Familie

Frau Dr. Karmasin: Kinderbetreuungsgeld für alle Mütter?! Warum nicht auch für lesbische Frauen?

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Bundesministerium für Familie und Jugend / Fr. Dr. Sophie Karmasin
700 Ondersteunend

De petitie is ingetrokken door de indiener

700 Ondersteunend

De petitie is ingetrokken door de indiener

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

15-08-2017 13:03

Vielen ist sicherlich nicht entgangen, dass die APA am 8.8 (Dienstag) in der Früh eine Aussendung veröffentlicht hat, die von allen großen Medien übernommen wurde (Standard, Kurier, Presse).

Die APA hat von mir grobe Unterlagen erhalten (nichts im Detail) und daraus eine Geschichte gezaubert.

Nachdem wie diese Aussendung geschrieben war, hat sich die Öffentlichkeit schnell die Meinung gebildet, dass es sich um zwei geldgierige Hühner handelt. Bei dieser Art der Berichterstattung auch kein Wunder. Die zuständige Redakteurin bei der APA war für eine Richtigstellung nicht bereit (Zitat: "Wir müssen mit Betroffenen generell nicht reden wenn uns alles klar ist"). Darüber hinaus wurde mir seitens der APA vermittelt, dass alles mit dem FAMOS Verein abgeklärt wurde, was nicht der Wahrheit entspricht. Lt. Rücksprache mit dem FAMOS Verein wurden sie zu keinem Zeitpunkt von der APA kontaktiert.

Zum APA-Artikel selbst:

1) Im Artikel befindet sich ein inhaltlicher Fehler der aufzeigt, dass hier zu dem Thema nicht recherchiert wurde (Die Karenzzeit und das Kinderbetreuungsgeld sind nicht das gleiche und voneinander zu trennen)

2) Die angeführten Zitate sind aus dem Zusammenhang gerissen, ich möchte dies anhand meiner Unterlagen die bei APA aufliegen erklären:

„Dieses Gesetz bringt homosexuelle Familien an die Grenzen der finanziellen Möglichkeiten" --> Das war in jenen Absatz erwähnt, wo ich klargestellt habe, dass Mutter 1 zwischen Mutterschutz Ende und Geburt von Kind 2 keinerlei finanzielle Unterstützung erhält, da die Mindestdauer von 61 Tagen (die lt. Gesetz vorhanden sein müsste, um Kinderbetreuungsgeld zu beziehen) nicht möglich waren. Diese Aussage hat sich nicht generell auf die Situation, sondern auf die 61-Tage Regelung bezogen.

„dass es für Frauen schwierig ist, ein so junges zweites Kind von Anfang an mitzubetreuen“ ---> das habe ich so nicht geschrieben. Ich ziehe meinen Hut vor Frauen, die Zwillinge, Drillinge auf die Welt bringen und es gibt auch Frauen, die innerhalb eines Jahres wieder ein Kind bekommen. Warum sollte ich es also schwieriger haben?!
Ich meinte nur, dass es für eine hochschwangere, deren Partnerin nach dem Mutterschutz wieder arbeiten geht schwierig ist, z.B. bei der Geburt eine Betreuung zu haben (Baby darf nicht mitgenommen werden), oder, wenn Probleme in der Schwangerschaft auftreten (zB wochenlanger Krankenhausaufenthalt), das 8 Wochen alte Baby nicht versorgt ist. Das kann alles bei anderen Familienkonstellationen auch passieren, aber dort ist im Regelfall das Baby ein bisschen älter und wahrscheinlich leichter zu organisieren als bei einem Neugeborenen. Dieses "Zitat" hat sich somit ebenfalls auf die 61-Tage Regelung bezogen.

"Sie könnten sich lediglich scheiden lassen und den Wohnsitz trennen, damit beide Kinderbetreuungsgeld erhalten."
Das war jene Lösung, die uns seitens einer Referentin des BMFJ vorgeschlagen wurde damit wir beide KBG beziehen können und stammt nicht von uns.

Warum die APA-Redakteurin den Artikel veröffentlicht hat, ohne jemals mit uns persönlich gesprochen zu haben (woher will sie wissen, dass die Unterlagen stimmen??), ohne weitere Unterlagen zur Bestätigung anzufordern etc. ist vollkommen unklar und nicht nachvollziehbar.

Qualitätsjournalismus sieht anders aus!


15-08-2017 12:44

In diesem konkreten Fall kommt eine Stiefelternschaft zu tragen, die je nach Lust und Laune der Behörden KBG (Kinderbetreuungsgeld) für beide zulässt oder auch nicht:

1) Das KBG erlischt durch die Geburt/In Pflege-Nahme des jüngeren Kindes im Haushalt
2) Die PartnerInnen stehen zum leiblichen Kind der/s jeweils anderen im Verhältnis der Stiefkind/-elternschaft. Dadurch hätte jedes der beiden Elternteile ganz unabhängig voneinander Anspruch auf eine Ausbezahlung eines KBG für das jeweils leibliche Kind.

Das BMFJ pocht darauf, dass Punkt 1 zum Tragen kommt und nehmen keine Rücksicht darauf, dass auch Kinder Rechte haben. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Konstellation der "Stiefelternschaft" bei mehreren Fällen zum Tragen kommen kann:

*) Zwei Frauen (verpartnert oder nicht) werden durch nicht medizinisch unterstützte Fortpflanzung in einem österreichischen Institut schwanger. D.h. es liegt kein Co-Mutter Vortrag vor (Notariatsakt), der in österreichischen Kliniken verpflichtend ist, und beide automatisch zu leiblichen Elternteilen macht.
*) Zwei homosexuelle Männer könnten jeweils mit einer Frau ein Kind zeugen und dieses bei sich aufnehmen
*) Patchworkfamilien: ein alleinerziehender Vater mit Säugling ist mit einer Frau zusammen, die von ihrem Expartner ein Baby bekommt (somit sind beide Erwachsene zum jeweils nicht leiblichen Kind Stiefelternteile)

Die Arbeiterkammer, die Gewerkschaft, das Sozialamt, SoHO Tirol sowie der FAMOS Verein gehen davon aus, dass diese seltenen Konstellationen diskutiert gehören und eine Stiefelternschaft vorliegt.

Das zuständige, in der Hoheit der schwarzen Regierung liegende Ministerium sieht das in diesem konkreten Fall natürlich anders.

~~~

Ich möchte darüber hinaus festhalten, dass das Gesetz DRINGEND überarbeitet gehört, und die diversen Konstellationen berücksichtigt werden müssen. zB. homosexuelle Frauen mit Co-Mutter Vertrag, heterosexuelle Pärchen die im KBG-Zeitraum ein weiteres Kind bekommen etc. etc.

In einer Petition kann nicht für alles gekämpft werden, aber sie kann zumindest ein Bewusstsein dafür schaffen, dass das KBG-System STARR und nicht zeitgemäß ist (z.B. warum sollten nicht beide Elternteile zeitgleich zu Hause sein und sich dafür der KBG-Bezugszeitraum verringern).


07-08-2017 00:16

Begründung ausformuliert und Ziel der Petition ergänzt.
Foto für die Petition wurde ebenfalls hochgeladen.


Neuer Petitionstext: „Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat.“ (§ 143 ABGB). Jeder Mutter, unabhängig von Herkunft, Religion etc. steht das Recht zu, für die Betreuung des Kindes Kinderbetreuungsgeld zu beziehen.
beziehen.
Unsere Gesellschaft, sowie die Familienkonstellationen, die in ihr leben, sind vielfältig! Egal ob heterosexuelle Frauen in einer Wohngemeinschaft oder in einer Großfamilie leben – diesen Müttern steht zu, sich um das eigene Kind kümmern zu dürfen und dafür Kinderbetreuungsgeld zu beziehen.
beziehen.
Homosexuellen Müttern Frauen, die gleichzeitig oder knapp hintereinander schwanger werden, steht laut Bundesministerium für Familie und Jugend der Bezug nur einmalig zu. In so einer Konstellation müssen viele Entscheidungen getroffen werden:
-> Welche Mutter darf nicht bei ihrem Kind zu Hause bleiben?
-> Welches Kind hat nicht das Recht, gestillt zu werden?
-> Welches Kind muss auf das innige Band, das Urvertrauen eines Kindes zu seiner leiblichen Mutter, verzichten?
Seit Monaten sind wir um eine Lösung mit dem Bundesministerium, Bundesministerium sowie dem Kabinett für Familie und Jugend bemüht. Trotz aller Bemühungen und Interventionen diverser Stellen ist das Bundesministerium bzw. das Kabinett nicht bereit, einen Lösungsvorschlag zu liefern.
Bitte teilen Sie diese Petition, damit das Bundesministerium für Familie und Jugend den Missstand im Gesetz behebt.


Neue Begründung: Unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, sind Mütter für die Betreuung des leiblichen Kindes durch das Kinderbetreuungsgeld finanziell abzusichern!
Ziel dieser Petition ist es, diese im Nationalrat zur Diskussion zu stellen. Des Weiteren soll das Bundesministerium für Familie und Jugend allen betroffenen Familien eine Lösung zur Verfügung stellen.

Unser Hintergrund:
Es war schon immer mein sehnlichster Wunsch, ein Kind in mir zu tragen, es zu spüren und schlussendlich in meine Arme schließen zu dürfen. Trotz meiner zwei Autoimmunkrankheiten (Endometriose und Morbus Crohn) hoffte ich auf eine baldige Schwangerschaft, die nach mehr als einem Jahr noch immer nicht eintrat.
Da es in einer homosexuellen Beziehung aufgrund der Biologie möglich ist, dass beide Frauen Kinder gebären können, hat nun meine Partnerin Sandra versucht, schwanger zu werden. Nach dem positiven Schwangerschaftstest von Sandra meiner Partnerin beschlossen wir, dass ich es trotzdem weiter versuche. Ich wollte nicht aufgeben und hoffte, dass es irgendwann mal klappen würde – vielleicht nicht heute und morgen, aber vielleicht irgendwann.
Nach weiteren Enttäuschungen, Tränen und negativen Schwangerschaftstests hielt ich an Silvester 2016 das erste Mal einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand.
Leider wird nun unser junges Glück getrübt. Anstatt uns über unsere Schwangerschaften und Geburten zu freuen, kämpfen wir seit Monaten für unser Recht. Bitte unterstützen Sie uns und andere Betroffene!



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