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Υγεία

Arbeitsplätze schaffen und sichern! Berufsgesetz für Mal- und Gestaltungstherapie/Kunsttherapie

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Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege; Gesundheit Österreich GmbH; Kunsttherapeuten, Mal- und Gestaltungstherapeuten; Gesundheitsinstitutionen; Bildungseinrichtungen; Pädagogen; Psychologen; Behinderteneinrichtungen; Krankenhäuser
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22/03/2021, 7:22 μ.μ.

Textformatierung und Quellennachweis hinzugefügt.


Neuer Petitionstext:

Für rechtmäßige und förderbare Arbeitsverhältnisse von mehr als 2000 diplomierten MGT*innen/Kunsttherapeut*innen!

Ohne Berufsgesetz wird die Arbeit als MGT*in/Kunsttherapeut*in nicht im Leistungskatalog für Gesundheitsberufe angeführt (www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Gesundheitsberuferegister.html). Damit haben laut Erhebungen des ÖBKT (Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie: berufsverbandkunsttherapie.com) vom Juni 2019, mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen auch keine Chance auf ein, ihrem Berufsstand entsprechendes, gesetzlich anerkanntes und förderbares Angestelltenverhältnis. Somit sind sie gezwungen, sich im Graubereich zu bewerben. Doch besonders tragisch macht der Umstand des fehlenden Berufsgesetzes die steigende Zahl an Verlusten bereits bestehender Arbeitsverhältnisse, wegen immer strengerer Überprüfungen der Arbeitsverträge seitens des Kranken- und Sozialversicherungssystems.

2009 hat die Bundesregierung für weniger als 250 diplomierte Musiktherapeut*innen in Österreich ein Berufsgesetz erlassen (jasmin.goeg.at/1588/ S.48), (www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005868). Deshalb ist ein Berufsgesetz für mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen längst überfällig.

 

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK: www.sozialministerium.at) hat bereits 2019 die GÖG (Gesundheit Österreich GmbH: goeg.at) damit beauftragt, die Grundlagen zum Berufsbild der Kunsttherapie zu bearbeiten. Bisher gab es jedoch seitens des BMSGPK keine Information bzw. Stellungnahme bezüglich der Ergebnisse und der nächsten Schritte dahingehend.

 

Bürokratie macht es Gesundheitsinstitutionen unmöglich, Mal- und Gestaltungstherapie (MGT)/KunsttherapieMGT/Kunsttherapie einzusetzen.

Institutionen haben im Rahmen des Leistungskatalogs nur ein streng reglementiertes Kontingent an Therapien zu vergeben. Um MGT/Kunsttherapie zu ermöglichen, müssen „kreative“ Wege und Lösungen gefunden werden, um gesetzlich korrekt zu bleiben. Doch auf Grund von gesetzlich geregelten Therapieschlüsseln und knapper bemessenen Fördermittel, bleiben auch in diesem Fall meist zu wenig finanzielle Mittel für die MGT/Kunsttherapie übrig, da diese ohne Berufsgesetz als nicht förderbar gilt.

Mehr als 2000 diplomierten MGT*innen/Kunsttherapeut*innen haben keine rechtmäßige und förderbare Arbeitsverhältnisse!  

Ohne Berufsgesetz wird die Arbeit als MGT*in/Kunsttherapeut*in nicht im Leistungskatalog für Gesundheitsberufe angeführt. Damit haben laut Erhebungen des ÖBKT (Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie: berufsverbandkunsttherapie.com) vom Juni 2019, mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen auch keine Chance auf ein, ihrem Berufsstand entsprechendes, gesetzlich anerkanntes und förderbares Angestelltenverhältnis. (goeg.at)Somit sind sie gezwungen, sich im Graubereich zu bewerben. Doch besonders tragisch macht der Umstand des fehlenden Berufsgesetzes die steigende Zahl an Verlusten bereits bestehender Arbeitsverhältnisse, wegen immer strengerer Überprüfungen der Arbeitsverträge seitens des Kranken- und Sozialversicherungssystems.2009 hat die Bundesregierung für weniger als 350 diplomierte Musiktherapeut*innen in Österreich ein Berufsgesetz erlassen. (www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005868)Deshalb ist ein Berufsgesetz für mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen längst überfällig. (berufsverbandkunsttherapie.com)Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK: www.sozialministerium.at) hat bereits 2019 die GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) damit beauftragt, die Grundlagen zum Berufsbild der Kunsttherapie zu bearbeiten. Bisher gab es jedoch seitens des BMSGPK keine Information bzw. Stellungnahme bezüglich der Ergebnisse und der nächsten Schritte dahingehend.Mit dieser Petition möchte der Fachverband für Mal- und Gestaltungstherapie betonen, wie dringlich die Einführung dieses Berufsgesetzes ist!

Neue Begründung:

Mal- und Gestaltungstherapie (MGT)/Kunsttherapie ist ein Gesundheitsberuf!

Die Mal- und Gestaltungstherapie/Kunsttherapie unterstützt bewiesenermaßen den Heilungsprozess von körperlichen und psychischen Erkrankungen. Darüber hinaus wird betont, dass andere Therapieverfahren die Mal- und Gestaltungstherapie/Kunsttherapie nicht ersetzen können. Deshalb braucht es eine Öffnung des Arbeitsmarktes für MGT/Kunsttherapie durch ein Berufsgesetz.

 

Der fMGT (Fachverband für Mal- und Gestaltungstherapie) setzt sich für die Erwirkung eines Berufsgesetzes für die Mal- und Gestaltungstherapie (MGT) sowie die Kunsttherapie ein, damit diese in die Liste der Gesundheitsberufe aufgenommen werden können.

Der fMGT sieht es als seine Verantwortung an, die wertvolle Arbeit der MGT*innen und der Kunsttherapeut*innen auf einem gesetzlich fundierten Boden zu verankern und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern sowie bestehende Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich zu legalisieren und zu sichern.

 

Mit dieser Petition möchte der Fachverband für Mal- und Gestaltungstherapie betonen, wie dringlich die Einführung dieses Berufsgesetzes ist!

 Wir 

Vielen bitten Sie daher,Dank, dass Sie mit Ihrer Unterschrift unser Anliegen unterstützen!

Info's 

Infos zumüber den Fachverband für Mal- und Gestaltungstherapie finden Sie hier: www.f-mgt.at

 


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 34 (34 in Österreich)


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