Ich habe Anfang Dezember einen Termin beim Land OÖ wegen unseres Zentrums und auch schon Grundstücke in Aussicht - es liegt nun an EUCH, dass das Land auch wirklich den Bedarf erkennt.
Je mehr Unterschriften, desto bessere Chancen habe ich bei den "Verhandlungen"
Auch wenn die Petition online mit 30.09 beendet wurde, können händisch immer noch Unterschriften gesammelt werden.
Die Unterschriftenbögen können wir bis 6.10.25 hochladen
Listen mit Unterschriften (auch wenn wir nur eine drauf ist) bitte im gesamten abfotografieren / einscannen und an 069911910154 oder info@streunerkatzen.org senden.
Die letzten Monate haben wieder gezeigt, dass es für Finder von verletzten Tieren extrem schwierig ist, Hilfe zu bekommen.
Finder von Brief- Rasse- und /oder Hochzeitstauben habens besonders schwer, weil sich niemand für diese HAUSTIERE zuständig fühlt. Dabei wäre das Land OÖ dafür zuständig!
Es handelt sich hierbei nämlich um FUNDtiere!
Aber auch Melder von verletzten / kranken Streunerkatzen stehen derzeit ebenso ziemlich verloren da. Die Kontingente für die Streunerkatzenkastrationen wurden drastisch gekürzt, und auch sonst gibt es zu wenige professionelle Ansprechpartner und es fehlt auch an Unterbringungs- und Behandlungsmöglichkeiten.
Anfang Dezember haben wir nun endlich einen Termin bei einem Ansprechpartner des Land OÖ
Ein bzw. ev. sogar 2 Grundstücke hätten wir bereits in Aussicht, auf dem wir dieses Zentrum verwirklichen könnten.
Der Termin im Dezember wird zeigen, ob das Zentrum auch aus Sicht des Land OÖ verwirklicht werden kan.
Aufgrund der beigefügten sehr deutlichen Mail haben wir nun endlich für Dezember einen Termin bekommen. Leider nicht beim Landeshauptmann Stelzer und auch nicht bei Landesrat Winkler.
Dafür aber im Büro von Landesrat Winkler.
Wir werden natürlich berichten.
Ein Termin betreffend Petitionsübergabe steht allerdings noch aus.
Von: "Streunerkatzen OÖ"
An: Irene.Rabl@ooe.gv.at
Cc: PraesD.Post@ooe.gv.at; esv.post@ooe.gv.at; LR.Lindner@ooe.gv.at; Martin.Gruber@ooe.gv.at
Gesendet: 25.06.2025 14:11:46
Betreff: Re[2]: AW: Zentrum für Streunerkatzen und verletzte Wildtiere (GZ: Präs 2025-152477/1)
Sehr geehrte Frau Mag. Rabl!
Meine Mail ist über einen Monat her und ich habe keinerlei Rückmeldung / Antwort erhalten.
Also frage ich nochmal:
Zählen Wildtiere nicht zu den Mitgeschöpfen?
Zählen Streunerkatzen und Streunertauben ebenfalls nicht dazu?
Was ist mit den Hochzeitstauben, Brieftauben, Rassetauben?
Hierfür wäre das Land OÖ ganz EINDEUTIG zuständig, denn Sie schreiben ja selber:
„Der Hauptschwerpunkt, der durch das Tierschutzgesetz vorgegeben ist, liegt dabei bei Heimtieren. Wir sind in erster Linie dafür verantwortlich, dass entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere an Institutionen übergeben werden können, die eine Tierhaltung im Sinne dieses Bundesgesetzes gewährleisten können.
Aus dieser gesetzlichen Vorgabe heraus ist es unsere Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass ausreichend Plätze geschaffen und gehalten werden können, um diese Heimtiere gesetzeskonform unterzubringen und damit den behördlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes zu ermöglichen.“
Es liegt also in der PFLICHT des Land OÖ auch für diese Tiere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und aktuell gibt es diese NICHT!
allein in den letzten 2 Wochen habe ich:
6 Hochzeitstauben und 1 Rassetaube übernehmen müssen.
1 Brieftaube in Ternberg ist noch ungesichert beim Friedhof
Die Tierheime nehmen sie nicht oder nur sehr ungern
und die, die sie gern übernehmen würden, sind VOLL und haben kein Kapazitäten mehr.
Selbiges gilt für 2 kranke Streunerkatzenjunge, die in Sierning aufgetaucht sind. KEIN Tierheim hat Kapazitäten zur Aufnahme und Versorgung.
Ich habe hier nicht die notwendigen Quarantänebedingungen um sie aufzunehmen, aber auch keinen Tierarzt wo sie während der Behandlung bleiben könnten.
Wohin also mit diesen Tieren?
Kochtopf? Einschläfern? vom Jäger erschießen lassen? oder was wäre ihr Lösungsvorschlag?
Inzwischen sollte das Land OÖ und vor allem SIE wissen, dass ich keinen Wert auf die übliche politische Floskelschreiberei lege.
Sie können sich das „Honig ums Maul schmieren“ also getrost sparen. Für mich zählen TATEN und nicht die hohlen Worte, mit denen grundsätzlich in politischen Kreisen um sich geschmissen wird.
Sie schreiben selber:
„Für uns, als Land Oberösterreich, Abteilung Gesundheit, bedeutet Tierschutz:
Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.“
Korrigieren Sie mich, aber hier ist von TIEREN als Mitgeschöpfe die Rede. Hier wird nicht unterschieden zwischen Heim- und Wildtieren!
Oder zählen Wildtiere NICHT als Mitgeschöpfe?
Ihrem Schreiben nach, konkret mit dem Absatz:
„Der Hauptschwerpunkt, der durch das Tierschutzgesetz vorgegeben ist, liegt dabei bei Heimtieren. Wir sind in erster Linie dafür verantwortlich, dass entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere an Institutionen übergeben werden können, die eine Tierhaltung im Sinne dieses Bundesgesetzes gewährleisten können.
Aus dieser gesetzlichen Vorgabe heraus ist es unsere Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass ausreichend Plätze geschaffen und gehalten werden können, um diese Heimtiere gesetzeskonform unterzubringen und damit den behördlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes zu ermöglichen.“
sollte also genau dafür auch Budget da sein, denn weder scheue Katzen, noch Stadttauben können in den Tierheimen adäquat versorgt werden.
Es ist Ihnen offenbar entgangen, dass sich unser Verein hauptsächlich um Streunerkatzen und Streunertauben kümmert!
Beides Tierarten, die eigentlich zu den HEIMTIEREN zählen! Jedoch einfach verwildert sind, weil sie irgendwann mal ausgesetzt wurden oder ausgebüchst sind.
Auch haben wir inzwischen dutzende Brieftauben und noch mehr ausgesetzte Rassetauben sichern und versorgen müssen.
Stichwort Streunerkatzenkastrationsprojekt & Kastrationspflicht:
Hier gäbe es auf lange Sicht viel Einsparungspotential, in dem das Streunerkatzenprojekt deutlich mehr gefördert wird – 1000 Kastrationen / Jahr – das ist ein schlechter Scherz und gerade mal ein Tropfen auf den heißen Stein.
Zur Kastrationspflicht hat sich das Land OÖ selbst ins Knie geschossen und somit selber zu verantworten, dass wir mit den Streunerkatzenkastrationen aktuell gar nicht hinterherkommen können.
Ich helfe Ihnen auf die Sprünge: der Erlass vom 07.06.2016 (fragdenstaat.at/anfrage/erlass-betreffend-zucht/4198/anhang/erlass_vom_07062016.pdf sowie fragdenstaat.at/anfrage/erlass-betreffend-zucht/4198/anhang/sgd-ges_e-40_sgd-esv_e-28.pdf )
Mit diesem Erlass wurden die Amtstierärzte indirekt dazu angehalten, den angezeigten Tierhaltern den Ausweg „Zucht“ aufzuzeigen.
Daraufhin haben 100e Vermehrer eine Zucht gemeldet, ein Grund warum es in Oberösterreich eine überdurchschnittliche Zahl an gemeldeten "Züchtern" gibt. Siehe Anhang (einmal unsere eruierten Zahlen und einmal die Zahlen vom Bundesministerium für Gesundheit mit Stand Ende 2020 im Zuge des „runden Tisch“ zum Thema Streunerkatzen)
[Anmerkung: die Zahlen vom BMG dürfen wir leider nicht veröffentlichen]
Ich habe übrigens noch einen § für Sie:
„§ 2 TSchG Förderung des Tierschutzes
Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.“
Wenn Sie sich den Petitionstext durchgelesen hätten, wüssten Sie, dass dieses Zentrum nicht nur zur Versorgung von Streunerkatzen und Streunertauben, sowie zur ERSTVERSORGUNG von verletzten Wildtieren dienen soll, sondern auch um Kindern und Jugendlichen aufzuzeigen, wie wichtig der Schutz unserer heimischen Tierwelt ist
Auch möchten wir Besuchern die Möglichkeit geben, Wissen über die Streunerproblematik, Wildtiere und Naturschutz zu erlangen
Was ich aber so spannend finde:
Ich frage seit OKTOBER 2024 wegen eines Gesprächtermines an. Sie WISSEN noch gar nicht, was konkret ich vom Land OÖ möchte!
Es wäre also angebracht, sich erstmal anzuhören, WAS genau gebraucht wird, bevor hier mit den üblichen hohlen Phrasen eine Absage erteilt wird.
Der Bedarf eines solchen Zentrums ist jedenfalls ENORM!
Und genau das werden wir Ihnen mit der Petition und den dazugehörigen, kommenden Aktionen aufzeigen.
So lange, bis auch das Land OÖ den Bedarf sieht und spürt!
Spätestens seit dem Kastrationsprojekt in Marchtrenk im Jahr 2021 (damals waren Sie noch bei der BH Wels-Land) sollen Sie eigentlich wissen, wie Ernst mir „mein Hobby“ ist.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Auer
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Streunerkatzen OÖ - Verein zum Schutz verwilderter Tiere
Folgende E-Mail hab ich heute nach mehrfacher Nachfrage wegen eines Termines beim Landeshauptmann Stelzer bzgl. unserem Zentrum bekommen. Wohlgemerkt, ich hatte bereits im Mai 24 einen Termin beim zuständigen Landesrat und wurde sofort abgeblockt, weil es kein Budget gäbe. Daher frage ich nun schon seit Okober 24 beim Landeshauptmann Thomas Stelzer um einen Gesprächstermin an. Bisher ohne Erfolg und nun habe ich folgende Antwort bekommen:
Von: "Rabl, Irene"
An: "info@streunerkatzen.org"
Cc: "Post, PräsD" ; "Post, ESV" ; "Post, LR Lindner" ; "Gruber, Martin"
Gesendet: 14.05.2025 15:06:35
Betreff: AW: Zentrum für Streunerkatzen und verletzte Wildtiere (GZ: Präs 2025-152477/1)
Sehr geehrte Frau Auer,
Der Tierschutz in Österreich lebt von Menschen wie Ihnen, von den vielen Freiwilligen, die sich engagieren, die ihre Zeit und Energie in das Tierwohl investieren. Dafür möchte ich mich bei Ihnen bedanken.
Für uns, als Land Oberösterreich, Abteilung Gesundheit, bedeutet Tierschutz: Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf.
Im zuständigen Referat für Tierschutz arbeiten wir an diesem Ziel, müssen jedoch - auch aus budgetären Gründen - Prioritäten setzen. Der Hauptschwerpunkt, der durch das Tierschutzgesetz vorgegeben ist, liegt dabei bei Heimtieren. Wir sind in erster Linie dafür verantwortlich, dass entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere an Institutionen übergeben werden können, die eine Tierhaltung im Sinne dieses Bundesgesetzes gewährleisten können.
Aus dieser gesetzlichen Vorgabe heraus ist es unsere Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass ausreichend Plätze geschaffen und gehalten werden können, um diese Heimtiere gesetzeskonform unterzubringen und damit den behördlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes zu ermöglichen. Diese komplexe Aufgabe bindet unsere finanziellen und personellen Ressourcen gänzlich, sodass es uns im derzeit vorgegebenen budgetären Rahmen nicht möglich ist, zusätzliche Maßnahmen für Wildtiere sowie Pariaformen zu begleiten bzw. finanzieren.
Nichtdestotrotz möchten wir noch einmal betonen, dass wir Ihre Arbeit zum Wohl der Tiere sehr schätzen und werden auf Sie zukommen, sofern es uns möglich ist, Sie und Ihre Arbeit zu unterstützen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der beschriebenen Prioritätensetzung Ihrem Ansinnen nicht nachkommen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Irene Rabl
Mag. Irene Rabl
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Gesellschaft, Soziales und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Veterinär- und Lebensmittelrecht inkl. Tierschutz
4021 Linz • Bahnhofplatz 1