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legitimes Wählervotum vs. Nichtigkeitsbeschwerde

es ist eigentlich ganz einfach: Artikel 1. (B-VG): "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." ... der VfGH darf nicht über dem Souverän stehen und diesen schon gar nicht aufgrund eines unverschuldeten Formalfehlers bevormunden. Die Begründung des Urteils seitens des VfGHs erweckt den Eindruck als wären demokratisch zustande gekommene Wahlen wegen einer Nichtigkeitsbeschwerde für ungültig erklärt worden. Es gab bislang keinen anderen demokratischen Rechtsstaat, in der westlichen Hemisphäre, in dem ein oberster Gerichtshof ein derartiges Urteil gefällt hat.

Quelle:

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