Region: Austria
Gospodarki

Neuerungen-Chaos beenden! Am 15.11 müssen Personalverrechnungs-Neuerungen ab 1.1 veröffentlicht sein

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Parlament, BMASK, BMF, HVSVT, Wirtschaftskammer Österreich, Arbeiterkammer Österreich
2 640 2 620 w Austria

Składający petycję nie złożył petycji.

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  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

27.01.2019, 01:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


01.02.2017, 11:57

Formalität


Neuer Petitionstext: Wir fordern, dass Neuerungen mindestens 45 Tage vor Jahresende beschlos-sen/veröffentlicht beschlossen/veröffentlicht sind und, dass ernsthaft mit Zeithorizont max 3 Jahre das Projekt Vereinfachung der Lohnverrechnung umgesetzt wird.
Seit Jahren wird versprochen, die Personalverrechnung zu vereinfachen. Jede Gesetzesänderung verkaufen Politiker und Spitzenbeamte als Vereinfachung.
Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich beinahe jede „Vereinfachung der Personalverrechnung“ in Wahrheit als Erschwernis für die Personalverrechner, Programmierer, Personalisten, etc.
Dazu einige Beispiele:
Der Entfall der täglichen Geringfügigkeits-Grenze ab 1.1.2017 scheint auf den ersten Blick so, als würde die Personalverrechnung nun einfacher werden, aber in Wirklichkeit wissen nicht einmal die Experten vom Ministerium (die die Regelung verabschiedet haben) wie in Fällen vorzugehen ist, in denen zB ein Dienstnehmer an einem Tag um 22.00 Uhr zu arbeiten beginnt und am nächsten Tag um 4.00 Uhr früh die Arbeit beendet. Antwort der Bediensteten in der Gebietskrankenkasse noch Anfang Jänner: „Das wird ganz oben entschieden!“
Die steuerfreie Aushilfskraft ab 1.1.2017: Sollte nicht Lohnsteuer und Sozialversicherung vereinheitlicht werden? Die lohnsteuerlichen Regeln gelten für die Jahre 2017 bis 2019, jene der Sozialversicherung für die Jahre 2018 bis 2020. Nur weil ein Minister sein – mit der Materie nichts zu tun habendes ¬– Gegengeschäft nicht bekam, leben wir mit diesem Abrechnungswirrwarr, das noch dazu zwischen November 2016 und Jänner 2017 mehrfach geändert wurde.
Das sind zwei Beispiele, die bei PersonalverrechnerInnen und ProgrammiererInnen – je nach Emotionalität – Verzweiflung oder Wut auslösen, weil sich die angekündigte Vereinfachung in Wirklichkeit als unlösbarer gordischer Knoten erweist und ein noch so sorgfältiger, pflichtbewusster Unternehmer keine reale Chance hat, die Personalverrechnung korrekt durchzuführen.
Selbst GPLA Prüfer gestehen hinter vorgehaltener Hand und gegen Zusicherung ihrer Anonymität, dass noch nie so viele unausgegorene (Gesetzes- und Verwaltungs)Regeln auf PersonalistInnen eingeprasselt sind, wie in den letzten 3 Jahren.
Die Krönung der Unzumutbarkeit ist, dass die Neuerungen, die ab 1.1. eines Jahres gelten sollen, erst in den letzten 2 Tagen des alten Jahres, zum Teil sogar erst im neuen Jahr (zB Sozialversicherungsrechtsänderungsgesetz 2016) veröffentlicht werden.
Der Gesetzgeber und die Verwaltung nehmen keinerlei Rücksicht auf die Notwendigkeit, dass
a) die Lohnverrechnungsprogramme entsprechend korrekt umprogrammiert und
b) die PersonalverrechnerInnen rechtzeitig geschult
werden müssen.
Der Gesetzgeber und die Verwaltung nehmen unter anderem deshalb keinerlei Rücksicht, weil PersonalistInnen und PersonalverrechnerInnen keine medienwirksame Lobby haben.
Hörten Sie mahnende bzw rügende Stimmen seitens der Gewerkschaft, der Kammern? Mahnende und fordernde Stimmen aus dem Pensionistenverband zeigen am Beispiel des „Pensions-Hunderters“, wie der Gesetzgeber einknickt, bei entsprechendem Forderungsnachdruck.
Wir fordern, dass …
… gesetzliche Neuerungen, die ab 1.1. eines Jahres gelten sollen, bis spätestens 15. 11. des Vorjahres im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sein müssen. Widrigenfalls tritt diese Norm erst mit 1. Juli des Folgejahres in Kraft.
… Erlässe oder andere für die Abrechnung maßgebliche Regelungen ebenso spätestens bis 15.11 zu veröffentlichen sind; Konsequenz: wie unter 2.
… der Gesetzgeber und die Sozialpartner ernsthaft das Projekt Vereinfachung der Lohnverrechnung innerhalb eines Zeithorizonts von max 3 Jahre substantiell umsetzen und nicht nur optische Kosmetik betreiben.



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