkt“. Im Gegenteil: Aufgrund der psychosozialen Zwangsbetreuung werden mitunter Menschen quasi als „behindert“ stigmatisiert.

  1. Die von der Arbeitslosenversicherung – also von uns allen ArbeitnehmerInnen – hoch subventionierten Firmen des „zweiten Arbeitsmarktes“ verdrängen zum Teil reguläre Arbeitsplätze am „ersten Arbeitsmarkt“. Insbesondere durch „gemeinnützige Beschäftigungsprojekte ersparen sich insbesondere die Gemeinden auf Kosten von uns ArbeitnehmerInnen so viel Geld.

  2. Grundlegendes Arbeitsrecht wird durch die „Transitarbeitskräfteregelung“ unter Mitwirkung der Gewerkschaft gpa-djp durch ihren selbst verhandelten Kollektivvertrag durchlöchert. Laut OGH-Urteil 9ObA80/11x sind „die Kollektivverträge dahin zu überprüfen, ob sie gegen höherrangiges Recht, also die Verfassung, europäisches Gemeinschaftsrecht, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen“.

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Diese Petition war meines Erachtens längst überfällig! Es ist zynisch und verstößt gegen die Menschenwürde, Langzeitarbeitslose unter Androhung von Existenz gefährdenden Bezugssperren und unter Umgehung der regulären Kollektivverträge in den 2. Arbeitsmarkt abzudrängen! Ein Blick in die Gehaltstabellen des BAGS-KV sowie des BABE-KV macht deutlich, dass es eklatante Gehaltsunterschiede zwischen regulär Beschäftigten und den sog. Transitmitarbeiter/-innen gibt. Jede/r betroffene Arbeitslose sollte ermutigt werden, von seinem/ihrem Recht auf Qualifikationsschutz und frei gewählte, angemessen b

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