Region: Austria
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Wir lassen uns nicht unheilbar krank machen!

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Gesundheitsministerium
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  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

11.10.2014, 14:56

Links korrigiert, sodass sie hoffentlich funktionieren. keine inhaltlichen Änderungen.
Neuer Petitionstext: Ich bitte das österreichische Gesundheitsministerium, die „Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus nach der Klassifikation in der derzeit gültigen DSM bzw. ICD“ zurückzuziehen und die internationalen Standards „Standards of Care Care" in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für Österreich anzuerkennen. Neue Begründung: DAS GESUNDHEISMINISTERIUM WILL TRANSGENDER-PERSONEN UNHEILBAR KRANK MACHEN!

Wir lehnen die vom Bundesministerium für Gesundheit im Juli veröffentlichten und nun schon zweimal revidierten "Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus nach der Klassifikation in der derzeit gültigen DSM bzw. ICD" ab: Sie bezeugen
* kein Verständnis von Transsexualität,
* fordern Psy*s absurde Stellungnahmen ab und sind
* dank des Vorliegens internationaler Empfehlungen eine provinzielle Groteske.

:::: Dilettantismus
An der Erstellung hat über 2½ Jahre lang ein Expertengremium gearbeitet. Die Endfassung wurde in dem Arbeitskreis nie diskutiert, sondern ministeriell erlassen. Sie strotzt von fachlicher Inkompetenz. Viele Experten wurden übergangen und vor den Kopf gestoßen.

:::: Verständnis von Transsexualität
Für die Behandlung verweist das BMG auf eine Diagnose nach DSM 5 oder ICD 10, ohne festzulegen, welche der beiden teils widersprüchlichen Diagnosen anzuwenden ist. Dabei wird dem DSM 5 unter-stellt, dass dessen Geschlechtsdysphorie eine Spannung zwischen dem Geburtsgeschlecht und dem empfundenen Geschlecht sei. Tatsächlich geht es aber um die Divergenz von zugewiesenen und empfundenen Geschlecht, welche ebenso wie der im ICD 10 definierte Transsexualismus durch einen Geschlechtswechel überwunden wird. Statt einer klaren Krankheitsdiagnose verlangt das BMG „die Prognose, dass die Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus aus heutiger Sicht (August 2014?) mit sehr großer Wahrscheinlichkeit als dauerhaft eingestuft werden kann“.
Dies ist in mehrfacher Hinsicht absurd:
1. kann eine Prognose nichts über das aktuelle Leiden aussagen
2. ist Transsexualität nicht unheilbar, sondern i.d.R. durch einen Geschlechtswechsel überwindbar.
3. haben Psychiater, Psychologen und Therapeuten keine Methoden, um die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Geschlechtswechsel zu bewerten.
Offensichtlich soll mit dieser Formulierung die Behandlung verzögert und verhindert werden. Eine dauerhafte Transsexualität kann nur erwartet werden, wenn die Betroffenen nach dem Geschlechtswechsel sofort wieder im anderen Geschlecht anerkannt werden wollen oder – worauf die Empfehlungen wohl abzielen - wenn Transsexuellen der Geschlechtswechsel verunmöglicht wird.

:::: Personenstandsrechtliche Aspekte
Die Empfehlungen enthalten auch einen Abschnitt zur Personenstandsänderung, in dem das BMG den Standesämtern anweist, wann diese eine Personenstandsänderung infolge eines Geschlechtswechsel gemäß §41 PStG 2013 registrieren sollen. Diese Kompetenzüberschreitung des BMG wird durch das Zitieren der Gesetzesquelle als §16 PStG gekrönt.
Hier werden erstmals medizinische Diagnosen zur Anerkennung des Geschlechts verlangt. Dafür ist auch die Dauerhaftigkeit der Transsexualität (nicht der Geschlechtsidentität) zu prognostizieren.
Profund beurteilt kann Ihre Geschlechtsidentität nur durch Sie selbst werden. Wer ein Geschlecht wählt, wird es auch leben. Und das ist auch vom Staat anzuerkennen.

:::: Anerkennung der internationalen Empfehlungen
Die österreichischen Empfehlungen behaupten, sich an den internationalen Standards of Care (SoC 7) der WPATH zu orientieren. Tatsächlich haben sie mit diesen von Experten regelmäßig überarbeiteten Empfehlungen kaum etwas zu tun: zu wesentlichen Aspekten der Behandlung, etwa zur Hormontherapie, zur Behandlung Jugendlicher oder von Personen, die ohne psychiatrische Untersuchungen über Jahre hinweg Hormone genommen haben, schweigt sich das BMG-Dokument aus und beschränkt sich auf die Zulassung zu Behandlungen.
Österreichs Transsexuelle brauchen keine Sonderbehandlung. Brauchen unsere Fachärzte und Krankenkassen wirklich eine? Warum will man sich gerade für Transgender in Österreich von der Globalisierung abkoppeln?
Diese dilettantischen Empfehlungen sind zurückzuziehen. Die internationalen WPATH-Standards sollten auch in Österreich erkannt werden.

::: Links zum Weiterlesen

Empfehlungen des Gesundheitsministeriums
www.transx.at/Lib/Law/BMG%20BehaEmpfehlungen%20TS%20201410.pdf
Offener Brief von TransX an das Gesundheitsministerium (pdf)
Seite des Gesundheitsministeriums zu den Empfehlungen www.transx.at/Dokumente/X_BMG%20BehandlEmpfehlungen14.pdf
TransX - Zusammenfassung der Empfehlungen
TransX - Zusammenfassung der WPATH Standards of Care www.transx.at/Pub/Behandlungsempfehlungen.php
WPATH - Standards of Care, deutsche Übersetzung
www.wpath.org/site_page.cfm?pk_association_webpage_menu=1351&pk_association_webpage=4381


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