Region: Österrike
Hälsa

100 Millionen Euro von der EU für Primärversorgung sinnvoll verwenden

Petitionen är riktat mot
Bundesminister für Gesundheit, Österreichsicher Nationalrat
371 Stödjande 368 i Österrike

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

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  1. Startad september 2022
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020-2026 sind für die „Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung“ insgesamt 100 Millionen Euro von der EU bereitgestellt. 

Diese Förderung kann aktuell nur von Primärversorgungszentren beantragt werden.

Das finden wir absolut falsch und für unser Gesundheitssystem in Österreich nicht sinnvoll, weil es in Österreich in erster Linie HausärztInnen, KinderärztInnen, FachärztInnen und Ambulanzen sind, welche eine hervorragende gesundheitliche Primärversorgung gewährleisten.

Deshalb fordern wir, dass diese finanziellen Mittel so vielfältig verteilt werden wie unsere Primärversorgung vielfältig ist. 

Die 100 Millionen Euro dürfen nicht blind in das noch nicht bewährte System der Primärversorgungszentren fließen, sondern sollen alle Aspekte der medizinischen Grundversorgung unterstützen.

HausärztInnen, FachärztInnen, KinderärztInnen und auch die Ambulanzen - all das ist Primärversorgung in Österreich – all das muss förderbar sein.

Was muss geändert werden?

Der Gesundheitsminister und der Nationalrat werden ersucht, den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 dahingehend zu adaptieren, dass die Mittel aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität nicht nur für die Attraktivierung und Förderung der Primärversorgungs -Zentren verwendet werden, sondern für die Attraktivierung und Förderung jeglicher Art der Primärversorgung in Österreich. 

Somit würden auch HausärztInnen, KinderärztInnen, FachärztInnen und auch Ambulanzen diese Förderung beantragen können.

Quellen:

Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 vom 30. April 2021.

Anhang 1: Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 vom 30. April 2021.

Bundesgesetz über die Primärversorgung in Primärversorgungseinheiten (Primärversorgungsgesetz – PrimVG), Fassung vom 12.9.2022.

Gründungsförderung PVE, Förderungsrichtlinie für den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan gemäß VO 2021/241, Maßnahme: Stärkung der Primärversorgung (Förderung Typ A), GZ 2021-0.820.858.

Projektförderung PVE, Förderungsrichtlinie für den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan gemäß VO 2021/241, Maßnahme: Stärkung der Primärversorgung (Förderung Typ B), GZ 2022-0.367.161.

Orsak

Diese Forderung ist so besonders wichtig, weil eine ausschließliche Förderung von Primärversorgungszentren eine ungleiche Behandlung gegenüber allen in Österreich bestehenden und sehr gut funktionierenden Arten der Primärversorgung (HausärztInnen, KinderärztInnen, FachärztInnen und Ambulanzen) bedeutet . Das kann dazu führen, dass unser über viele Jahrzehnte gut bewährtes und von vielen Seiten geschätztes Gesundheitssystem in Österreich zerstört wird, weil eine ungleiche und ungerechte Wettbewerbssituation zugunsten von großen Zentren  geschaffen wird. 

Es wäre sicher von Nachteil für viele PatientInnen, wenn es keine wohnartnahen Gesundheitsversorger wie Hausärzte, insbesondere auch Landärzte gibt, sondern nur mehr große Zentren, welche in weiterer Entfernung liegen. Das würde nebenbei auch zu vielen zusätzlich notwendigen Fahrten mit dem Auto führen, was zusätzliche Kosten und CO2 Belastung mit sich bringen würde.

Ein weiteres starkes Argument für unsere Forderung ist, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund der engen Widmung der Förderung nicht genug Projekte bis 2026 eingereicht werden können und die von der EU  bereitgestellte Summe von Österreich nicht in Anspruch genommen werden kann.

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