Gesundheit

Anerkennung von T-Zell-Immunität /SARS-CoV-2 für Genesenenstatus

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Parlament
2.103 Unterstützende 1.933 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.103 Unterstützende 1.933 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 26.12.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Tests auf T-Zell-Immunität hinsichtlich einer vorausgegangenen Infektion mit SARS-Cov2 sollen, im Falle dass der Nachweis einer Immunität durch befugte Labore erbracht wird, für den Genesenenstatus in Österreich ebenso anerkannt werden wie Antikörpernachweise. Viele Studien und ExpertInnen haben sich bereits mit diesem Thema befasst und es ist äußerst plausibel, dass dieses Kriterium sogar noch besser als ein aktueller Antikörpertiter gegen das Spike-Protein dazu geeignet ist nachzuweisen, dass jemand sehr gut gegen Reinfektionen und schwere Erkrankungen geschützt ist.

Begründung

Im Hinblick auf die möglichen weiteren Zutrittsbeschränkungen aber auch hinsichtlich einer möglichen Nachweispflicht im Sinne von 3G (oder sogar nur 2G) am Arbeitsplatz wäre dies eine verlässliche Methode, Genesene auch als solche auszuweisen. Dies kann durch Nachweis der T-Zell-Immunität unabhängig davon geschehen, ob die Infektion offiziell gemeldet war, ob jemand schwer/leicht/asymptomatisch erkrankt war und wie lange das Infektionsgeschehen schon zurückliegt.

Als Beispiele relevanter Studien seien hier nur zwei Quellen verlinkt:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7746995/

https://science.orf.at/stories/3206371/

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Ein Antikörper Nachweis muss anerkannt werden, es wird nur mehr von Geimpften und Genesene gesprochen wobei der letztere nach 6 Monaten nichtig ist, trotz genügend nachgewiesener Antiköper.

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