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Υγεία

Arbeitsplätze schaffen und sichern! Berufsgesetz für Mal- und Gestaltungstherapie/Kunsttherapie

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege; Gesundheit Österreich GmbH; Kunsttherapeuten, Mal- und Gestaltungstherapeuten; Gesundheitsinstitutionen; Bildungseinrichtungen; Pädagogen; Psychologen; Behinderteneinrichtungen; Krankenhäuser
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19/03/2021, 7:55 μ.μ.

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Neuer Petitionstext:

Bürokratie macht es Gesundheitsinstitutionen unmöglich, Mal- und Gestaltungstherapie (MGT)/Kunsttherapie einzusetzen.

Institutionen haben im Rahmen des Leistungskatalogs nur ein streng reglementiertes Kontingent an Therapien zu vergeben. Um MGT/Kunsttherapie zu ermöglichen, müssen „kreative“ Wege und Lösungen gefunden werden, um gesetzlich korrekt zu bleiben. Doch auf Grund von gesetzlich geregelten Therapieschlüsseln und knapper bemessenen Fördermittel, bleiben auch in diesem Fall meist zu wenig finanzielle Mittel für die MGT/Kunsttherapie übrig, da diese ohne Berufsgesetz als nicht förderbar gilt.

Mehr als 2000 diplomierten MGT*innen/Kunsttherapeut*innen haben keine rechtmäßige und förderbare Arbeitsverhältnisse!

Ohne Berufsgesetz wird die Arbeit als MGT*in/Kunsttherapeut*in nicht im Leistungskatalog für Gesundheitsberufe angeführt. Damit haben laut Erhebungen des ÖBKT (Österreichischer Berufsverband für Kunsttherapie)Kunsttherapie: berufsverbandkunsttherapie.com) vom Juni 2019, mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen auch keine Chance auf ein, ihrem Berufsstand entsprechendes, gesetzlich anerkanntes und förderbares Angestelltenverhältnis. (goeg.at)

Somit sind sie gezwungen, sich im Graubereich zu bewerben. Doch besonders tragisch macht der Umstand des fehlenden Berufsgesetzes die steigende Zahl an Verlusten bereits bestehender Arbeitsverhältnisse, wegen immer strengerer Überprüfungen der Arbeitsverträge seitens des Kranken- und Sozialversicherungssystems.

2009 hat die Bundesregierung für weniger als 350 diplomierte Musiktherapeut*innen in Österreich ein Berufsgesetz erlassen. (www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005868)

Deshalb ist ein Berufsgesetz für mehr als 2000 diplomierte MGT*innen/Kunsttherapeut*innen längst überfällig. (berufsverbandkunsttherapie.com)

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)(BMSGPK: www.sozialministerium.at) hat bereits 2019 die GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) damit beauftragt, die Grundlagen zum Berufsbild der Kunsttherapie zu bearbeiten. Bisher gab es jedoch seitens des BMSGPK keine Information bzw. Stellungnahme bezüglich der Ergebnisse und der nächsten Schritte dahingehend.

Mit dieser Petition möchte der Fachverband für Mal- und Gestaltungstherapie betonen, wie dringlich die Einführung dieses Berufsgesetzes ist!


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Österreich)


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