Außenpolitik

Anpassung der Reiseeinschränkung für Gebietsansässigen aus China

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
88 Unterstützende 87 in Deutschland

Sammlung beendet

88 Unterstützende 87 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Juni 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 16.11.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Laut der Ankündigung von chinesischer Botschaft in Deutschland am 10.06.2022 hat China die Reiseeinschränkung für Einreisen aus Drittland bzw. Einschränkung der Visumbeantragung gelockert.

Folgende Personenkreise können bei dem Chinese Visa Application Service Center ein entsprechendes Visum beantragen:

1. Die Antragsteller, die von zentralen Regierungs- und Staatsbehörden in Beijing, Ämtern für auswärtige oder wirtschaftliche Angelegenheiten auf Provinzebene, staatseigenen Unternehmen auf zentraler Ebene und den autorisierten städtischen Ämtern für auswärtige Angelegenheiten zu einem China-Besuch eingeladen sind, und ein von der einschlägigen Behörde ausgestelltes amtliches Einladungsschreiben vorweisen können.

2. Die Antragsteller, die Berufstätigkeit in China wieder aufnehmen bzw. aufnehmen und gültige Arbeitserlaubnisse wie „Foreigner’s Work Permit“ oder „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“ vorweisen können.

Auch die Familienangehörigen der oben Genannten (einschließlich der bereits in China arbeitenden Ausländer) können mit einer Verwandtschaftsbescheinigung ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum beantragen. Die Kategorie „Familienangehörige“ bezieht sich auf Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Schwiegereltern.

3. Die Antragsteller, die mit chinesischen Staatsbürgern verwandt bzw. mit Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in China verwandt sind und eine Verwandtschaftsbescheinigung sowie weitere notwendige Unterlagen für ein Besucher- oder Familienzusammenführungsvisum vorweisen können. In diesem Fall fallen unter die Kategorie „Familienangehörige“ Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.

Als Gegenseitigkeitsvorbehalt sollte jetzt Deutschland auch die Reiseeinschränkung für Chinesen entsprechend lockern. Wir bitten um sofortige Anpassung der Reiseeinschränkung.

Begründung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Youran Li aus Beckum
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Neuigkeiten


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