Περιοχή: Gemeinde Stockerau
Μεταφορές

Tunnel und Grüner Übergang im Zuge des Ausbaus der A22 im Abschnitt Stockerau

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
BM Ing. Norbert Hofer - Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technik, LR DI Ludwig Schleritzko - Niederösterreichische Landesregierung, Gemeinderat der Stadt Stockerau, und den österreichischen Nationalrat
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Ο εκκινητής του αιτήματος δεν υπέβαλε αίτηση.

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  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

23/12/2023, 4:14 μ.μ.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Im Anhang übermitteln wir euch unsere Weihnachtsgrüße und wünschen euch besinnliche Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr.

Herzliche Grüße und frohe Weihnachten!

Bürgerinitiative Tunnel und Grüner Übergang
p.A. Josef Lehner
Am Neuriß 40
2000 Stockerau
Mobil: +43 681 206 632 91
Mail: Josef.Lehner.1965@a1.net
Web: www.tunnelstockerau.at

Verein Bürgerinitiative Tunnel und Grüner Übergang - A22 (ZVR-Zahl 1961551895)
Vereinskonto IBAN: AT58 2011 1843 8290 2600 BIC: GIBAATWWXXX

Dieses E-Mail und allfällig daran angeschlossene Anhänge enthalten Informationen, die vertraulich und ausschließlich für bezeichneten Adressaten bestimmt sind. Wenn Sie nicht der genannte Adressat sind, darf dieses E-Mail samt allfälligen Anhängen von Ihnen weder anderen Personen zugänglich gemacht noch in anderer Weise verwertet werden. Bitte löschen Sie dieses E-Mail und sämtliche angeschlossene Anhänge!


24/11/2023, 8:19 μ.μ.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,


um allen Interessierten eine Nachschau auf die Inhalte des Informationsabends und den Vorträgen von Martin Fischer und Hans Nader zu ermöglichen,
hat Roland Balasch eine Übersicht auf unserer Website www.tunnelstockerau.at/galerie-infoabend-16-11-23.html erstellt.
Ein erster Medienbericht ist in der NÖN unter www.noen.at/korneuburg/buergerinitiative-kampf-die-a-22-bei-stockerau-als-buerde-der-knoten-gehoert-entknotet-395745834 nachzulesen.

Wir informieren unsere Unterstützer nun bereits seit sechs Jahren und möchten weiter mit Ihnen/euch in Kontakt bleiben: kommt es zu einer Änderung der Mailadresse oder soll eine neue Mailadresse hinterlegt werden um den Newsletter zu erhalten? Gerne können uns diese unter www.tunnelstockerau.at/newsletter-(an-/abmeldung).html bekannt geben werden.

Zum Schluss geht´s wieder ums Geld: Wolfgang Rieger hat als unser Vereinsobmann beim Infoabend auf die bisherigen Verfahrenskosten von mehr als 20.000 Euro hingewiesen.
Alleine in den letzten beiden Wochen mussten wieder Stellungnahmen erarbeitet und ein ganztägiger mündlicher Verhandlungstermin beim Bundesverwaltungsgericht vorbereitet und verhandelt werden.
Wir brauchen weiter Ihre/eure Unterstützung und ersuchen um Spenden auf unser Vereinskonto mit dem IBAN: AT58 2011 1843 8290 2600 und der BIC: GIBAATWWXXX!
Der Spendenerlagschein steht unter www.tunnelstockerau.at/get_file.php?id=34455099&vnr=822470 zur Verfügung. BESTEN DANK!!!

Sollten sich Fragen ergeben, bitte mit uns unter info@tunnelstockerau.at Kontakt aufnehmen!

Liebe Grüße das (Kern)-Team der Bürgerinitiative


Wolfgang Rieger, Hans Nader, Martin Summerer, Roland Balasch, Matthias Kubat, Karina Hellbert, Martin Fischer und Josef Lehner
Bürgerinitiative Tunnel und Grüner Übergang
p.A. Josef Lehner
Am Neuriß 40
2000 Stockerau
Tel und Fax: +43 2266 72 134
Mobil: +43 681 206 632 91
Mail: Josef.Lehner.1965@a1.net
Web: www.tunnelstockerau.at


14/11/2023, 7:34 μ.μ.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,


wir möchten Sie /euch herzlich zu unserem Informationsabend
am Donnerstag den 16. November von 19:00 bis 21:00 Uhr
in den Lenausaal des Z2000 einladen.

2016 suchte die ASFINAG um Genehmigung des Projektes ohne UVP an. Damit begann ein langer Weg der rechtlichen Klärung.
Ende November sind nach längerem Stillstand zwei wichtige Gerichtstermine angesetzt.
Wir berichten über den aktuellen Stand und beantworten Fragen.

Eine Bitte dir wir haben: wir möchten Sie / euch ersuchen die Einladung an Interessierte in Stockerau, Leitzersbrunn, Unter- und Oberzögersdorf weiter zu verteilen. Mehr Informationen finden Sie auch hier: www.tunnelstockerau.at/ Besten Dank!

Wir freuen uns auf Ihr / euer Kommen!

Liebe Grüße das (Kern)-Team der Bürgerinitiative


Wolfgang Rieger, Hans Nader, Martin Summerer, Roland Balasch, Matthias Kubat, Karina Hellbert, Martin Fischer und Josef Lehner


28/06/2023, 8:55 μ.μ.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,


wir möchten euch / Ihnen in den anschließenden Zeilen eine kurze Übersicht zu den aktuellen Entwicklungen geben:

Mit 71.300 Kfz/24h im Mai 2023 ist die Verkehrsbelastung auf der A22 im Bereich Stockerau wieder auf den Wert von Mai 2019 – vor der Corona-Pandemie – geklettert.
Vergangenen Dienstag wurden die Zahlen von der Asfinag bekanntgegeben.

Die weiterhin zu beobachtende Tendenz zum Homeoffice aber auch der Umstieg vieler Pendler auf die öffentlichen Verkehrsmittel haben offensichtlich wenig Einfluss auf den Individualverkehr, der seit Jahrzehnten stetig zunimmt.

Das Bevölkerungswachstum in der Region, Zuzug in den Speckgürtel rund um Wien aber auch zunehmender Transitverkehr bewirken ein steigendes Verkehrsaufkommen.
Die „ÖROK-Regionalprognosen 2021 bis 2050 Bevölkerung“ wurde kürzlich publiziert. Für den Bezirk Korneuburg wird bis 2050 ein Bevölkerungszuwachs von 15% prognostiziert.

Wir sehen uns als Bürgerinitiative bestätigt:
Seit Jahren kritisieren wir die zu niedrige Verkehrsprognose und die fehlende Berücksichtigung der Prognoseunsicherheit. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen wurden nicht ausreichend dimensioniert und die neuerliche Überschreitung der Grenzwerte ist die unweigerliche Konsequenz. Wir fordern eine nachhaltige Lösung, die auch noch für unsere Kinder und Enkel wirksam ist. Das nun vorliegende Verkehrsgutachten bestätigt unsere Bedenken, geht jedoch auf wichtige Punkte nicht ein. Wir beantragten eine Nachbesserung des Gutachtens.

Wir fordert nicht nur das UVP-Verfahren sondern auch ausreichenden Schutz bei voller Nutzung aller 6 Spuren der ausgebauten A22, das sind dann 102.000 Kfz/24h.

In der Stellungnahme zum Verkehrsgutachten des DI Karl Schönhuber an das Bundesverwaltungsgericht haben wir mit Rechtsanwalt Dr. Martin Fischer unsere Standpunkte ausführlich begründet und mit Zahlen und Fakten untermauert.

Gerne können weitere Informationen wieder auf unserer Website BI "Tunnel und Grüner Übergang" ( www.tunnelstockerau.at ) nachgelesen werden.

Eine Bitte zum Schluss: Engagement im Feststellungsverfahren kostet Geld, z.B. für Rechtsvertretung und Stellungnahmen. Unterstützt / unterstützen Sie den Einsatz der Bürgerinitiative mit eurer / Ihrer Spende über das Vereinskonto IBAN: AT58 2011 1843 8290 2600 mit dem BIC: GIBAATWWXXX.

Danke und liebe Grüße das (Kern)-Team der Bürgerinitiative


Wolfgang Rieger, Hans Nader, Martin Summerer, Roland Balasch, Matthias Kubat, Karina Hellbert, Martin Fischer und Josef Lehner


10/10/2022, 10:22 π.μ.

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer
unserer Bürgerinitiative!


Wir erleben herausfordernde Zeiten, immer wieder unvorhersehbare Neuigkeiten, die unsere Beachtung und Maßnahmen fordern.
Auch wenn sich die Prioritäten verschieben mögen, bleiben wir als Bürgerinitiative am Ball.
Wir haben bis jetzt das maximal Mögliche erreicht. Die Gerichtsurteile haben unseren Forderungen recht gegeben.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden, dass dieser Ausbau einem Neubau gleichgestellt ist. Es bedarf einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung.

Als Präzedenzfall könnte diese richtungsweisende Entscheidung für alle weiteren Ausbauvorhaben in Österreich von Bedeutung sein. Daher schöpft die ASFINAG das letzte verfügbare Rechtsmittel aus. Sie hat nochmals eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingelegt.

Am 12.9.2022 wurden wir vom VwGH aufgefordert bis 19. Okt. 2022 unsere Stellungnahme abzugeben.

Zurzeit sind die Rechtsanwaltskosten durch unser Vereinsguthaben noch nicht vollständig gedeckt. Trotzdem wollen wir das Erreichte nicht gefährden und haben unserer Rechtsvertretung, dem Stockerauer Rechtsanwalt Dr. Martin Fischer (Heger & Partner Rechtsanwälte) auf unser Risiko den Auftrag zur fristgerechten Beantwortung erteilt.

Unser Ziel ist, die beste Lösung für Mensch und Natur im Zuge des Ausbaus zu erreichen. Das motiviert uns. Wir verfolgen es mit Ausdauer und mit all unserer Kraft.

Jeder Beitrag ist willkommen und hilft uns. Es geht um nichts Geringeres als um die Zukunft unserer Stadt und des Auwaldes als lebenswerte Heimat.

Mehr Infos dazu erhalten Sie auf unserer Website unter www.tunnelstockerau.at/

Vereinsname: Bürgerinitiative: Tunnel und Grüner Übergang - A22
Vereinskonto: IBAN: AT58 2011 1843 8290 2600
BIC: GIBAATWWXXX

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Vielen Dank für Ihre bisherige Unterstützung, das unverzichtbare finanzielle Fundament für den bisherigen Erfolg!

Liebe Grüße
das (Kern)-Team der Bürgerinitiative


20/03/2022, 11:03 μ.μ.

Προβολή εγγράφου

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

wir möchten euch/Sie gerne über den aktuellen Verfahrensstand zum A22 Ausbau informieren:
Am Dienstag hat Martin Fischer als Rechtsvertreter unserer Beschwerdeführer eine neuerliche außerordentliche Revision der ASFINAG beim Verwaltungsgerichtshof erhalten.
Sollte der Verwaltungsgerichtshof eine Behandlung der Revision in Erwägung ziehen, werden wir und die weiteren Beschwerdeführer wieder aufgefordert, dazu eine Beantwortung zu verfassen. Bitte wieder um eure/Ihre finanzielle Unterstützung um die weitere Arbeit unserer Rechtsvertretung zu ermöglichen! Mehr Infos dazu auf unserer Website.

Des Weiteren möchten wir auf eine Aktion des „VCÖ – Mobilität mit Zukunft“ aufmerksam machen:
Der VCÖ erhebt wo es zu viel Lärm, Abgase und Unfallgefahren gibt.
Jeder von uns kennt Straßenabschnitte, z.B. im Wohnumfeld oder am Arbeitsweg, an denen es wegen des Verkehrs laut, unsicher oder die Luftqualität schlecht ist. Oder wo es zu viel Asphaltwüste und zu wenig Grün gibt und es im Sommer zu Hitzestaus kommt.
Diese Orte sucht der VCÖ und braucht dazu unsere Hilfe! Bitte tragen Sie diese direkt in der Online-Karte ein. Angefügt eine Beschreibung für die Eintragung, dauert nur wenige Minuten. Der VCÖ sammelt alle Einträge und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter. Die Aktion läuft bis 31. März. Bitte unterstützt uns/unterstützen Sie uns dabei. Gemeinsam können wir den Öffentlichen Raum gesünder und lebenswerter machen! Vielen Dank für die Teilnahme!
Danke auch an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer für die bereits geleistete Hilfestellung!

Herzliche Grüße


das (Kern)-Team der Bürgerinitiative
Bürgerinitiative Tunnel und Grüner Übergang
p.A. Josef Lehner
Am Neuriß 40
2000 Stockerau
Tel und Fax: +43 2266 72 134
Mobil: +43 681 206 632 91
Mail: Josef.Lehner.1965@a1.net
Web: www.tunnelstockerau.at


02/02/2022, 7:30 μ.μ.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

wir freuen uns eine gute Nachricht übermitteln zu können: Am Freitag den 28. Jänner langte bei uns das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ein, mit dem unserer Beschwerde stattgegeben und erneut festgestellt wurde, dass für das Projekt A22 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Die Vorgeschichte dazu: Aufgrund einer Beschwerde der ASFiNAG beim Verwaltungsgerichtshof hat dieser festgestellt, dass das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung nachzuholen hat.

Die mündliche Verhandlung dazu fand am Freitag den 21. Jänner 2022 vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Seitens unserer Bürgerinitiative wurden Vorbereitung von den Teammitglieder und Rechtsvertreter Heger & Partner Rechtsanwälte, zur Unterstützung unserer Beschwerdeführer, getroffen.

Gegenstand der Verhandlung war ausschließlich die Frage, ob es sich bei dem Vorhaben um den „Bau“ einer Autobahn nach Anhang I Z 7 der UVP-Richtlinie handelt und daher jedenfalls eine UVP („abstrakt“, also unabhängig von einer Einzelfallprüfung) durchzuführen ist.
Die ASFiNAG hat im Wesentlichen ihre schriftliche Stellungnahme in der Verhandlung zusammengefasst vorgetragen: Die Generalsanierungsarbeiten am Bestand seien auf keinen Fall UVP-pflichtig und daher bei der Beurteilung, ob es sich um einen Neubau handelt, nicht zu berücksichtigen und die Ausgangssachverhalte der EuGH-Urteile Eisenbahnlinie Valencia-Tarragona, Kreisstraße N4 in Nürnberg und Autobahnring von Madrid „M-30“ sowie das Erkenntnis des VwGH in Sachen Tauernachse seien mit dem beschwerdegegenständlichen Projekt nicht vergleichbar.

Dem entgegneten wir, dass es sich um ein einheitliches Vorhaben der ASFiNAG handelt, welches nicht künstlich in eine unbedeutende Bestandssanierung und eine bloße Zulegung zweier Fahrstreifen getrennt werden kann. Hinsichtlich der EuGH-Judikate haben wir betont, dass die Grundsätze aus diesen Judikaten sehr wohl auf die A22 anwendbar sind, zumal es sich in allen Fällen um großformatige Bauprojekte der Linieninfrastruktur handelt.

Dazu haben wir ergänzend vorgebracht, dass das Vorhaben aufgrund des Umfangs der neu errichteten Teile im Gegensatz zu den wenigen bestehen bleibenden Elementen ein Neubau im Sinne dieser EuGH-Judikatur ist.

Diesen Argumenten ist das Bundesverwaltungsgericht nun gefolgt.

Ein weiterer wichtiger Schritt auf unserem Weg zur bestmöglichen Lösung für Stockerau!

Rechtsmittel gegen dieses Erkenntnis gibt es noch: die ASFiNAG kann gegen diese Entscheidung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und/oder eine ordentliche bzw. außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben.

Zum Nachlesen steht die Verhandlungsschrift und das Erkenntnis auf unserer Website www.tunnelstockerau.at/ zur Verfügung.

Eine lästige, aber dennoch wichtige Bitte für unsere Arbeit: wir brauchen weitere finanzielle Unterstützung! Gute Rechtsvertretung von Beschwerdeführern und eine Parteienstellung auf Augenhöhe mit der ASFiNAG in einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gibt es leider nicht gratis!

Besten Dank an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer für die bereits geleistete Hilfestellung!

Liebe Grüße
das (Kern)-Team der Bürgerinitiative


31/12/2021, 9:51 π.μ.

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

wieder geht ein Jahr der Datenaufbereitung, Diskussion und Kommunikation rund um den Ausbau der A22 zu Ende. Es hat sich viel ereignet in diesem Jahr, das für uns im Zeichen der gerichtlichen Auseinandersetzung und der Vorbereitung auf eine mögliche Umweltverträglichkeitsprüfung stand.

Zur gerichtlichen Auseinandersetzung:

Im Jänner hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technik (kurz BMK) entschieden, dass für den geplanten Ausbau der A22 keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei.

Um unsere Interessen weiter verfolgen zu können, mussten wir den Bescheid juristisch bekämpfen und so haben wir, vertreten durch den Stockerauer Anwalt Dr. Martin Fischer, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Vier andere Parteien, darunter auch die Stadtgemeinde selbst, entschlossen sich zur selben Vorgehensweise.
Im Mai haben wir das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes erhalten, mit dem unseren Beschwerden stattgegeben und festgestellt wurde, dass für das Vorhaben „Ausbau der A22“ eine „volle“ UVP durchzuführen ist. Das war ein großer Erfolg für uns!

Auf dieses Erkenntnis reagierte die ASFINAG mit einer Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof.

Im November entschied dann der Verfassungsgerichtshof zu unseren Gunsten und lehnte die Behandlung der Beschwerde der ASFINAG ab.

Das ist nun der aktuelle Status. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ist noch offen und wird endgültig darüber bestimmen ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.

Zur Vorbereitung auf eine mögliche UVP:

Die Vorbereitung auf die UVP umfasst mehrere große Themenbereiche:

Die laufende Informationseinholung über Änderung von Grenzwerten, Empfehlungen der WHO und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu sind wir mit ausgewiesenen Experten des VCÖ, des Umweltbundesamtes des BMK, der Umweltanwaltschaft und Sachverständigen in Verbindung, analysieren die Daten aus den Verkehrszählungen der Asfinag und die Daten aus den Luftgütemessstationen. Weiters vergleichen wir Zahlen aus repräsentativen Verkehrspunkten in ganz Österreich, damit wir Aufschluss über die Handlungs- und Denkweisen der Bundesländer und die unterschiedlichen lokalen Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Verkehr erhalten.

Ein weiterer wichtiger Themenbereich ist die Kommunikation mit Politik und Medien, da wir meinen, nur im breiten Konsens etwas erreichen zu können.

Ebenso wichtig für die Vorbereitung auf die UVP ist die Finanzierung. Wir haben bereits heuer die Erfahrung gemacht, dass die juristische Auseinandersetzung einen beträchtlichen Geldaufwand bedeutet. Dank Ihrer/Eurer Hilfe konnten wir die nötige Summe zur Gänze aufbringen. Ein herzliches Dankeschön von unserer Seite! Ihre Spenden sind ein wichtiger Teil des bisher erreichten Erfolges!

Ein weiterer Punkt unserer Arbeit ist die Stadterneuerung. Eigentlich wollten wir uns aus diesem Thema heraushalten sind dann aber zu dem Schluss gekommen, dass die A22 den Lebensraum in Stockerau und die Entwicklungsmöglichkeiten maßgeblich beeinflusst. Es ist daher auch im Interesse einer guten Lösung für die A22 wenn wir uns in diesem Bereich einbringen. Dabei überlegen wir wie man Au und Stadt wieder besser verbinden könnte
und wie man für dieses wunderbare Erholungsgebiet einen sanften Tourismus entwickelt.

Für alle Stockerauer und Stockerauerinnen haben wir einen wunderschönen Kalender „Naturschutzgebiet Stockerauer Au 2022“ aufgelegt, den es auf unserer Website www.tunnelstockerau.at zu bestellen gibt! Er könnte den Kalender 2021 ersetzen oder leere weiße Wände schmücken. Im Gegenzug würden wir uns über großzügige Spenden freuen, welche uns ermöglichen, eine aktive Rolle in der UVP einzunehmen.

Für Großspender haben wir einen Verein gegründet. Auch wenn die Spenden für die hier ansässigen Betriebe nicht direkt steuerlich absetzbar sind, so sind sie dadurch aber buchhalterisch plausibel abbildbar.

Wir wünschen Ihnen/Euch noch schöne Feiertage und eine gesundes neues Jahr mit viel Glück, Zufriedenheit und Ruhe!

Das (Kern)-Team der Bürgerinitiative

Wolfgang Rieger, Hans Nader, Martin Summerer, Roland Balasch, Matthias Kubat, Karina Hellbert, Martin Fischer und Josef Lehner


22/05/2021, 2:21 π.μ.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,


das Bundesverwaltungsgericht hat am 14. Mai über die Beschwerden

· der Stadtgemeinde Stockerau,
· der NÖ Umweltanwaltschaft,
· von 12 Stockerauer Bürgerinnen und Bürgern,
· DI Dietmar Pfeiler und Elisabeth Pfeiler
· und der Umweltorganisation „Alliance for Nature“

entschieden

und gegen den Bescheid der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vom 27.1.2021 festgestellt,
dass für das Vorhaben „A 22 Donauuferautobahn, Fahrstreifenzulegung im Abschnitt zwischen Ast. Stockerau Ost und Knoten Stockerau“
aufgrund einer unmittelbaren Anwendung der UVP-Richtlinie 2011/92/EG eine U m w e l t v e r t r ä g l i c h k e i t s p r ü f u n g durchzuführen ist
und den Beschwerden stattgegeben wird.

Die Einwände der Beschwerdeführer betrafen

· die rechtliche Behandlung des Projektes als Neubau,
· die unplausible, nämlich zu niedrige Verkehrsprognose,
· die nicht nachhaltigen Lärmschutzmaßnahmen für das Wohngebiet und für das Erholungs- und Naturschutzgebiet,
· die Luftbelastung entlang der Autobahn
· und die negative Wirkung der bis zu 13 Meter hohen Lärmschutzwand auf das Orts- und Landschaftsbild.

Eine vollständige Prüfung aller Umweltauswirkungen ist nun sichergestellt.

Das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein wichtiger Erfolg im Sinne der betroffenen Stockerauer Bevölkerung und wegweisend für die zukünftige Entwicklung unserer Stadt, der Lebensqualität der Bevölkerung und dem Schutz unseres Naherholungs- und Naturschutzgebietes.
Nachzulesen ist das Erkenntnis auf unserer Homepage www.tunnelstockerau.at/ .

Der gemeinsame Erfolg für die Stadt war nur möglich durch
· ihre mehr als 3.000 Unterschriften als Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative, die unsere Arbeit erst möglich machten,
· eine umsichtige Bürgermeisterin und engagierte Mitglieder aus allen Parteien der Stadtregierung, die über Parteigrenzen hinweg eine offene Zusammenarbeit ermöglichten und
· die vielen Bürgerinnen und Bürger die uns laufend mit Rat und Tat zur Seite stehen und unseren Verein mit Spenden unterstützen.

Um die Parteienstellung als Bürgerinitiative in der bevorstehenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Verfahren) wahrnehmen zu können, sind nochmals ihre Unterschriften als Unterstützer erforderlich! Wir werden dazu in den nächsten Wochen auf sie zukommen.

Liebe Grüße und ein schönes Pfingstwochenende wünscht Ihnen ALLEN

das Kern-Team der Bürgerinitiative


Wolfgang Rieger, Hans Nader, Martin Summerer, Roland Balasch, Matthias Kubat, Karina Hellbert, Martin Fischer und Josef Lehner


27/04/2021, 10:23 μ.μ.

Liebe Teammitglieder, liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer unserer Bürgerinitiative,


für das Vereinskonto "Bürgerinitiative: Tunnel und Grüner Übergang - A22" haben wir inzwischen Zahlscheine vorbereitet.

Unsere Bitte an Sie:
Wenn Sie Spenden-Zahlscheine an Menschen, die unsere Bemühungen, unsere Bürgerinitiative unterstützen möchten, weitergeben würden, wäre das eine große Hilfe.
In diesem Fall bitten wir Sie den Zahlschein mit dem Link www.tunnelstockerau.at/get_file.php?id=34455099&vnr=822470 von unserer Homepage herunterzuladen oder um Ihre Antwort, wie viele Zahlscheine wir an Sie (bitte mit Angabe der Adresse) schicken dürfen.

Bei allen Spenderinnen und Spendern, die mit ihrem Beitrag unsere Aktivitäten befürworten, bedanken wir uns ganz, ganz herzlich!
Das ist für uns ein Auftrag, unsere Bemühungen, den Einsatz und die Anstrengungen unermüdlich fortzusetzen.
Jetzt brauchen wir Geld für den Rechtsbeistand und Gutachten im laufenden Verfahren.

Es geht um nichts Geringeres als um die Zukunft unserer Stadt und des Auwaldes als lebenswerte Heimat.
Wir wollen die beste Lösung für Stockerau!

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Liebe Grüße das (Kern)-Team der Bürgerinitiative


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