Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Verhetzung

Hans-Georg Peitl erfüllt mit Initiierung dieser Unterschriftenaktion objektiv den Straftatbestand nach § 283 StGB. Wie man aus dem Landl hört wurden bereits mehrere Anzeigen gegen Peitl eingereicht. Ob auch die Unterzeichner verfolgt werden, wird noch entschieden werden.

Quelle:

4.1

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